Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1954 - II C 107.53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung von Lebensgemeinschaften als freie Ehen - Lebensgemeinschaften, die schon längere Zeit vor dem Beginn der nationalsozialistischen Rassegesetzgebung bestanden haben - Anspruch des überlebenden Verlobten auf Anerkennung der freien Ehe - Verlobte, denen aus ...
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gesetz vom 23.6.1950 (BGBl. S. 226) § 1
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 14.07.1952 - I b 2874/51
- BVerwG, 29.01.1954 - II C 107.53
Papierfundstellen
- BVerwGE 1, 74
- NJW 1954, 895
- MDR 1954, 527
- DVBl 1954, 365
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
Materielle Ausschlussfrist nach dem Eheanerkennungsgesetz: Voraussetzungen einer …
Abgesehen von der verspäteten Antragstellung hat die Antragsgegnerin auch -jedenfalls in ihren Stellungnahmen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens- von dem ihr zustehenden Ermessen für die Beurteilung, ob die Verlobten den Willen, eine dauerhafte Verbindung einzugehen, durch Erwirkung einer kirchlichen Trauung, durch Erklärung vor den Angehörigen oder auf andere Weise ernstlich bekundet haben (§ 1 Abs. 1 des Eheanerkennungsgesetzes 1950) pflichtgemäß (BVerwG NJW 1954, 895)Gebrauch gemacht.So hätte für die Verlobten auch nach September 1935 die Möglichkeit bestanden, nach dem Übertritt der Mutter zum jüdischen Glauben die Ehe religiös zu schließen (vgl. dazu BVerwG NJW 1954, 895 ff).
- BVerwG, 08.03.1963 - VII C 87.61
Bestehen eines ernsthaften Eheschließungswillens - Unmöglichkeit der …
Die Erwägungen, mit denen das Oberverwaltungsgericht das Bestehen eines ernsthaften Eheschließungswillens der Klägerin und ihres Lebensgefährten Boris K. verneinen zu können glaubt, sind nicht nur teilweise widerspruchsvoll und wirklichkeitsfremd, sondern stehen auch mit den vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 29. Januar 1954 (BVerwGE 1, 74 [BVerwG 29.01.1954 - II C 107.53]) und vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 191 [BVerwG 24.11.1961 - BVerwG VII C 88.61]) entwickelten Grundsätzen im Widerspruch.Bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 1954 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz aufgestellt, daß auch solche Lebensgemeinschaften, die schon längere Zeit vor der nationalsozialistischen Rassegesetzgebung bestanden haben, als freie Ehen anerkannt werden können, und ausgeführt, daß in einem Rechtsstaat, der die Freiheit der Persönlichkeit gewährleistet, die Partner einer Lebensgemeinschaft, auch wenn diese schon jahrelang besteht, stets die Möglichkeit haben müssen, diese, falls nicht gesetzliche Hinderungsgründe entgegenstehen, in eine gesetzliche Ehe umzugestalten.
- BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60
Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der …
Daß es sich bei der Entscheidung, mit der auf Grund des nunmehr maßgebenden und insoweit mit dem bayerischen Eheanerkennungsgesetz übereinstimmenden Bundesgesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - einer Verbindung die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt werden, um einen Verwaltungsakt handelt, der in Verwaltungsrechtsweg angefochten werden kann, entspricht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung - der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 74; 6, 167 [BVerwG 30.01.1958 - III C 235/56]und 10, 192).
- BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56
Rechtsmittel
Einer Beschränkung auf die Anfechtungsklage wird zum Beispiel das Rechtsschutzbedürfnis in den Fällen nicht abzusprechen sein, in denen die Vornahme eines abgelehnten Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde steht (vgl. den Fall BVerwGE 1, 74 [76] und das bei Engelhard, NJW 1956 S. 1378, angeführte Beispiel; Bettermann, DVBl. 1957 S. 109 [110]; Klinger, NJW 1957 S. 654 [657]). - BVerwG, 19.08.1955 - III B 46.54
Rechtsmittel
Das ist jedoch - entgegen der Meinung der Klägerin und in Abweichung von dem dem Urteil des II. Senatsvom 29. Januar 1954 - BVerwG II C 107.53 - (vgl. BVerwGE 1, 74) zugrunde liegenden Rechtsstreit - nicht der Fall. - BVerwG, 22.11.1957 - VII C 7.57
Befreiung von der Lieferpflicht von Milch an Milchwerke - Rechtmäßigkeit des …
Eine Änderung dieser Beziehungen, die sich als Gewährung einer Ausnahme nach § 1 Abs. 3 MFG darstellt, kann jedenfalls nicht im Wege der Vornahmeklage erstrebt werden, da der Gesetzgeber durch das Wort "kann" in dieser Vorschrift zum Ausdruck gebracht hat, daß er dem Antragsteller keinen Rechtsanspruch darauf hat einräumen wollen, daß die Behörde die Ausnahme beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 MFG unter allen Umständen zu gestatten habe (vgl. die zu dieser Frage entwickelten Grundsätze in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1954 - BVerwG II C 107.53 -, in BVerwGE I S. 74).
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