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BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KHG § 8 Abs. 1
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 02.04.1981 - 2 K 317/77
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.1982 - 7 A 58/81
- BVerwG, 10.01.1983 - 3 B 60.82
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83
Papierfundstellen
- BVerwGE 69, 374
- NJW 1985, 693
- NVwZ 1985, 271 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes
An einer Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung fehlt es jedenfalls im Grundsatz immer dann, wenn die handelnde Behörde lediglich eine Maßnahme trifft, die den zukünftigen Erlass eines Verwaltungsakts in Aussicht stellen oder vorbereiten soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.07.1984 - 3 C 12.83 - BVerwGE 69, 374 m.w.N.). - BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Ausschlaggebend ist, ob die Behörde nach dem objektiven Sinngehalt ihrer Entscheidung Rechte des Antragstellers in der in § 35 VwVfG vorausgesetzten Weise "regelt", d.h. begründet, ändert, aufhebt oder verbindlich feststellt oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte verbindlich ablehnt (BVerwGE 69, 374 [BVerwG 19.07.1984 - 3 C 12/83]; 77, 268 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]). - BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87
Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren - …
Entscheidend für das hier allein zweifelhafte Merkmal der "Regelung" ist, ob die Behörde eine potentiell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. ob durch sie Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte mit Außenwirkung abgelehnt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 99.76 - BVerwGE 55, 280 , vom 19. Juli 1984 - BVerwG 3 C 12.83 - BVerwGE 69, 374 und vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - BVerwGE 77, 268 ).
- BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94
Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit
Entscheidendes Merkmal der "Regelung" ist, ob die Behörde eine potentiell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, dh ob durch sie Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte mit Außenwirkung abgelehnt wird (vgl BVerwGE 55, 280, 285; 69, 374, 377; 77, 268, 271 mwN). - BFH, 18.11.2004 - V R 37/03
Zur Rechtsnatur einer formlosen Mitteilung des FA i.S. des § 100 Abs.2 Satz 3, 1. …
Hingegen sind vorbereitende Maßnahmen grundsätzlich noch kein Verwaltungsakt; denn an einer Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung fehlt es im Grundsatz immer dann, wenn die handelnde Behörde lediglich eine Maßnahme trifft, die den zukünftigen Erlass eines Verwaltungsaktes in Aussicht stellen oder vorbereiten soll (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 1984 3 C 12/83, BVerwGE 69, 374, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08
Zwei Beamte der früheren Versorgungsämter müssen zunächst bei der …
Eine solche unmittelbare Rechtswirkung kommt einer Maßnahme nur dann zu, wenn sie entweder subjektive Rechte des von ihr Betroffenen begründet, ändert, aufhebt oder verbindlich feststellt, oder durch sie die Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung solcher Rechte verbindlich abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 12/83 -, BVerwGE 69, 374). - VGH Bayern, 21.10.2005 - 15 B 01.2490
* Richter im Bundesdienst, Anzeigepflicht für entgeltliche schriftstellerische, …
Eine Verbindlichkeit derart, dass mit der Bestandskraft fähiger Wirkung unmittelbar subjektive Rechte oder Pflichten begründet werden sollen, ergibt sich daraus nicht (vgl. hierzu BVerwG vom 19.10.1984 BVerwGE 69, 374/377). - LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
Krankenkasse - Rücknahme - rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt - Eintritt …
Entscheidendes Merkmal der "Regelung" ist, ob die Behörde eine potenziell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. ob durch sie Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte mit Außenwirkung abgelehnt wird (vgl. BVerwGE 55, 280, 285; 69, 374, 377; 77, 268, 271). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 11 S 1291/96
Abschiebungsankündigung nach AuslG 1990 § 56 Abs 6 S 2 ist kein Verwaltungsakt
In derartigen Fällen kann in der vorbereitenden Maßnahme noch kein Verwaltungsakt gesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 12/83 - NJW 1985, 693 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84
Rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage durch Erlass einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 53.87
Asylverfahren - Bleiberecht - Asylrechtliche Aufenthaltsgestattung - …
- BVerwG, 26.05.1987 - 3 C 8.86
In die freie Verfügung des Geschädigten gelangte Beträge - …
- LSG Berlin, 08.12.1999 - L 9 KR 33/97
Verpflichtung einer Krankenkasse zur Krankengeldgewährung; Einstellung der …
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