Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift im Rahmen einer wehrdisziplinarrechtlichen Maßnahme - Begründung des Rechtsmittels in der Berufungsschrift nach der Wehrdienstordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 01.12.1998 - 1 VL 28/98
- BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 113, 329
- NVwZ 2000, 204 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.10.1991 - 2 WD 55.91
Wehrrecht - Berufung - Anfechtung der Urteilsänderung
Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99
Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der einmonatigen Berufungsfrist erfüllt sein müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [12 f.]>, vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <BVerwGE 93, 44 = NVwZ 1991, 786 >, vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - <BVerwGE 93, 168 [f.] = NZWehrr 1992, 32 [f.]>, vom 30. Juli 1992 - BVerwG 2 WDB 9, 92 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -), wurde sowohl der Soldat als auch sein Verteidiger zweimal hingewiesen, und zwar zum einen in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung, die im Anschluß an die Urteilsverkündung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 1. Dezember 1998 erteilt wurde, zum anderen in der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung als Teil der dem Verteidiger am 21. Dezember 1998 und dem Soldaten am 7. Januar 1999 zugestellten Urteilsausfertigung.Da die Berufungsschrift nicht von dem - rechtsunkundigen - Soldaten, sondern von seinem Verteidiger verfaßt worden ist, sind hier keine verringerten Anforderungen an die Berufungsbegründung in der Hinsicht zu stellen, daß wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal angegeben werden muß, inwiefern sich der Berufungsführer durch das Urteil beschwert fühlt und was er mit seiner Berufung erreichen will (Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -).
- BVerwG, 01.10.1996 - 2 WD 39.96
Vorliegen eines Dienstvergehens - Herabsetzung in den Dienstgrad eines …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99
Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der einmonatigen Berufungsfrist erfüllt sein müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [12 f.]>, vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <BVerwGE 93, 44 = NVwZ 1991, 786 >, vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - <BVerwGE 93, 168 [f.] = NZWehrr 1992, 32 [f.]>, vom 30. Juli 1992 - BVerwG 2 WDB 9, 92 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -), wurde sowohl der Soldat als auch sein Verteidiger zweimal hingewiesen, und zwar zum einen in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung, die im Anschluß an die Urteilsverkündung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 1. Dezember 1998 erteilt wurde, zum anderen in der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung als Teil der dem Verteidiger am 21. Dezember 1998 und dem Soldaten am 7. Januar 1999 zugestellten Urteilsausfertigung.Da die Berufungsschrift nicht von dem - rechtsunkundigen - Soldaten, sondern von seinem Verteidiger verfaßt worden ist, sind hier keine verringerten Anforderungen an die Berufungsbegründung in der Hinsicht zu stellen, daß wenigstens in groben Zügen und möglicherweise nur pauschal angegeben werden muß, inwiefern sich der Berufungsführer durch das Urteil beschwert fühlt und was er mit seiner Berufung erreichen will (Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -).
- BVerwG, 02.05.1988 - 2 WDB 5.88
Pflichtverteidiger - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Rechtsmittel - Neuer …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99
Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der einmonatigen Berufungsfrist erfüllt sein müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [12 f.]>, vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <BVerwGE 93, 44 = NVwZ 1991, 786 >, vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - <BVerwGE 93, 168 [f.] = NZWehrr 1992, 32 [f.]>, vom 30. Juli 1992 - BVerwG 2 WDB 9, 92 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -), wurde sowohl der Soldat als auch sein Verteidiger zweimal hingewiesen, und zwar zum einen in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung, die im Anschluß an die Urteilsverkündung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 1. Dezember 1998 erteilt wurde, zum anderen in der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung als Teil der dem Verteidiger am 21. Dezember 1998 und dem Soldaten am 7. Januar 1999 zugestellten Urteilsausfertigung. - BVerwG, 07.03.1991 - 2 WDB 2.91
Herabsetzung in den Dienstgrad eines Feldwebels wegen eines Dienstvergehens unter …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99
Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der einmonatigen Berufungsfrist erfüllt sein müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [12 f.]>, vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <BVerwGE 93, 44 = NVwZ 1991, 786 >, vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - <BVerwGE 93, 168 [f.] = NZWehrr 1992, 32 [f.]>, vom 30. Juli 1992 - BVerwG 2 WDB 9, 92 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -), wurde sowohl der Soldat als auch sein Verteidiger zweimal hingewiesen, und zwar zum einen in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung, die im Anschluß an die Urteilsverkündung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 1. Dezember 1998 erteilt wurde, zum anderen in der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung als Teil der dem Verteidiger am 21. Dezember 1998 und dem Soldaten am 7. Januar 1999 zugestellten Urteilsausfertigung.
