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   BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78   

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https://dejure.org/1980,9
BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78 (https://dejure.org/1980,9)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 (https://dejure.org/1980,9)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1980 - 4 C 3.78 (https://dejure.org/1980,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Hilfsantrags - Feststellungsantrag - Baudarlehn - Bebauungsgenehmigung - Versagung - Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung - Öffentlicher Belang - Bodenverkehrsrechtliche Genehmigung - Grundstücksteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der Rechtslage während der Anhängigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens; Versagung einer Bebauungsgenehmigung unter Hinweis auf landesbaurechtlich entgegenstehende Hindernisse; Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 128
  • NJW 1981, 2426
  • MDR 1981, 344
  • DVBl 1981, 401
  • DVBl 1981, 466
  • DÖV 1981, 189
  • BauR 1981, 48
 
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Wird zitiert von ... (200)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

    Auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG findet eine sog. "Günstigerprüfung" nicht statt, da nur eine erteilte Baugenehmigung dem Bauherrn eine (relativ) gesicherte eigentumsrechtliche Position vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 ).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten

    Diese Vorschrift, die nach ihrem Wortlaut allein für die Anfechtung eines Verwaltungsakts gilt, wird nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur entsprechend auf den Fall angewendet, dass sich eine Verpflichtungsklage nachträglich erledigt (vgl. BVerwGE 51, 264, 265; BVerwGE 61, 128, 134 f.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Dies gilt namentlich für die Anforderungen an das Feststellungsinteresse, die durch § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur für bestimmte, hier nicht gegebene Fallgruppen vermindert sind (vgl. BVerwGE 61, 128, 134 f.; 80, 355, 365 f.; Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , 1996, § 43 Rn. 35 f.).
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