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   BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62   

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BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62 (https://dejure.org/1963,70)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1963 - V C 91.62 (https://dejure.org/1963,70)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1963 - V C 91.62 (https://dejure.org/1963,70)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ASpG § 2 Abs. 1; VwGO § 121

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 256
  • MDR 1964, 529
  • DVBl 1964, 755
  • DÖV 1964, 316
  • DÖV 1964, 380
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Das vorliegende Verfahren betrifft nicht erneut die bereits aufgehobene Untersagungsverfügung aus dem Jahre 1977, sondern eine neue Untersagungsverfügung vom 1. Juni 1988, über deren Rechtmäßigkeit bisher noch nicht entschieden worden ist und daher im vorliegenden Verfahren entschieden werden muß und kann, ohne daß gegen die Zulässigkeit der gegen diese erneute Verfügung erhobenen Anfechtungsklage rechtliche Bedenken bestehen (BVerwGE 17, 256; Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl., 1987, S. 317; Kopp, VwGO, 9. Aufl., 1992, § 121 Rdnr. 11).

    In diesem Fall mag eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung von Bedeutung sein (vgl. dazu BVerwGE 17, 256 ; 28, 122 ; 35, 234 ; Eyermann/Fröhler a.a.O., Rdnr. 30; Stelkens NVwZ 1982, 492 ; Martens JuS 1979, 114 ).

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des 5. Senats vom 11. Dezember 1963 - BVerwG 5 C 91.62 - (BVerwGE 17, 256 ), wonach die Verwaltungsbehörde trotz entgegenstehender rechtskräftiger Vorentscheidung mit Rücksicht auf eine spätere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Erlaß einer neuen Sachentscheidung über ein Leistungsbegehren befugt ist.

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sei aber einer Interpretation durch den Gesetzgeber gleichzusetzen, die als eine Änderung der Rechtslage anzusehen sei, so daß auf Grund, der erneuten Verwaltungsentscheidung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten wiederum eröffnet sei (zu vgl. BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62] [260]).

    Zu Unrecht geht das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil unter Hinweis auf das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 256 ff. [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]) davon aus, daß die Änderung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 20, 219 ff.) zum Wegeunfall im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 543 Abs. 1 RVO a.F.) einer Änderung der Rechtslage gleichzusetzen sei mit der Folge, daß der Beklagte trotz der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. Juni 1962 durch eine neue Sachentscheidung über den von dem Kläger geltend gemachten Anspruch auf Anerkennung des Unfalls vom 19. Dezember 1960 als Dienstunfall den Verwaltungsrechtweg zur gerichtlichen Entscheidung über diesen Anspruch wieder eröffnen konnte.

    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 11. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]) einer Änderung der Rechtslage die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gleichgestellt und die Verwaltungsbehörden im Falle der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung für berechtigt gehalten, einen neuen, sachlichen, den Verwaltungsrechtsweg wieder eröffnenden Bescheid zu erteilen (vgl. demgegenüber aber BVerwGE 28, 122 [126]).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Die Verwaltung ist nach herrschender Meinung befugt, über einen durch unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt beschiedenen Anspruch erneut in der Sache zu entscheiden und dadurch grundsätzlich den Verwaltungsrechtsweg wieder zu eröffnen (BVerwGE 13, 99 [103]; 17, 256 [261]; 35, 234 [236]; 39, 231 [233]).
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