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   BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95   

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https://dejure.org/1997,3190
BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95 (https://dejure.org/1997,3190)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1997 - 6 P 10.95 (https://dejure.org/1997,3190)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1997 - 6 P 10.95 (https://dejure.org/1997,3190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Begriff des behördlichen Organisationsplans nach dem LPersVG Hessen, Mitwirkungsbefugnis der Personalvertretung an der "Erstellung und Veränderung von Organisationsplänen", Stellenverlagerung innerhalb einer Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behördlicher Organisationsplan - Behördeninterne Verwaltungseinheiten - Mitwirkungsbefugnis der Personalvertretung - Stellenverlagerung innerhalb Dienststelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 161
  • NVwZ 1998, 290 (Ls.)
  • DÖV 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 6.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff des behördlichen Organisationsplans nach dem

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95
    Eine Stellenbesetzungsliste, wie sie die Philipps-Universität Marburg führt, ist entgegen der Auffassung des Antragstellers ebenfalls kein Organisationsplan (vgl. Beschluß vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 6.95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95
    Der Antragsteller muß ebenso wie die Gerichte davon ausgehen, daß eine Dienststelle, die mit ihrer Rechtsauffassung nicht durchdringt, die gerichtliche Rechtsansicht loyal beachtet und ihren rechtlich bestehenden Verpflichtungen nachkommt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355, 358 = PersR 1995, 16, 17).
  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95
    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, mit dem der Antragsteller erreichen wollte, daß die genannte Stellenverlagerung vorläufig unterbleibt und das Stufenverfahren eingeleitet wird, blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (vgl. Beschluß des Hess. VGH vom 17. März 1994 - TL 2868/93 - PersR 1994, 376).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    Der Personalrat soll Gelegenheit erhalten, bei Entscheidungen, welche die innerbehördliche Organisationsstruktur betreffen und damit zugleich die Interessen der in der Dienststelle Beschäftigten berühren können, seine Vorstellung rechtzeitig geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 10.95 - BVerwGE 105, 161 = Buchholz 251.5 § 81 HePersVG Nr. 3 S. 4 f. und 6; OVG Münster, Beschluss vom 22. September 2004 - 1 A 508/03.PVL - juris Rn. 40; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O. § 75 Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - 1 A 3279/00

    Neuordnung der Verteilung der Aufgaben der Geschäftsstelle ; Änderung und

    vgl. OVG NRW, Beschluss des Fachsenats vom 25. Oktober 1989 - CL 63/86 -, a.a.O.; zur Abgrenzung von Geschäftsverteilungsplan und Organisationsplan auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 - 6 P 10.95 -, ZfPR 1998, 49.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 6.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff des behördlichen Organisationsplans nach dem

    Der beschließende Senat hat in der - weitgehend die gleichen Beteiligten betreffenden - Entscheidung vom heutigen Tag in der Parallelsache BVerwG 6 P 10.95 (Beschluß vom 27. August 1997 - zur Veröffentlichung bestimmt) rechtlich geklärt, daß es keines schriftlichen Organisationsplanes bedürfe, um die Beteiligungsbefugnis des Personalrats nach § 81 Abs. 2 HePersVG auszulösen.

    Änderungen in der "Stellenliste" könnten demnach nur im Einzelfall Ausdruck einer Organisationsentscheidung sein: In dem erwähnten Verfahren BVerwG 6 P 10.95 hat der Senat es für möglich erachtet, daß eine Stellenverlagerung ausnahmsweise auch einmal die aufgabenbezogene Funktions- und Organisationsstruktur der Dienststelle ändern könnte.

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

    Der Personalrat soll Gelegenheit erhalten, bei Entscheidungen, welche die innerbehördliche Organisationsstruktur betreffen und damit zugleich die Interessen der in der Dienststelle Beschäftigten berühren können, seine Vorstellung rechtzeitig geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 10.95 - BVerwGE 105, 161 = Buchholz 251.5 § 81 HePersVG Nr. 3 S. 4 f. und 6; OVG Münster, Beschluss vom 22. September 2004 - 1 A 508/03.PVL - juris Rn. 40; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O. § 75 Rn. 45).
  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07

    Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    In ähnlicher Weise ist das BVerwG bei der Auslegung von § 81 Abs. 2 HPVG hinsichtlich der Mitwirkung bei der Änderung von Organisationsplänen verfahren (Beschluß vom 27. August 1997 - 6 P 10.95 - PersR 1998, 108 ff.; Beschluß vom 27. August 1997 - 6 P 6.95 - PersR 1998, 112 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.10.1998 - 9 G 1792/98

    Anspruch auf chancengleichen Zugang zu Beförderungsämtern ; Beachtung der

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