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   BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69   

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https://dejure.org/1971,134
BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69 (https://dejure.org/1971,134)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1971 - VIII C 6.69 (https://dejure.org/1971,134)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1971 - VIII C 6.69 (https://dejure.org/1971,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 135
  • ZMR 1972, 160
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 4.62

    Anforderungen an eine rechtmäßige Bewilligung eines Wohnungsbaudarlehens -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69
    Zur Bindung des Bauherrn an die in seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung eingetragenen Kostenansätze (im Anschluß an BVerwGE 16, 323).

    Dagegen bestehen materiellrechtlich keine Bedenken (vgl. BVerwGE 16, 323).

  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69
    Zur Aufhebung eines Bescheides, durch den eine Genehmigung abgelehnt wird, wenn es sich um einen nicht genehmigungsbedürftigen Sachverhalt handelt (im Anschluß an BVerwGE 13, 54).

    Erweist es sich bei der Prüfung einer Verpflichtungsklage, die auf Erteilung einer Genehmigung zielt, daß ein Rechtsanspruch auf die beantragte Genehmigung deshalb nicht besteht, weil ein Sachverhalt fehlt, der eine solche Genehmigung erforderlich macht, so ist der Ablehnungsbescheid als rechtswidrig aufzuheben und im übrigen die Verpflichtungsklage abzuweisen; zur näheren Begründung wird auf die Entscheidung BVerwGE 13, 54 (62) [BVerwG 31.08.1961 - VIII C 119/60] verwiesen.

  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 94.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69
    Streitigkeiten über die mietrechtlichen Auswirkungen der von der Bewilligungsstelle erteilten preisrechtlichen Genehmigung betreffen im übrigen das Privatrechtsverhältnis zwischen dem Kläger als Vermieter und den Mietern des Hauses (vgl. BVerwGE 29, 199 [202]); dafür ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet (§ 40 Abs. 1 VwGO).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Zweck der Zwischenfeststellungsklage ist die Ausdehnung der Rechtskraft auf das dem Anspruch zugrunde liegende Rechtsverhältnis, das sonst von der Rechtskraftwirkung nicht erfasst würde (Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 256 Rn. 344; vgl. auch Urteil vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 8 C 6.69 - BVerwGE 39, 135 ).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Deshalb kann offenbleiben, ob der Feststellungsantrag des Klägers auch als Zwischenfeststellungsklage zulässig ist, wenn man von deren Statthaftigkeit im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 256 Abs. 2 ZPO ausgeht (vgl. hierzu BVerwGE 39, 135 [BVerwG 09.12.1971 - VIII C 6/69] sowie Kopp, VwGO , § 43, Rz. 33 ff.); auch bei Bejahung dieser beiden Fragen bestünden gegen den Antrag des Klägers keine Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    In diesem Fall soll der Ablehnungsbescheid aufzuheben und die Verpflichtungsklage im Übrigen - hinsichtlich des weitergehenden Klageantrags, den begünstigenden Verwaltungsakt zu erteilen - als unbegründet abzuweisen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1971 - VIII C 6.69 -, BVerwGE 39, 135 unter Bezugnahme auf den ähnlich gelagerten Fall in BVerwG, Urt. v. 31.8.1961 - VIII C 119.60 -, BVerwGE 13, 54).
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