Rechtsprechung
| BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.09.2005 - 607 Vollz 140/05
- BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 123
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Mit dem grundrechtlichen Anspruch auf effektiven, in gleichheitsgerechter Weise auch dem Unbemittelten zugänglichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 67, 245 ; 78, 104 ) ist es vereinbar, dass § 114 Satz 1 ZPO, der hier gemäß der Verweisung in § 120 Abs. 2 StVollzG anwendbar ist, die Prozesskostenhilfe von hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abhängig macht (vgl. BVerfGE 81, 347 ).Die Fachgerichte überschreiten jedoch ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie diese Vorschrift in einer Weise auslegen oder anwenden, die einem unbemittelten Kläger im Vergleich zu einem bemittelten die Rechtsverfolgung ohne sachliche Rechtfertigung - und damit unverhältnismäßig - erschwert (vgl. BVerfGE 81, 347 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, juris).
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
In seiner Eigenschaft als Träger von Grundrechten unterscheidet der Strafgefangene sich von anderen weder dadurch, dass seine Grundrechte von vornherein einen engeren Schutzbereich hätten, noch hinsichtlich des Erfordernisses einer gesetzlichen Grundlage und ausreichender rechtfertigender Gründe für Eingriffe in seine Grundrechte (vgl. BVerfGE 33, 1 ). - BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Journalistische Verbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Eine solche Betroffenheit scheidet nicht allein deshalb aus, weil der Betroffene nicht selbst Adressat der fraglichen Maßnahme ist (s. statt vieler BVerfGE 107, 299 ).
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für solche Eingriffe besteht unabhängig von den guten oder sogar zwingenden sachlichen Gründen, die für den Eingriff sprechen mögen (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04 -, NJW 2006, S. 2093 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Die Auffassung des Landgerichts, dem Beschwerdeführer fehle mangels Betroffenheit in eigenen Rechten die Antragsbefugnis, lässt eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) erkennen. - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Mit dem grundrechtlichen Anspruch auf effektiven, in gleichheitsgerechter Weise auch dem Unbemittelten zugänglichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 67, 245 ; 78, 104 ) ist es vereinbar, dass § 114 Satz 1 ZPO, der hier gemäß der Verweisung in § 120 Abs. 2 StVollzG anwendbar ist, die Prozesskostenhilfe von hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abhängig macht (vgl. BVerfGE 81, 347 ). - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe für eine …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Die Fachgerichte überschreiten jedoch ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie diese Vorschrift in einer Weise auslegen oder anwenden, die einem unbemittelten Kläger im Vergleich zu einem bemittelten die Rechtsverfolgung ohne sachliche Rechtfertigung - und damit unverhältnismäßig - erschwert (vgl. BVerfGE 81, 347 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, juris). - BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Mit dem grundrechtlichen Anspruch auf effektiven, in gleichheitsgerechter Weise auch dem Unbemittelten zugänglichen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 67, 245 ; 78, 104 ) ist es vereinbar, dass § 114 Satz 1 ZPO, der hier gemäß der Verweisung in § 120 Abs. 2 StVollzG anwendbar ist, die Prozesskostenhilfe von hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abhängig macht (vgl. BVerfGE 81, 347 ). - BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94
Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Diese Regelung entfaltet als Allgemeinverfügung unmittelbare rechtliche Wirkungen, ohne dass es zusätzlich jeweils einer an den einzelnen Betroffenen gerichteten Anordnung bedürfte (…vgl. LG Hamburg, NStZ 1992, S. 303; KG, NStZ 1997, S. 429;… OLG Frankfurt am Main, ZfStrVo 2001, S. 248). - OLG Hamm, 12.10.1993 - 1 Vollz (Ws) 214/93
Anstaltsleiter; Einbringen von Gegenständen; Kontrolle; Verbot ; Kontrollaufwand
Auszug aus BVerfG, 30.08.2006 - 2 BvR 1803/05
Eigengeld">83 Abs. 1 Satz 1 StVollzG bereitgestellt (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1994, S. 118 ), der - korrespondierend zu der die Rechte der Besucher beschränkenden Bestimmung des § 27 Abs. 4 Satz 1 StVollzG (…vgl. KG, NStZ 1985, S. 479;… BTDrucks 7/918, S. 59) - die Befugnis des Gefangenen zur Entgegennahme von Mitgebrachtem von der Zustimmung der Anstalt abhängig macht. - LG Hamburg, 07.10.1991 - 613 Vollz 74/90
- BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - …
Das Erfordernis einer verfassungskonformen gesetzlichen Grundlage für Grundrechtseingriffe besteht auch dann, wenn für den jeweils betrachteten Eingriff gute oder sogar zwingende sachliche Gründe sprechen mögen (vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfGK 9, 123 ). - BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10
Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle); …
Das ändert aber nichts an der Grundrechtsträgerschaft des Gefangenen und den sich daraus ergebenden Anforderungen an den gerichtlichen Rechtsschutz gegen Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 116, 69 ; BVerfGK 9, 123 ). - BVerfG, 12.11.2007 - 2 BvR 9/06
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Verkennung von Klärungsbedarf bei der …
Diese Anforderung gilt allgemein und unabhängig von den guten oder sogar zwingenden sachlichen Gründen, die für den Eingriff sprechen mögen; eingreifende Maßnahmen im Straf- und im Maßregelvollzug sind von ihr nicht ausgenommen (vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2006 - 2 BvR 1803/05 -, juris, …und vom 30. November 2006, a.a.O.; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 16. März 2007 - 3 Vollz 1/07 -, StraFo 2007, S. 259 ).
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