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   BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65   

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BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65 (https://dejure.org/1969,172)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1969 - VI C 61.65 (https://dejure.org/1969,172)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1969 - VI C 61.65 (https://dejure.org/1969,172)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 148
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - (BVerwGE 26, 31) ausgesprochen hat, sind Entscheidungen des BPersA, die Voraussetzung für beamtenrechtliche Verwaltungsakte der Dienstbehörde des Beamten sind, zwar nicht als vom Beamten gemäß § 42 VwGO selbständig anfechtbare Verwaltungsakte anzusehen.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem in BVerwGE 26, 31 entschiedenen allerdings dadurch, daß hier kein in bezug auf den Kläger ergangener Beschluß des BPersA in Frage steht, sondern eine Entscheidung über die allgemeine Anerkennung von Prüfungen (Befähigungen) im Sinne des § 98 Abs. 1 Nr. 3 BBG.

  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65
    Nach dieser Vorschrift werden nach Vollendung des 20. Lebensjahres liegende Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in Reichsgebiet, und damit auch entsprechende Dienstzeiten in der SBZ (BVerwGE 30, 219), bei der Festsetzung des BDA berücksichtigt.
  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 42.65
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65
    Diese Regelung soll durch die Berücksichtigung über eine bestimmte Mindestzeit hinausgehender Ausbildungszeiten die Unterschiede des Beginns des BDA ausgleichen, die dadurch entstehen könnten, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen (vgl. Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG VIII C 42.65 - Anz-Faber-Renk-Dietrich, BBesG, § 6 Anm. 1).
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 31.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65
    § 41 Abs. 2 Satz 1 BLV hat keinen anderen, insbesondere keiner, weitergehenden Inhalt (so bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 15. September 1965 - BVerwG VI C 31.63 - [Buchholz BVerwG 230, § 122 BRRG Nr. 1]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 L 62/07

    Zur Einstellung eines Beamten bei negativer Laufbahnbefähigungsfeststellung

    Der Beschluss des LPA gemäß §§ 7 Abs. 1 Nr. 3 lit. b), 21 BG LSA i. V. m. §§ 4 Abs. 2, 39 Abs. 2 Satz 3 LVO LSA über die Laufbahnbefähigung ist trotz seiner Bindungswirkung gegenüber der Einstellungsbehörde gemäß § 103 Abs. 2 BG LSA kein anfechtbarer Verwaltungsakt (vgl. schon: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - Az.: VI C 73.64 -, BVerwGE 26, 31; Urteil vom 11. Juni 1969 - Az.: VI C 61.65 -, BVerwGE 32, 148; vgl. auch: Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 1 A 1.79 -, Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 2).

    Materiell hat die Ernennungsbehörde die Ablehnung der Ernennung nicht nur insoweit zu vertreten, als diese Entscheidung auf Grund eigener Entschließung getroffen wurde, sondern auch insoweit, als sie - gegebenenfalls allein - auf dem Beschluss des LPA beruht (vgl.: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967, a. a. O. [m. w. N.], Urteil vom 11. Juni 1969 - Az.: VI C 61.65 -, BVerwGE 32, 148).

    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des LPA ist damit unbeschadet der Bindung der Verwaltung an sie im Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung der von der Dienstbehörde getroffenen Regelung (inzidenter) mit zu überprüfen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969, a. a. O., Urteil vom 27. Mai 1982, a. a. O.).

    Der Beschluss des LPA unterliegt allerdings nur beschränkter gerichtlicher Nachprüfung; es ist grundsätzlich Sache der Dienstbehörde oder der sonst dafür zuständigen Stelle zu bestimmen, welche inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Befähigung für die einzelnen Laufbahnen zu stellen sind, wobei allerdings selbstverständlich ist, dass diese Anforderungen sachbezogen sein müssen (so schon: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969, a. a. O.).

