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| BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 141
- NJW 1955, 1453
- MDR 1956, 250
- DVBl 1956, 96
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53
Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der in § 9 Abs. 2 PBefG geforderte Nachweis eines Bedürfnisses mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - nicht vereinbar und deshalb nicht mehr anzuwenden;, vgl. insbesondereUrteile des erkennenden Senats vom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 (BVerwGE 1, 92) und I C 25.53 (BVerwGE 1, 97) -. - BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
Auszug aus BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53
Der Senat hat weiterhin - insoweit in Übereinstimmung mit der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansicht - ausgesprochen, daß ein Antragsteller, der die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 PBefG erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat(Urteil vom 29. Juni 1954 - BVerwG I C 161.53 -, BVerwGE 1, 165). - BVerwG, 10.03.1954 - I C 25.53
Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Einschränkbarkeit des …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1955 - I C 102.53
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der in § 9 Abs. 2 PBefG geforderte Nachweis eines Bedürfnisses mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - nicht vereinbar und deshalb nicht mehr anzuwenden;, vgl. insbesondereUrteile des erkennenden Senats vom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 (BVerwGE 1, 92) und I C 25.53 (BVerwGE 1, 97) -.
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332
Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München
Rn. 84 Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 2. Juni 1955 (BVerwGE 2, 141) einem vorhandenen Linienverkehrsunternehmer die Klagebefugnis allein deshalb zuerkannt hat, weil er nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande vom 26. März 1935 (RGBl I S. 473) vor der Entscheidung über einen Genehmigungsantrag anzuhören war, kann an dieser Auffassung auf der Grundlage des geltenden Rechts und im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen Klagebefugnisse im Regelfall nicht unabhängig von einer möglichen Beeinträchtigung materieller Rechte des Betroffenen begründen, nicht festgehalten werden. - BGH, 12.11.1957 - VI ZR 314/55
Personenbeförderungsgesetz als Schutzgesetz
Nur so ist es zu rechtfertigen, daß der Bundesbahn die Berechtigung verwaltungsgerichtlicher Klage zugesprochen wird, wenn ihr Widerspruch übergangen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, VerwRspr 7, 722 [724]; BVerwGE 2, 141). - BVerwG, 06.10.1964 - V C 58.63
Klageberechtigung bei Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor …
In den einschlägigen Entscheidungen ist jedoch dargelegt, daß ein solcher Unternehmer durch die Neuzulassung in einer "schutzwürdigen Rechtsposition" im Sinne des § 15 Abs. 1 des früheren Verwaltungsgerichtsgesetzes für Rheinland-Pfalz "betroffen" sei (BVerwGE 9, 340 [BVerwG 20.11.1959 - VII C 12/59] [342]) oder im Sinne des § 35 Abs. 1 des früheren bayerischen Verwaltungsgerichtsgesetzes "in seinen Rechten verletzt" sein könne (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - BVerwG I C 102.53] [142]; zur Klagebefugnis der beteiligten Unternehmer nach dem jetzt geltenden Personenbeförderungsgesetz vgl. BVerwGE 16, 187 ff. [BVerwG 28.06.1963 - VII C 139/61]).
- BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57
Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …
Der Senat hat in einem Urteil vom 2. Juni 1955 (BVerwGE 2, 141) den öffentlichen Verkehrsunternehmen, die der Zulassung eines neuen Unternehmens zum Beförderungsverkehr in ihrem Verkehrsgebiet widersprochen haben, die Klagebefugnis gegen ihren Widerspruch zurückweisende Entscheidungen zuerkannt. - BVerwG, 24.03.1972 - IV B 170.71
Irrevisibilität von Landesrecht
Die Klägerin macht zu Unrecht geltend, daß das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1955 - BVerwG I C 102.53 - (BVerwGE 2, 141) abweiche (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von …
Von den in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fällen sind dem vorliegenden Fall am ehesten die Fälle vergleichbar, die Gegenstand der in BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - I C 102/53] und 9, 340 abgedruckten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1955 und 20. November 1959 waren. - BVerwG, 23.01.1958 - I C 89.57
Rechtsmittel
Die Sach- und Rechtslage weicht insofern von dem in der Entscheidung des Senats vom 2. Juni 1955 (BVerwGE 2, 141 [BVerwG 02.06.1955 - I C 102/53]) behandelten Fall ab. - BVerwG, 19.02.1960 - VII C 41.59
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht habe das Fehlen des Verkehrsbedürfnisses in den Urteilen vom 2. Juni 1955 - BVerwG I C 102.53 - (MDR 1956 S. 250 = NJW 1955 S. 1453) und BVerwG I C 152.53 (MDR 1956 S. 74) und vom 21. Dezember 1954 - BVerwG I C 17.54 - zwar nicht als ausreichend erachtet, um einen Verstoß gegen die Interessen des öffentlichen Verkehrs anzunehmen, im Urteil vom 11. Oktober 1956 (BVerwGE 4, 89) aber ausgeführt, daß die Behörde verkehrspolitische und verkehrswirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen habe, was letzten Endes auf die Prüfung des Verkehrsbedürfnisses hinauslaufe.
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