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   BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86   

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BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86 (https://dejure.org/1988,785)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 6 C 49.86 (https://dejure.org/1988,785)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 6 C 49.86 (https://dejure.org/1988,785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung - Zweitantrag - Sachliche Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 33
  • NVwZ 1988, 627
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil und führt aus, anders als in dem vom erkennenden Senat durch Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - entschiedenen Fall sei das erste Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht durch eine im Hinblick auf die Änderung der Rechtslage erklärte Rücknahme des Anerkennungsantrages abgeschlossen worden, sondern deshalb, weil zur Überzeugung des Verwaltungsgerichts der Kläger die erforderliche Gewissensentscheidung nicht getroffen gehabt habe.

    Es befindet sich damit in Einklang mit den Urteilen des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und - BVerwG 6 C 2.86 - .

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde die Sach- und Rechtslage insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - erörtert; der Prozeßbevollmächtigte des Klägers erklärte mit dessen Zustimmung, daß keine neuen Gründe vorgetragen würden.

    Allerdings hat der erkennende Senat in Fällen, über die nach den §§ 25, 26 WPflG in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung zu entscheiden war, ausgeführt, falls der Wehrpflichtige nach Eintritt der Bestandskraft der abschlägigen Entscheidung im ersten Verfahren zur Begründung seines zweiten Anerkennungsantrages substantiiert neue Gesichtspunkte dafür vortrage, daß seine Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe nunmehr auf einer unter dem Zwang des Gewissens getroffenen Entscheidung beruhe, so stehe ihm ein Rechtsanspruch auf eine Entscheidung in der Sache zu; eine erneute Sachprüfung sei dann nicht geboten, wenn sich bei unveränderter Sachlage aus der Begründung des zweiten Antrages keine Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des ersten Antrages ergäben (vgl. das in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht erwähnte Urteil vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - <BVerwGE 69, 90> mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Während das Verwaltungsgericht zwecks Entscheidung über den ersten Anerkennungsantrag des Klägers vom 12. Juli 1977 auch nach Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung am 1. Januar 1984 die nunmehr von § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" von einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung nur auf herkömmliche Weise gewinnen konnte, nämlich durch die auch schon vor Inkrafttreten der Neuregelung geübte Gewissenserforschung (vgl. dazu Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - ), ist jedenfalls für Wehrpflichtige, die ihren Antrag seit dem 1. Januar 1984 gestellt haben, ein wesentlich geändertes Verfahren in Kraft getreten, wie die erforderliche Überzeugung zu gewinnen ist; anstelle der bisherigen mündlichen Gewissenserforschung hat das KDVNG als neue, rechtserhebliche Tatsache die bewußte Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines konkret in Aussicht stehenden, verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als "tragendes Indiz" für die Ernsthaftigkeit der behaupteten Gewissensentscheidung eingeführt.

    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 (a.a.O.) unter Hinweis auf die in § 22 KDVG angesprochene Möglichkeit näher ausgeführt, daß Antragsteller, deren Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes unanfechtbar oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, einen Zweitantrag stellen können, auf den uneingeschränkt das seit dem 1. Januar 1984 geltende Recht, insbesondere die §§ 9 bis 16 KDVG, anzuwenden ist.

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Es befindet sich damit in Einklang mit den Urteilen des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und - BVerwG 6 C 2.86 - .
  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 B 35.86

    Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger die durch Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 B 35.86 - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Revision eingelegt.
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 6.86

    Nachprüfung - volle - der Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Auch im Falle unentschuldigten Fernbleibens von der persönlichen Anhörung und einer deshalb mit Recht ergangenen ablehnenden Entscheidung nach §§ 15 Abs. 1, 18 Abs. 1 KDVG ist über eine rechtzeitig erhobene Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen aufgrund einer sachlichen Prüfung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebenden Umstände zu entscheiden; dabei ist auch das Verhalten des Antragstellers im Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen; sollte trotz eines unentschuldigten Fehlens vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung die Klage Erfolg haben, so würde das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens die Regelung des § 155 Abs. 5 VwGO zu beachten haben (vgl. zu alledem Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - <BVerwGE 77, 240 = Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 2>).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Hätte es bereits an einer Darlegung von Gewissensgründen im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG gefehlt, so hätte darüber auch nicht Beweis erhoben werden können und das Begehren auf jeden Fall abgewiesen werden müssen (vgl. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - und 19. März 1976 - BVerwG 6 C 230.73 - ).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VI C 230.73
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86
    Hätte es bereits an einer Darlegung von Gewissensgründen im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG gefehlt, so hätte darüber auch nicht Beweis erhoben werden können und das Begehren auf jeden Fall abgewiesen werden müssen (vgl. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - und 19. März 1976 - BVerwG 6 C 230.73 - ).
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Eine entscheidungserhebliche Änderung der Rechtslage liegt etwa vor, wenn das neue Recht gegenüber der alten Rechtslage neue Voraussetzungen für einen Anspruch einführt, die bei der früheren Entscheidung nicht zu berücksichtigen waren (BVerwG, U.v. 3.2.1988 - 6 C 49.86 - BVerwGE 79, 33 = juris Ls., Rn. 10).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Im übrigen ist nach der Senatsrechtsprechung in bezug auf die Anforderungen an das Vorbringen im Zweitverfahren danach zu differenzieren, ob das erste Anerkennungsbegehren bereits wegen nicht geltend gemachter oder erst wegen nicht nachgewiesener Gewissensentscheidung abgelehnt worden ist (Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - BVerwGE 79, 33, 38).