    Laufbahnbewerber ist nicht schon, wer die für die Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung besitzt; nach den Vorschriften über Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit nur berufen werden, wer nach Erfüllung der für die Laufbahn geforderten Vorbildung die Befähigung für die Laufbahn in der dafür vorgeschriebenen Weise, im Regelfall durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung, erworben hat (vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969 - Az.: VI C 61.65 -, BVerwGE 32, 148; Urteil vom 11. Juni 1985 - Az.: 2 C 12.83 -, BVerwGE 71, 330 [m. w. N.]).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn ein anderer Bewerber tatsächlich teilweise die für Laufbahnbewerber vorgeschriebene Ausbildung (z.B. den als Vorbildungsvoraussetzung vorgeschriebenen Besuch einer Fachschule) aufzuweisen hat; dies kann allerdings für den Erwerb der Befähigung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) BG LSA nützlich und förderlich sein (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79

    Anspruch auf Anerkennung von beamtenrechtlichen Prüfungen - Zulässigkeit einer

    Zur Anerkennung einer bei der früheren sowjetzonalen Reichsbahn abgelegten Prüfung als Befähigung für eine Beamtenlaufbahn im Bundesdienst (Anschluß, BVerwG, 11.07.1969, VI C 61.65, BVerwGE 32, 148).

    Dem widerspreche auch nicht seine Anerkennung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1969 (BVerwGE 32, 148).

    Diese Vorschrift ist - wofür sich bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in demUrteil vom 11. Juli 1969 - BVerwG 6 C 61.65 - (BVerwGE 32, 148 [153 f.]) ausgesprochen hat - über ihren Wortlaut hinaus im Hinblick auf das laufbahnrechtliche System des Befähigungserwerbs dahin zu verstehen,.

    Dieser entscheidet nach pflichtgemäßem verwaltungs- und personalpolitischem Ermessen, ebenso wie auch sonst grundsätzlich der Dienstherr nach seinem Ermessen bestimmt, welche inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Befähigung für die einzelnen Laufbahnen zu stellen sind (BVerwGE 32, 148 [155 f.]).

    Ob der Bundespersonalausschuß hierbei ermessensfehlerfrei die vom Kläger angestrebte Anerkennung versagt hat, unterliegt an sich verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung (BVerwGE 32, 148 [154 ff.]).

    Übrigens hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der angeführten Entscheidung BVerwGE 32, 148 [155 ff.] Ausführungen zu dieser gerichtlichen Nachprüfung gemacht, auf die verwiesen wird.

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Der Hinweis auf eine Entscheidung des Kabinetts schließt die Annahme eines Verwaltungsaktes seiner Behörde nicht aus (vgl. u.a. Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - <JR 1965, 433>; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]sowie Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 29.83 - <BVerwGE 70, 270/271 f. = NJW 1985, 1093>).

    Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen bei Erlaß eines Verwaltungsaktes - auch in Ausübung eines Kontrollrechts - sind in rechtlich unterschiedlicher Weise vorgesehen (vgl. hierzu Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - ; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]sowie Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 29.83 - ).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Die Rechtmäßigkeit des von ihr verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Gleichstellungsentscheidung mitgeprüft (vgl. BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; 34, 65 ; 70, 270 ).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Das Oberverwaltungsgericht hat zwar zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen (s. BVerwGE 26, 31 [39/40]; 32, 148 [154]) die Entscheidung des Richterwahlausschusses auf ihre Rechtmäßigkeit hin mitgeprüft.
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 17.87

    Laufbahnrecht - Steuerverwaltung - Kenntnisse und Fähigkeiten - Aufstieg in die

    Dieser Beschluß des Landespersonalausschusses ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen (BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]und 70, 270 ) im Rahmen der von der Behörde auf seiner Grundlage getroffenen Entscheidung - hier des Bescheides der Oberfinanzdirektion vom 11. Mai 1983 und des Widerspruchsbescheides des Ministeriums der Finanzen vom 31. August 1983, durch die eine Aufstiegsbeförderung des Klägers abgelehnt wurde - (inzidenter) auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

    Der Landespersonalausschuß, der gemäß § 106 Satz 2 LBG seine Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt, kann nach seinem verwaltungs- und personalpolitischen Ermessen - ebenso wie sonst der Dienstherr, der gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 LaufbVO bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 26. September 1977 hierfür zuständig war - bestimmen, welche inhaltlichen Anforderungen er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an einen erfolgreichen Abschluß der Einführung stellt (vgl. auch BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 2.79 - ).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 72.81

    Notwendigkeit der Zurückverweisung auf Grund einer Ermessensentscheidung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens im Zusammenhang mit der Frage nach einer gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses über die Anerkennung von Prüfungen gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 3 BBG einen Beurteilungsspielraum des Ausschusses verneint (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] [155]) und ist auch in anderen Fällen, in denen es um die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungen ging, nicht von einer Beurteilungsermächtigung der Verwaltung ausgegangen (vgl. BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70]; 48, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 80/76]; 64, 142 [BVerwG 19.10.1981 - 6 C 97/80]; 64, 153) [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80].

