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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1961 - III C 287.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,526
BVerwG, 26.05.1961 - III C 287.59 (https://dejure.org/1961,526)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1961 - III C 287.59 (https://dejure.org/1961,526)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1961 - III C 287.59 (https://dejure.org/1961,526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 65 Abs. 4; VwGO § 155 Abs. 2

Verfahrensgang

  • LVG Köln - 5 KL 237/57
  • BVerwG, 26.05.1961 - III C 287.59

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 256
  • NJW 1961, 1642
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …

    Die Erledigungserklärung kann auch nicht als Klagerücknahme ausgelegt werden (so aber in einem allerdings anders gelagerten Fall: BVerwG, Beschluß vom 26. Mai 1961 - BVerwG 3 C 287.59 - BVerwGE 12, 256).
  • BVerwG, 03.01.1996 - 2 VR 1.95

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - …

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei der Erklärung des Antragstellers, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, auch nicht um eine "verschleierte Antragsrücknahme" (vgl. BVerwGE 12, 256 f.; BVerwGE 20, 146 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]; BVerwGE 46, 215 [BVerwG 07.01.1974 - I WB 30/72]), sondern um eine "echte Erledigungserklärung".
  • BVerwG, 08.09.1964 - II C 159.62

    Rechtsmittel

    Es entspricht zwar, worauf im angefochtenen Urteil zutreffend hingewiesen wird, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich eine Verwaltungsbehörde auf die Unanfechtbarkeit eines früher ergangenen Verwaltungsaktes berufen und eine neue Sachentscheidung ablehnen darf, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit der früheren Verwaltungsentscheidungen nicht in einer für die Beurteilung des Anspruchs erheblichen Weise geändert hat (vgl. z.B. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 12, 257 [BVerwG 26.05.1961 - III C 287/59]; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 -, Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8 S. 19).
  • BVerwG, 19.02.1962 - IV C 258.61

    Verteilung der Kostenlast nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der …

    Hinsichtlich der Verteilung der Kosten hat die beklagte Behörde in einem Schriftsatz vom 6. Januar 1962 beantragt, dem Kläger die Kosten der Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen, weil seine mit der inzwischen erfolgten Zuerkennung des Bezugs von Unterhaltshilfe gegenüber seiner Ehefrau begründete Erklärung nach dem Beschluß des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1961 - BVerwG III C 287.59 - als Rücknahme der eingelegten Rechtsmittel anzusehen sei.
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