Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,115
BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60 (https://dejure.org/1962,115)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1962 - III C 203.60 (https://dejure.org/1962,115)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1962 - III C 203.60 (https://dejure.org/1962,115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung und fruchtloser Vollstreckung durch das Bankinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 307
  • NJW 1962, 830
  • MDR 1962, 505
  • WM 1962, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1955 - V C 107.54

    Rechtsnatur der Bewilligung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
    Es beruht nämlich darauf, daß ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger kraft der ihm zustehenden oder übertragenen Gewalt im Rahmen der Gesetze einen Anteil am Volkseinkommen, hier an dem besonderen, zur Entschädigung von Kriegsschäden gebildeten Ausgleichsfonds, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem bestimmten, im volkswirtschaftlichen, also öffentlichen Interesse liegenden Zweck, einem Geschädigten zuführt (vgl. dazu das Urteil des Bundes Verwaltungsgerichts vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - [BVerwGE 1, 308]), mag bei der Auszahlung auch ein privates Kreditinstitut eingeschaltet werden, wie, es § 8 der Weisung über die Gewährung von Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (AGew-Weisung) in der Fassung vom 1. Dezember 1958 (Mtbl. BAA S. 502) vorsieht.

    Das schließt nicht aus, daß, wie die Auszahlung des Darlehens auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit, dem Bankinstitut erfolgte, das sich zu dieser Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bereit erklärt hat, so sich innerhalb des zwischen der Bank und dem Darlehnsnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. hierzu das oben bereits angeführte Urteil vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - ferner Beschluß vom 9. Juni 1959 - BVerwG IV B 200.58/IV C 342.58 - [DVBl. 1959 S. 665]).

  • BVerwG, 09.04.1959 - III C 244.57

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückzahlungspflichten aufgrund eines

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
    Die damit gegebene Zweigleisigkeit des Rechtsweges hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 244.57 - (ZLA 1959 S. 296) aufgezeigt; sie widerspricht auch nicht der o.a., vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung, die sich mit der privatrechtlichen Seite des Darlehnsverhältnisses befaßt, eine öffentlich-rechtliche.
  • BVerwG, 09.06.1959 - IV B 200.58

    Ausgestaltung der Berechnung der Zinshöhe für ein Aufbaudarlehen i.S.d.

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
    Das schließt nicht aus, daß, wie die Auszahlung des Darlehens auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit, dem Bankinstitut erfolgte, das sich zu dieser Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bereit erklärt hat, so sich innerhalb des zwischen der Bank und dem Darlehnsnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. hierzu das oben bereits angeführte Urteil vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - ferner Beschluß vom 9. Juni 1959 - BVerwG IV B 200.58/IV C 342.58 - [DVBl. 1959 S. 665]).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).

    Der im vorliegenden Fall durch den Bewilligungsbescheid gestaltete öffentlich-rechtliche Bereich (vgl. Urteil vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307, 311) war auf den Darlehensnehmer beschränkt.

    Die spätere Übernahme des notleidenden Darlehens durch den Ausgleichsfonds vermochte danach zwar gegenüber dem Darlehensnehmer das bereits ursprünglich bestehende öffentlich-rechtliche Verhältnis nach der beendeten Abwicklung durch das eingeschaltete Kreditinstitut wieder relevant werden zu lassen (vgl. Urteil des 3. Senats vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307, 311).

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Saarland, 16.11.1970 - I R 84/69

    Auslegung eines Verwaltungshandeln als einseitig hoheitliche Maßnahme;

    Er widerspricht der Aufteilung in einen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheid und einen privat-rechtlichen Vertragsteil; er wendet sich insbesondere gegen das Urteil des BGH vom 7.11.1963 (NJW 1964, 196 [BGH 07.11.1963 - VII ZR 189/61] ), der die gesamte Abwicklung dem Privatrecht zuordne, während das BVerwG (Urteil vom 23.1.1962 in NJW 1962, 830 [BVerwG 23.01.1962 - BVerwG III C 203.60] ) den Rückforderungsanspruch dem öffentlichen Recht zuteile.

    Der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Grundsatz dahin zu folgen, daß bei der Begebung von Aufbaudarlehen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Bewilligungsakt und dem privatrechtlichen Darlehensvertrag zu unterscheiden ist (vgl. zur Rechtspr. im Bereich des Lastenausgleichsgesetzes - LAG -: BVerwG, Urteil vom 23.1.1962 in NJW 1962, 830 ff sowie die nicht entgegenstehende, weil einen Fall ohne Einschaltung eines Kreditinstitutes betreffende Entscheidung des BGH vom 7.11.1963 in NJW 1964, 196 ff [BGH 07.11.1963 - VII ZR 189/61] ).

    Der erkennende Senat stimmt demnach mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 23.1.1962 a.a.O.) insofern überein, als dem Darlehensgeber (Kreditinstitut) das Recht zuerkannt wird, bei Vorliegen eines der in Ziffer 11 lit. a-t des Darlehensvertrages aufgeführten Gründe den Darlehensbetrag sofort zurückzufordern und diesen Anspruch ggf. auf dem ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen.