    Der Einräumung eines weiten verwaltungspolitischen Ermessens steht Bundesrecht nicht entgegen (vgl. BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] [155]; 55, 104 [109]; 64, 142 [151]; 64, 153 [158]).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 6 C 52.78

    Laufbahnbewerber - Vorgeschriebene Ausbildung - Mindestzeit der Ausbildung -

    Bei anderen als Laufbahnbewerbern kann keine "vorgeschriebene" Ausbildung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG F. 1971 (= § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG F. 1975) vorliegen und daher auch keine anrechenbare Mindestzeit der Ausbildung festgestellt werden (wie BVerwGE 32, 148).

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG 6 C 61.65 - (BVerwGE 32, 148 [150]) dargelegt hat, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG, daß diese Vorschrift nur auf Laufbahnbewerber und nicht auf andere Bewerber anzuwenden ist.

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 39.88

    Aufstieg von der gehobenen in die höhere Laufbahn der Steuerverwaltung -

    Dieser Beschluß des Landespersonalausschusses ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen (BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] ; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67] und 70, 270 ) im Rahmen der von der Behörde auf seiner Grundlage getroffenen Entscheidung - hier des Bescheides des Ministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 1985 und des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 1986, durch die eine Aufstiegsbeförderung des Klägers abgelehnt wurde - (inzidenter) auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

    Der Landespersonalausschuß, der gemäß § 106 Satz 2 LBG seine Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt, kann nach seinem verwaltungs- und personalpolitischen Ermessen - ebenso wie sonst der Dienstherr, der gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 LaufbVO bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 26. September 1977 hierfür zuständig war - bestimmen, welche inhaltlichen Anforderungen er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an einen erfolgreichen Abschluß der Einführung stellt (vgl. auch BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65] ; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 2.79 - ).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 7.85

    Umfang der Berücksichtigung des Fachhochschulstudiums eines Beamten des gehobenen

    Diese - unmittelbar nur für Laufbahnbewerber geltende (vgl. BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; 66, 207 [BVerwG 19.10.1982 - 6 C 52/78]; Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 97.81 - ) - Regelung soll durch die Berücksichtigung der nach Vollendung des siebzehnten Lebensjahres verbrachten Mindestzeit der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildungszeiten oder Zeiten praktischer hauptberuflicher Tätigkeiten die Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters ausgleichen, die dadurch entstehen können, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung als für andere Laufbahnen oder eine praktische hauptberufliche Tätigkeit vorgeschrieben ist.

    Auf diese Weise sollen Nachteile der Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnerfordernisse vermieden werden (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73]sowie Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - zu § 6 BBesG a.F. bzw. entsprechenden Regelungen der Länder).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80

    Anerkennung von Lehramtsprüfungen - Vorgeschriebene Vorbildung

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 33.70

    Anerkennung einer Lehrbefähigung in Abhängigkeit von einem Befähigungsvergleich -

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

  • VG Dessau, 03.08.2005 - 1 A 2065/03
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 5.96

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung einer Vor- und Ausbildung als

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78

    Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87

    Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle

  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2012 - 12 K 3435/11

    Landespersonalausschuss NRW, Befähigungsnachweis, anderer Bewerber, Beiladung

  • BVerwG, 10.06.1975 - II B 76.74

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 12 K 1157/10

    Anderer Bewerber, Landespersonalausschuss, Befähigung, Beurteilungsspielraum,

  • BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67

    Einbeziehung eines Einführungslehrgangs für Jungmänner an einer

  • BVerwG, 20.04.1971 - VI C 17.69
  • VG Berlin, 22.07.1996 - 35 A 934.96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für Ausländer aus Kriegs- oder

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