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   BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67   

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https://dejure.org/1968,12
BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67 (https://dejure.org/1968,12)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1968 - V C 111.67 (https://dejure.org/1968,12)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1968 - V C 111.67 (https://dejure.org/1968,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf Ausbildungshilfe für eine unangemessen lange Ausbildung - Voraussetzungen der Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Erheblichkeit eines Beweisthemas als Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 31f.; VwGO § 86 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 57
  • MDR 1969, 419
  • BB 1968, 951
  • JR 69, 35
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.05.1967 - V C 150.66

    Gewährung von Ausbildungshilfe zum Besuch einer mittleren oder höheren Schule -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67
    Die Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz dient der Erlangung eines angemessenen Berufs (§ 31 Abs. 1 BSHG und dazu BVerwGE 27, 58 [64]).

    Ziel der Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz ist nicht die Gewährleistung eines Mindestmaßes öffentlicher Hilfe für das Studium, sondern Eröffnung einer fairen Berufschance (BVerwGE 27, 58 [63]), also soweit wie möglich Annäherung der Situation der Unbemittelten und Bemittelten im Bereiche der Berufsbefähigung.

  • BVerwG, 11.01.1963 - VII B 44.61

    Voraussetzungen der Stellung eines Beweisantrags - Begriff des in der mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67
    Ein Antrag, der lediglich hilfsweise gestellt wird (dazu Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 44.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 16]), ein Antrag, der nur für den Fall gestellt wird, daß es auf das Beweisthema ankommen sollte (dazu Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG VII B 56.64 -), oder ein - wie hier - nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus.
  • BVerwG, 10.08.1965 - VII B 56.64
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67
    Ein Antrag, der lediglich hilfsweise gestellt wird (dazu Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 44.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 16]), ein Antrag, der nur für den Fall gestellt wird, daß es auf das Beweisthema ankommen sollte (dazu Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG VII B 56.64 -), oder ein - wie hier - nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus.
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Vielmehr genügt eine Entscheidung in den Urteilsgründen (vgl. BVerwG vom 9.5.1996 9 B 254.96 ; vom 26.6.1968 BVerwGE 30, 57; Geiger in Eyermann, VwGO, RdNr. 25 zu § 86).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrages aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 m.w.N. und vom 19. August 2010 - BVerwG 10 B 22.10 - ; Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 = Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Denn der Kläger gibt damit zu erkennen, daß sein Antrag nicht vorweg, sondern erst dann beschieden werden soll, wenn die Sache selbst zur Entscheidung kommt (vgl. BVerwGE 30, 57).
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