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BVerwG, 02.07.1969 - V C 101.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Leistungen nach dem Tuberkulosehilfegesetz (THG) - Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 50, § 131; VwGO § 121
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 32, 271
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - V C 101.67
Das hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich für die Hilfe zum Lebensunterhalt (BVerwGE 25, 307) und die Blindenhilfe ausgesprochen (BVerwGE 28, 216). - BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1969 - V C 101.67
Das hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich für die Hilfe zum Lebensunterhalt (BVerwGE 25, 307) und die Blindenhilfe ausgesprochen (BVerwGE 28, 216).
- BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87
Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus …
Inzwischen ist nämlich allgemein anerkannt, daß die Leistungen nach dem BSHG und diejenigen nach dem StVollzG einander keineswegs ausschließen, sondern umgekehrt die Hilfe nach dem einen Gesetz Leistungen nach dem anderen durchaus ermöglicht (vgl. BVerwGE 32, 271, 273, BVerwGE 37, 87, 88 und Calliess/Müller/Dietz, Komm. zum StVollzG, 4. Aufl., § 71 Rz 1 und 3). - BVerwG, 13.01.1971 - V C 70.70
Behinderung i.S.d. Sozialhilferechts - Nebeneinander von Sozialhilfe und …
Dieser Dualismus der Aufgabenstellung läßt bereits ein Nebeneinander von Sozialhilfe und Strafvollziehung zu (dazu für den Fall der Tuberkuloseerkrankung BVerwGE 32, 271 [BVerwG 02.07.1969 - BVerwG V C 101.67]). - BVerwG, 21.04.1971 - V C 77.70
Zulässigkeit einer Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an einen sich in …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits für die Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Rahmen der Tuberkulosehilfe (§ 50 BSHG) ausgesprochen, daß ein sozialhilferechtlicher Bescheid den Notfall (regelmäßig) nur für die Zeit bis zu seinem Erlaß erfaßt (BVerwGE 32, 271 [BVerwG 02.07.1969 - BVerwG V C 101.67] [272]). - BVerwG, 03.02.1970 - V B 1.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kürzung der Hilfe zum …
Da ein Bescheid, durch den die Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligt wird, die Leistungsvoraussetzungen lediglich für den Zeitraum bis zum Erlaß des Bescheides konkretisierend festlegt, mit anderen Worten, eine Leistungspflicht für die Zukunft nicht ausspricht (dazu auch Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG V C 101.67 - [NDV 1970, 24]), kann auch ein gerichtliches Urteil, das einen leistungsversagenden Bescheid aufhebt und eine Leistungsverpflichtung ausspricht, lediglich insoweit eine Bindung der Beteiligten herbeiführen, als es sich um die Leistungspflicht im Zeitpunkt des Erlasses des aufgehobenen Bescheides handelt.