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss die Berufung mit substantiierten Ausführungen begründet werden, insbesondere muss im Einzelnen dargelegt werden, weshalb die tragenden Erwägungen der Begründung des angefochtenen Urteils als unzutreffend oder angreifbar angesehen werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1972 - BVerwG 2 WD 59.71 - und vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - <BVerwGE 113, 329 = Buchholz 235.0 § 111 WDO Nr. 2 = NZWehrr 1999, 168>).Ausreichend ist aber, wenn die Berufungsschrift in zumindest pauschaler Form erkennen lässt, ob und inwieweit die von der Kammer verhängte Disziplinarmaßnahme als verfehlt, unverhältnismäßig oder jedenfalls angreifbar angesehen wird, welchem der genannten persönlichen Milderungsgründe des Soldaten ein falsches Gewicht beigemessen worden sein soll und inwieweit daraus Folgerungen für die begehrte Änderung der Maßnahmebemessung gezogen werden, insbesondere weshalb die angestrebte Maßnahme im Verhältnis zu Eigenart und Schwere des Dienstvergehens als unangemessen gesehen wird (vgl. Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - ; Urteil vom 3. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 24.01 -).
- BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren; Beweiskraft der …
Aus der Berufungsschrift ergibt sich auch nicht, inwiefern sich der frühere Soldat durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und was er mit seiner Berufung erreichen will (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - und vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 2 WDB 11.99-). - BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 10.22
Auslegung einer Prozesserklärung als Berufung
Dies ändert jedoch nichts daran, dass er in dem Schreiben vom 29. Juni 2022 bereits im Betreff ausdrücklich auch "Ermittlungs du Verfahrensfehler und Unwahrheiten von Sachverständigenaussagen" gerügt, zu ihnen - einem rechtsunkundigen Rechtsschutzsuchenden angemessen - umfangreich konkret und verfahrensbezogen vorgetragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 1969 - 1 WD 5.69 - S. 4, vom 18. Juni 1974 - 2 WDB 13.74 - S. 4 f., vom 19. April 1999 - 2 WD 12.99 - BVerwGE 113, 329 …und Urteil vom 28. April 2005 - 2 WD 25.04 - juris Rn. 4) sowie augenscheinlich angenommen hat, schon dadurch eine Korrektur des Urteils durch das Truppendienstgericht bewirken zu können, ohne dafür die Berufungsinstanz bemühen zu müssen.
- BVerwG, 10.12.2008 - 2 WD 8.08
Aufhebung; Zurückweisung; schwerer Mangel des Verfahrens; beschränkte Berufung.
Rn. 8 An die ordnungsgemäße Begründung einer von einem rechtsunkundigen Soldaten selbst verfassten Berufungsschrift dürfen jedoch keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; vielmehr muss ein großzügiger Maßstab angelegt werden (zu den Begründungsanforderungen bei einer Berufungsschrift vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - BVerwGE 93, 168 f., vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 - und vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - BVerwGE 113, 329, 331). - OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 1 KS 3/07 Im Übrigen werden die Irrelevanzkriterien der TA Luft, die in ähnlicher Weise auch Gegenstand anderer technischer Regelwerke sind (z.B. TA Lärm, GIRL), auch sonst von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ohne Weiteres - insbesondere ohne die von der Klägerin dargelegten Bedenken hinsichtlich europarechtlicher Vorschriften - angewendet (z.B. BVerwG, Beschl. v. 16.01.2009 - 7 B 47.08 -, juris; Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 113, 329 [BVerwG 19.04.1999 - 2 WD 12.99]).
- BVerwG, 22.05.2025 - 2 WD 13.25 Er enthält durch den pauschalen Hinweis auf eine falsche Beratung auch keine Begründung, weshalb (gerade) deshalb auch das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - juris Rn. 34 und Beschlüsse vom 18. Januar 1972 - 2 WD 59.71 - BVerwGE 43, 300 , vom 19. April 1999 - 2 WD 12.99 - BVerwGE 113, 329 , vom 24. Mai 2000 - 2 WDB 3, 00, 2 WDB 4, 00 - NZWehrr 2001, 77 , vom 11. Februar 2011 - 2 WDB 1, 11 - juris Rn. 8 …und vom 7. Februar 2022 - 2 WDB 14.21 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 11.99
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aberkennung des …
Vielmehr sind rechtskundige Verteidiger in der Lage und dazu aufgerufen, die Berufung durch substantiierte Ausführungen zu begründen, insbesondere im einzelnen darzulegen, weshalb die tragenden Erwägungen der Begründung des angefochtenen Urteils als unzutreffend oder angreifbar anzusehen seien (Urteil vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - < NZWehrr 1999, 168 >).
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