    Daß zuvor die schlüssige Darlegung einer Gewissensentscheidung bejaht worden sein muß (Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 S. 12 f.; Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - BVerwGE 79, 33, 37 f.), sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 34.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Eingehendere Prüfung - Vollprüfung -

    Im Hinblick auf das "tragende Indiz" der Bereitschaft des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrenden Wehrpflichtigen, die "lästige Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes in Kauf zu nehmen, dient auch bei der Entscheidung über einen "Zweitantrag" die "eingehendere" Prüfung des Anerkennungsbegehrens im Verfahren des Dritten Abschnitts des KDVG, §§ 9 ff., typischerweise lediglich dazu, diejenigen Zweifel auszuräumen, die der Wehrpflichtige durch sein eigenes, gegensätzliches Verhalten selbst begründet hat; eine "Vollprüfung" ist unter diesen Umständen - ausnahmsweise - nur und erst dann zulässig, wenn sich die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung anders nicht ausräumen lassen (im Anschluß u.a. an die Urteile vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - <BVerwGE 79, 33 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 3> sowie Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - ).

    Die "eingehendere" Prüfung kann sich dann regelmäßig nur auf die Umstände beziehen, die nach dem Grund für die Zuständigkeit der Ausschüsse und Kammern zu Zweifeln an der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß geben (vgl. hierzu das grundlegende Urteil des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> sowie Urteile vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - <BVerwGE 79, 33 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 3> und vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - ).

    Mit dieser Auffassung aber hat das Verwaltungsgericht - in Verkennung der eingangs dargelegten Maßstäbe des KDVG für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG - selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es um die Entscheidung über einen Zweitantrag ging (vgl. dazu auch Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - ), zu hohe Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gestellt.

  • BVerwG, 13.06.1990 - 6 C 26.89

    Tragendes Indiz der Bereitschaft zur Inkaufnahme des verlängerten Ersatzdienstes

    Die Revision macht mit Recht geltend, das Verwaltungsgericht habe unter Abweichung von dem Urteil des Senats vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 49.86 - (BVerwGE 79, 33 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 3) nicht berücksichtigt, daß die Bestandskraft einer früheren Entscheidung über ein Anerkennungsbegehren des Klägers der sachlichen Prüfung eines nach neuem Recht zu beurteilenden "Zweitantrages" selbst bei sonst unverändertem Vorbringen nicht entgegensteht, wenn eine "Gewissensentscheidung" schlüssig geltend gemacht worden ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3) unter Weiterführung der u.a. in dem erwähnten Urteil vom 3. Februar 1988 (a.a.O.) entwickelten Grundsätze ausgeführt hat, dient auch bei der Entscheidung über einen Zweitantrag die "eingehendere" Prüfung des Anerkennungsbegehrens im Verfahren nach den §§ 9 ff. KDVG typischerweise lediglich dazu, diejenigen Zweifel auszuräumen, die der Wehrpflichtige durch sein eigenes, gegensätzliches Verhalten selbst begründet hat; eine "Vollprüfung" ist nur und erst dann zulässig, wenn sich die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung anders nicht ausräumen lassen.

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06

    Voraussetzungen des Revisionsgrundes des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr.

    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).
  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 4315/11

    Kein Anspruch auf klageweise Feststellung der Medizinprodukteeigenschaft bei

    Die materielle Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung im vorangegangenen Verfahren bewirkt für das nachfolgende Verfahren ein von Amts wegen zu berücksichtigendes Prozesshindernis, Vgl. BVerwG, Urteile vom 03.02.1988 - 6 C 49.86 -, BVerwGE 79, 33-44; vom 10.05.1994 - 9 C 501.93 -, BVerwGE 96, 24-28; vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737-738.
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06

    Bestimmung der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils durch

    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06

    Voraussetzungen für die Bildung eines einheitlichen Streitgegenstandes im

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06

    Voraussetzungen des Revisinsgrundes des Verfahrensmangels aus § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 53.06

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06

    Einordnung des Verpflichtungsanspruchs eines entgeltregulierten Unternehmens auf

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in

  • VG Augsburg, 30.05.2018 - Au 6 K 17.1359

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellung wegen Rechtskraftbindung

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Prozesszinsen; Streitgegenstand; Verzugszinsen; Zinsen

  • BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 C 32.89

    Urteilsbegründung Kriegsdienstverweigerungssachen - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 C 38.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verwaltungsentscheidung - Anfechtung -

  • VG Düsseldorf, 10.06.2011 - 2 K 2679/10

    Übernahme eines im öffentlichen Schuldienst angestellten Lehrers in das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 7 A 1790/09

    Anspruch auf eine Ordnungsverfügung über die Pflicht zur Erhöhung eines zu einem

  • BVerwG, 04.05.2004 - 3 B 131.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 50.06
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 8.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Gewissensgründe - Eingehenderes

  • VG Karlsruhe, 14.08.2020 - 3 K 11279/18

    Verfahren bei Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen

  • VG Düsseldorf, 23.03.2010 - 2 K 7973/09

    Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze

  • BVerwG, 31.01.1991 - 6 B 38.90

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen bei

  • VG Düsseldorf, 18.01.2011 - 2 K 6101/09

    Klage eines im Angestelltenverhältnis stehenden Lehrers auf Übernahme/Einstellung

  • VG Düsseldorf, 23.03.2010 - 2 K 5860/09

    Vereinbarkeit der Bestimmungen der Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte

  • VG Düsseldorf, 21.12.2015 - 13 K 7660/14

    - Übernahme in das Beamtenverhältnis; - Höchtsaltersgrenze; - faktische

  • VG Düsseldorf, 23.03.2010 - 2 K 7582/09

    Vereinbarkeit einer Bestimmung über die Einführung einer Höchstaltersgrenze von

  • VG Frankfurt/Main, 13.09.2023 - 5 K 4081/19

    Äthiopien: Widerruf eines Abschiebungsverbots nach Sachlagenänderung; Verfügbarer

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