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 56.78
    Fehlt einem Hoheitsträger die Befugnis, im Einzelfall ein Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt zu regeln, so ist der dennoch ergangene Verwaltungsakt auf Anfechtungsklage wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben, ohne daß damit eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht (im Anschluß an BVerwGE 13, 307; 17, 242 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 6/61]; 30, 211) [BVerwG 06.09.1968 - IV C 96/66].

    Fehlt einem Hoheitsträger die Befugnis, im Einzelfall ein Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt zu regeln, so ist der dennoch ergangene Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben, ohne daß damit eine Entscheidung der Sache selbst ergeht (vgl. BVerwGE 13, 307 [308]; 17, 242 [245]; 30, 211 [214]).

  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
    Für seine Ansicht beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörde ebenso wie seine Gewährung auf öffentlichem Recht beruhe, auch wenn sich im Verhältnis zwischen dem eingeschalteten Bankinstitut und dem Darlehensnehmer privatrechtliche Ansprüche ergäben (BVerwGE 13, 307).

    Für diese letztere Möglichkeit nahm der III. Senat Bezug auf das bereits angeführte, das öffentliche Wohnungsbaudarlehen betreffende Urteil des V. Senats BVerwGE 1, 308; er schloß daraus auf eine Zweigleisigkeit des Rechtswegs (BVerwGE 13, 307 [310 f.]).

  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68

    Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß der Oberstadtdirektor in K. - Ausgleichsamt - der richtige Beklagte (Urteil vom 10. Februar 1961 [BVerwGE 12, 56]) und daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307] undvom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 -).
  • BVerwG, 30.01.1989 - 2 B 49.88

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Aus denselben Gründen liegt entgegen der Auffassung der Beschwerde auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - (BVerwGE 13, 307), vom 18. August 1981 - BVerwG 6 C 16.79 - (BVerwGE 64, 24) und vom 16. November 1981 - BVerwG 6 C 112.79 - (ZBR 1982, 350) vor.

    Auch insoweit hat das Berufungsgericht keinen von dieser Rechtsprechung abweichenden Rechtssatz aufgestellt, sondern ist in Übereinstimmung mit den beiden letztgenannten Entscheidungen (inwieweit die in BVerwGE 13, 307 veröffentlichte Entscheidung im vorliegenden Fall einschlägig sein soll, ist nicht ersichtlich) von der Bestandskraft des für rechtswidrig erachteten Bescheids der Beklagten für den Zeitraum vom 1. Februar 1982 bis 31. Mai 1983 ausgegangen.

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Die Rückforderung eines Aufbaudarlehens ist als das Korrelat seiner öffentlich-rechtlichen Bewilligung und Bereitstellung selbst öffentlich-rechtlicher Natur und daher durch Leistungsbescheid geltend zu machen (Urteile vom 23. Januar 1962 [BVerwGE 13, 307], vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG V C 236.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10]).
  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der

    Geht jedoch, wie hier, der Streit nicht um die Erfüllung der privatrechtlich gestalteten Bedingungen eines Darlehensvertrages, sondern um die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Bewilligung der Subvention, so ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten gegeben (so z.B. BVerwGE 13, 307 = NJW 1962, 830 und 13, 47, 50 = NJW 1962, 170).
  • VG Berlin, 21.01.2015 - 7 K 400.14

    Keine Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen bei IBB-Darlehen

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII C 68.70

    Übernahme von Getreide - § 433 BGB, kein Kaufvertrag, öffentlich-rechtlicher

  • VG Augsburg, 31.08.2016 - Au 3 K 16.819

    Ausschluss aus Kindergarten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1997 - 19 E 169/97

    Entlassung eines Schülers ; Private Ersatzschule ; Zivilrechtsweg ;

  • BVerwG, 18.01.1993 - 6 B 5.92

    Angestelltenprüfung - Rechtsweg bei Nichtbestehen - Ausbildungsberufe -

  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65

    Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 218.66

    Rückforderung eines Arbeitsplatzdarlehens - Rechtsnatur des Anspruchs

  • BVerwG, 05.02.1964 - V C 150.62
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 37.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens wegen Verzuges mit den Zinszahlungen - Anspruch

  • BVerwG, 18.11.1971 - VIII C 147.70

    Abgrenzung zwischen öffentlichem und bürgerlichem Recht - Rechtsnatur der

  • BVerwG, 06.11.1964 - IV C 246.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 125.66
  • BVerwG, 22.10.1963 - III C 186.60

    Abtretung des Anspruchs auf Hausratentschädigung - Erfordernis einer Zustimmung

  • BGH, 21.09.1964 - VII ZR 2/62
  • BVerwG, 18.12.1962 - V B 152.62

    Kündigung eines Aufbaudarlehens ohne Einhaltung einer Frist zur sofortigen

  • BVerwG, 11.05.1962 - V C 0100.62
  • VG Berlin, 19.08.2015 - 7 K 1.15

    Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen im Rahmen eines Förderverhältnisses

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1980 - VI 1836/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht