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   BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73   

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BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73 (https://dejure.org/1973,114)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1973 - VI C 43.73 (https://dejure.org/1973,114)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1973 - VI C 43.73 (https://dejure.org/1973,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der unterbliebenen Anhörung eines Wehrpflichtigen - Verhandlung vor der Prüfungskammer in Abwesenheit des Kriegsdienstverweigerers wegen fehlerhafter Behandlung des von dem Kriegsdienstverweigerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 17
  • BVerwGE 44, 18
  • NJW 1974, 158
  • DÖV 1974, 315
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    An diese Rechtsprechung anknüpfend und sie in ihren Alternativen würdigend hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 27, 295 für die in § 23 Abs. 1 Satz 2 WPflG vorgeschriebene Anhörung eines bereits gedienten, erneut einzuberufenden Wehrpflichtigen entschieden, daß der Mangel der im Einberufungsverfahren vorschriftswidrig unterbliebenen Anhörung auch noch im Prozeß geheilt werden kann, wenn sie ordnungsgemäß nachgeholt wird; in dem Urteil heißt es hierzu, "daß das Rechtsbehelfsverfahren dem Wehrpflichtigen bestimmungsgemäß die Möglichkeit eröffnet, alle Umstände vorzutragen, die seiner Ansicht nach seiner Heranziehung entgegenstehen".

    Diese Heilbarkeit ist allerdings nach dem Urteil BVerwGE 27, 295 nur zeitlich begrenzt möglich: Vom Zeitpunkt des verfügten Dienstantritts des Wehrpflichtigen an gewinnt der Verfahrensmangel nach Auffassung des VIII. Senats einen Schweregrad, der zur Aufhebung des unter Versäumung der Anhörung verfügten Bescheides auch dann führen muß, wenn die Verfügungsbereitschaft nach dem Beginn des Wehrdienstverhältnisses nachgeprüft worden ist.

    - In einer späteren Entscheidung (BVerwGE 37, 307) hat der VIII. Senat in "Weiterführung von BVerwGE 27, 295" allerdings eine weitere Einschränkung vorgenommen: Die bei Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger unterbliebene vorherige Anhörung nach § 13 Abs. 3 MustV könne mit heilender Wirkung nur durch eine Maßnahme der zur Anhörung verpflichteten Behörde selbst (dort des Kreiswehrersatzamtes) nachgeholt werden.

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Es gibt zwar in unserer Rechtsordnung Gremien, deren besondere Zusammensetzung den Willen des Gesetzgebers erkennen läßt, ihnen höchstpersönliche Entscheidungsbefugnis zuzumessen, in der sie nur eingeschränkt kontrollierbar sind dergestalt, daß das Gericht diese Entscheidungsbefugnis grundsätzlich nicht an sich ziehen darf (vgl. BVerwGE 39, 197).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Der Vorwurf unzureichender Beweiserhebung ist völlig unfundiert erhoben und entspricht nicht den Anforderungen, die an eine solche Rüge gestellt werden müssen (vgl. BVerwGE 31, 212).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Wenn der Kläger meint, angesichts seiner Beweisnot wäre eine wohlwollendere Beurteilung am Platze gewesen, so ist zwar einzuräumen, daß in Kriegsdienstverweigerungssachen angesichts ihrer Eigentümlichkeit die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [MDR 1973, 435]).
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Diese Rüge vermöchte das Revisionsbegehren ohnehin nur teilweise zu rechtfertigen: Mit ihr ließe sich lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides, nicht aber des Bescheides des Prüfungsausschusses und vor allem nicht die beantragte Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch richterlichen Spruch im Rahmen dieses Prozesses erreichen (vgl. BVerwGE 13, 195).
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    - In einer späteren Entscheidung (BVerwGE 37, 307) hat der VIII. Senat in "Weiterführung von BVerwGE 27, 295" allerdings eine weitere Einschränkung vorgenommen: Die bei Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger unterbliebene vorherige Anhörung nach § 13 Abs. 3 MustV könne mit heilender Wirkung nur durch eine Maßnahme der zur Anhörung verpflichteten Behörde selbst (dort des Kreiswehrersatzamtes) nachgeholt werden.
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Der erkennende Senat hat sich wiederholt damit befaßt, ob fehlerhaft unterbliebene Anhörung in einem späteren Verfahrensstadium mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, und er hat diese Frage je nach rechtlichem Zusammenhang unterschiedlich beantwortet: Es kommt darauf an, ob der vom Gesetzgeber jeweils bezweckte Sinn der Anhörung sich in dem späteren Verfahrensstadium noch uneingeschränkt auszuwirken vermag (vgl. BVerwGE 17, 279 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 122.70

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Möglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Das Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 122.70 -, auf welches sich die Beklagte beruft, wollte schwerlich derartiges aussprechen; dort wird nur klargestellt, daß es für die Frage des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer lediglich auf den Zustand zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor der jeweils angerufenen Tatsacheninstanz ankommt.
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 3.73

    Ablehnung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtsmittelbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Ein weiteres Beispiel der Verfügbarkeitsprüfung ist aber das Verfahren bei Kriegsdienstverweigerung (vgl. BVerwGE 7, 209, 212 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58] und das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 3.73 -).
  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 44.58
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
    Ein weiteres Beispiel der Verfügbarkeitsprüfung ist aber das Verfahren bei Kriegsdienstverweigerung (vgl. BVerwGE 7, 209, 212 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58] und das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 3.73 -).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Dabei hat er in seinem Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17) klargestellt, daß die vom 8. Senat vorgenommene Einschränkung, die Heilung des Mangels der vorherigen Anhörung müsse von der erlassenden Behörde selbst bewirkt werden, nur für Ermessensentscheidungen gilt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 4082/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Der Verfahrensmangel gewinne vom Zeitpunkt der Vollziehung des Verwaltungsaktes an einen Schweregrad, der zur Aufhebung des Rentenentziehungs- oder -herabsetzungsbescheides führe, auch wenn die getroffene Maßnahme sachlich gerechtfertigt sein sollte (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 27, 295, 302 und BVerwGE 44, 17, 21).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Diese wehrpflichtrechtliche Sonderregelung räumt in Abweichung von § 61 VwGO (vgl. dazu Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ) der Wehrbereichsverwaltung als Behörde die Parteifähigkeit vor den Verwaltungsgerichten ein (vgl. Urteile vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 89.68 - BVerwGE 36, 317 , vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 105.68 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 10 S. 14 , vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 43.73 - BVerwGE 44, 17 , vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 112.73 - und vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 33.75 - Dok.Ber.
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).

    Die Prüfungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer entscheiden weder nach Zweckmäßigkeits- oder sonstigen Ermessenserwägungen noch auf Grund einer Beurteilungsermächtigung, sondern nach zwingendem Recht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG erfüllt sind, so daß ihre Entscheidung gerichtlich voll nachzuprüfen ist (BVerwGE 44, 17 [22]).

    Eine solche "Chance" kann schon deshalb nicht als rechtlich geschützt angesehen werden, weil ein dem Antrag des Wehrpflichtigen entsprechender Widerspruchsbescheid der Prüfungskammer nicht der gerichtlichen Nachprüfung und damit einer möglichen Aufhebung entzogen ist; denn nach § 35 Abs. 2 WPflG kann gegen den anerkennenden Bescheid der Prüfungskammer die Wehrbereichsverwaltung Klage erheben (vgl. BVerwGE 44, 17 [23]).

  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

    Eine Zurückverweisung in das Verwaltungsverfahren kommt ausnahmsweise in Betracht bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17), vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -); weitere Ausnahmen vom Grundsatz der herbeizuführenden Spruchreife bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine bestimmte fachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 57.74 - (BVerwGE 46, 356) m. w. N.) oder wenn es zur abschließenden Sachaufklärung einer mit den erforderlichen Mitteln ausgerüsteten Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG 8 C 81.71 - (BVerwGE 41, 220) und vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - (BVerwGE 44, 278)).

    Schließlich ist im Interesse effektiven Rechtsschutzes ein fehlerfreies Verwaltungsverfahren dort zu fordern, wo die Behörde vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aus ihrem Bescheid Folgerungen herleiten möchte (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (a. a. O.) m. w. N. und vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (a. a. O.)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - VI C 43.73 -, BVerwGE 44, 17 = NJW 1974, 158 = juris Rn. 14, und vom 29. März 1966 - I C 19.65 -, BVerwGE 24, 23 = DVBl. 1966, 686 = juris Rn. 38; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 45 Rn. 24.
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

    Eine Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde kommt demgegenüber nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich bei Entscheidungen, für die der Behörde Ermessen oder ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwGE 44, 17; 49, 307; 61, 45).

    Die Erwartung einer wohlwollen deren Beurteilung des persönlichen Vortrags vor dem Bundesamt wird nicht geschützt (vgl. BVerwGE 44, 17; 49, 307).

  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Mängel des Prüfungsverfahrens durch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren geheilt werden können (BVerwGE 44, 17 [20 ff.]; 45, 351 [356 f.]).

    Das ist hier der Fall, denn die Entscheidung darüber, ob ein Wehrpflichtiger aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern berechtigt ist, ist eine Entscheidung nach zwingendem Recht; sie läßt weder für ein Ermessen Raum, noch ergeht sie auf Grund einer Beurteilungsermächtigung (BVerwGE 44, 17 [22]; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 178.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 63]).

    Denn während es in der geltenden Rechtsordnung sonst die Regel ist, daß ein auf Antrag des Bürgers ergangener ihn begünstigender behördlicher Bescheid der Kontrolle entzogen bleibt, kann gegen die Erstbescheide des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer kraft der Sonderregelung des § 33 Abs. 2 Satz 3 WPflG auch von der Bundeswehrverwaltung Widerspruch eingelegt werden (BVerwGE 44, 17 [23]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

    Demgegenüber will das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1982 (aaO, 187 f.), vom 25. Juli 1973 (- VI D 43.73 - BVerwGE 44, 17 (22)) und vom 10. März 1971 (- VIII C 210/67 - BVerwGE 37, 307 (312 f.)) bei Verwaltungsakten, die im Ermessen stehen, die Heilung nur im Wege einer von der Ausgangsbehörde nachgeholten Anhörung eintreten lassen.
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Die fehlerhaft unterbliebene Anhörung des Antragstellers vor der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer kann im nachfolgenden Verwaltungsrechtsstreit mit heilender Wirkung nachgeholt werden (Fortführung von BVerwGE 44, 17).

    Da das Kernstück des Verfahrens vor der Prüfungskammer die Anhörung des Wehrpflichtigen ist und diese, ist sie rechtsfehlerhaft unterblieben, grundsätzlich durch Anhörung im nachfolgenden Verwaltungsrechtsstreit nachgeholt werden kann (vgl. BVerwGE 44, 17), eine Anhörung des Klägers vor der Prüfungskammer, die gegen ihn verwertet werden könnte, nicht stattgefunden hat, die Prüfungskammer auch keine Ermessensfreiheit und keinen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung hat, ob der Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist (vgl. auch dazu BVerwGE 44, 17 [22]), war es geboten, die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in der Sache selbst an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. zu einer ähnlichen Verfahrenslage BVerwGE 13, 34 [BVerwG 30.08.1961 - VI C 50/59] [36]).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des

  • BVerwG, 20.04.1976 - VI C 126.74

    Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der

  • BVerwG, 22.04.1983 - 6 C 138.82

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1977 - IX ZR 55/73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73

    Rechtsfolgen von verfahrensfehlerhaften Entscheidungen der Prüfungsgremien -

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 25.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

  • BVerwG, 14.02.1979 - 6 C 81.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtdurchführung eines Vorverfahrens

  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 178.73
  • BVerwG, 10.11.1989 - 9 B 445.89

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Einordnung der Beanstandungsklage nach

  • BGH, 09.10.1986 - IX ZR 39/86

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Widerrufsbescheides - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der

  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten

  • BVerwG, 03.04.1984 - 9 B 1815.82

    Zuständigkeit des Tatsachengerichts bei der Entscheidung über eine

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 2455.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 23.02.1979 - 6 C 87.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Hinweise des Bundesverfassungsgerichts

  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 32.74

    Rechtsbehelfsbefugnis der Wehrbehörden - Voraussetzungen des Wiederaufgreifens

  • BVerwG, 21.09.1983 - 9 B 13638.82

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 11.08.1983 - 6 C 95.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückweisung eines

  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 B 115.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes -

  • BVerwG, 27.08.1981 - 6 B 63.81

    Darlegungslast und materielle Beweislast des beigeladenen

  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 9/79
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