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   BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82   

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BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82 (https://dejure.org/1983,687)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1983 - 1 WB 129.82 (https://dejure.org/1983,687)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129.82 (https://dejure.org/1983,687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten - Begründung eines endgültigen Ausschlusses von einer gewünschten Verwendung - Anspruch eines Soldaten auf Aufhebung oder Streichung einer früheren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 50
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
    Es handelt sich hier Dicht nur um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - vgl. auch BDH NZWehrr 1966, 80).
  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 WB 154.80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer späteren höherwertigen Verwendung ausschließt, ist eine nach § 17 Abs. 1 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. August 1982 - 1 WB 154/80).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10

    Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH

    So wurde die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffenen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht nicht als anfechtbare Maßnahme angesehen (BVerwGE 76, 50, 51).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86

    Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer

    Es handelt sich hier nicht um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 76, 50, 51) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82].

    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer späteren höherwertigen Verwendung und damit von weiterer Förderung ausschließt, ist eine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO anfechtbare Maßnahme (BVerwGE 76, 50, 52) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82].

    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer späteren höherwertigen Verwendung ausschließt, ist eine nach § 17 Abs. 1 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwGE 76, 50).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84

    Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten -

    Sie kann auch nicht darin gesehen werden, daß der BMVg dem Antragsteller daraufhin eine auf ihn bezogene unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffene, gleichwohl aber für die Zukunft noch offene Planungsabsicht mitteilt, die dem Begehren des Antragstellers voraussichtlich keinen Erfolg einräumt (vgl. BDH RiA 1965, 180; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - m.w.N.).

    Der Senat hat allerdings mehrfach entschieden, daß eine nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO anfechtbare Maßnahme vorliegt, wenn der dafür zuständige Vorgesetzte eindeutig erklärt, der betroffene Soldat sei bis zum Ende seiner Dienstzeit nicht mehr für eine "höherwertige Verwendung vorgesehen" (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 51.96

    Anfechtbarkeit einer nicht verwirklichten Planungsabsicht nach der

    Dieser Antrag ist unzulässig; denn der Hinweis vom 23. Januar 1996 enthält keine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme, sondern lediglich die Bekanntgabe einer allgemeinen, nicht weiter konkretisierten Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 10. April 1991 - BVerwG 1 WB 88.90 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 43.94 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 57.94 - vgl. auch Beschlüsse vom 12. April 1994 - BVerwG 1 WB 78.93 - und vom 14. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 2.94 -).

    Jedoch ist eine dem Soldaten eröffnete Planungsabsichrt, so lange sie nicht verwirklicht wird, keine mit einem Rechtsbehelf nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwGE 76, 50).

  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87

    Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und

    Bei dieser Erklärung handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen, für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 76, 50, 51 [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82]; Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86).

    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer späteren höherwertigen Verwendung und damit von einer weiteren Förderung ausschließt, ist eine nach § 17 Abs. 1 und 3 WBO anfechtbare Maßnahme (BVerwGE 76, 50, 52) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82].

  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe;

    Einschränkend hat der Senat aber ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO - anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - BVerwGE 76, 50 , vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 5 S. 6 und vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 32) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 -, BVerwGE 76, 50 , vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -, Buchholz 236.1 § 3 Nr. 5) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.
  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer höherwertigen Verwendung in einem bestimmten Zeitraum ausschließt, ist eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96

    Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden

    Solange die dem Soldaten eröffnete Planungsabsicht aber nicht in eine förmliche Personalentscheidung umgesetzt worden ist, ist sie keine mit einem Rechtsbehelf nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbare Maßnahme (vgl.Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>).
  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 51.83

    Auskunft über künftige Verwendungsabsicht - Darlegung einer Planungsabsicht -

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87

    Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen

  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs

  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86

    Versetzung auf einen STAN-Dienstposten A 13 im Bereich des Bundesministers der

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von

  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86

    Höherstufung eines Dienstpostens - Dezernatsleiter - Dienstpostenwechsel -

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 44.84

    Anspruch auf eine bestimmte Verwendung eines Soldaten

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90

    Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen

  • BVerwG, 30.09.1986 - 1 WB 153.86

    Dienstpostenbesetzung - Wehrbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung -

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 49.96

    Pflicht zur Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines besonders

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 57.94

    Vermerk über ein Personalgespräch als Verwaltungsverfügung - Rechtsbehelfe gegen

  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 88.90

    Antrag eines Soldaten auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung zur

  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 13.88

    Wehrbeschwerderecht - Sicherheitsbedenken - Briefkontakte - Militärischer

  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 WB 147.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung des

  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 106.90

    Antrag eines Soldaten auf Verwendung als Battailonskommandeur - Unabwendbarer

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