Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1955 - III C 50.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FG § 3 Abs. 1; LAG § 11 Abs. 1
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.03.1954 - X.A. 12.54
- BVerwG, 24.02.1955 - III C 50.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 28
- NJW 1955, 922
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Es mag sein, daß die von der Beschwerde angesprochenen Rechtsfragen durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1955 - BVerwG 3 C 50.54 - (BVerwGE 2, 28 = NJW 1955, 922) noch nicht abschließend geklärt sind. - BVerwG, 02.08.1958 - IV C 82.58
Rechtsmittel
Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG III C 50.54 und BVerwG IV C 052.55.Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage wurde im wesentlichen aus folgenden Gründen abgewiesen: Die Rechtsprechung habe anerkannt, daß der Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges nicht rein zeitlich verstanden und nicht streng auf das Datum des Kriegsbeginns bzw. den 26. August 1939 abgestellt werden könne (BVerwG III C 50.54 - MtBl. BAA S. 103 - IV C 052.55; VG Frankfurt NJW 1955 S. 399, VG X A 275/55; vgl. auch Kühne-Wolff Anm. 4 a zu § 11 LAG).
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend in dem angegriffenen Urteil ausgeführt, daß die hier strittige Rechtsfrage bereits in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 - undvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 052.55 - mit Zustimmung im Schrifttum (Kühne-Wolff Anm. 4 zu § 11 LAG) entschieden worden ist.
- BVerwG, 06.09.1968 - III B 100.65
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …
Diese Erkenntnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 - und 29. Januar 1959 - BVerwG V C 4.57 - [ZLA 1959, 301]; Beschlüsse vom 2. August 1958 - BVerwG IV C 82.58/IV B 69.58 und vom 16. Mai 1959 - BVerwG III B 239.57/III C 223.57 - vgl. auch BVerwGE 2, 28 und Buchholz BVerwG 427.3, § 11 LAG Nr. 2 und 19; so auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausbleich, Ausgabe B, § 11 LAG Anm. 4 a).Selbst wenn das Gesetz jedenfalls ausdrücklich keinen Endzeitpunkt für die Zubilligung der Vertriebeneneibenschaft aufgestellt hat (BVerwGE 2, 28), spricht ein erheblicher Zeitablauf seit dem Ende des zweiten Weltkrieges an sich mangels ausreichender anderweiter Tatsachen gegen eine vertreibungsbedingte Aufgabe des Wohnsitzes in dem Vertreibungsgebiet.
- BVerwG, 24.01.1958 - IV C 306.56
Rechtsmittel
Die Betrachtungsweise in der Revisionsschrift, die darzustellen versucht, wann bereits die Ursachen für den späteren Ausbruch der Feindseligkeiten von der nationalsozialistischen Staatsführung gesetzt wurden, und daß die Ausweisung der Klägerin und die vorherige Flucht ihres Ehemannes in diesen historischen Bereich fällt, übersieht, daß nur ein Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen, insbesondere mit sich bereits abzeichnenden militärischen Geschehnissen genügen kann, um die Vertriebeneneigenschaft der Geschädigten zu bejahen (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 052.55 - undvom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 -). - BVerwG, 10.07.1957 - IV C 47.57
Rechtsmittel
Zudem kann der jahrelange Aufenthalt des Klägers in Österreich wohl kaum noch als bloßer Zwischenaufenthalt (Bundesverwaltungsgericht , Urteile vom 17. Dezember 1953 - BVerwG III A 272.53 - ZLA 1954, 77; vom 1. Oktober 1954 - BVerwG IV C 32.54 - ZLA 1955, 43; vom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 - ZLA 1955, 89) gewartet werden. - BVerwG, 22.02.1957 - IV C 174.55
Rechtsmittel
Daß eine Flucht vor Ausbruch der eigentlichen kriegerischen Handlungen der Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft nicht notwendig entgegensteht, ist von Bundesverwaltungsgericht bereits in anderem Zusammenhang ausgesprochen worden (vgl.Urteil vom 24. Februar 1955 - BVerwG III C 50.54 -). - BGH, 14.06.1961 - IV ZR 27/61
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2/28 = NJW 1955, 922 22 ) steht selbst eine Flucht vor Ausbruch der eigentlichen kriegerischer Handlungen des zweiten Weltkrieges der Anerkennung als Vertriebener nicht notwendig entgegen. - BVerwG, 27.01.1960 - V C 27.58
Rechtsmittel
Er wurde als Heimkehrer anerkannt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beklagte hierzu durch Urteil vom 25. Februar 1955 - BVerwG IV C 020.54 - (NJW 1955 S. 922) verpflichtet hatte. - BVerwG, 22.06.1956 - IV C 052.55
Rechtsmittel
Der Annahme eines derartigen Zusammenhangs steht allerdings, worauf das Berufungsgericht zutreffend verweist, nicht notwendig entgegen, daß der Kläger bereits vor Ausbruch der eigentlichen kriegerischen Handlungen des zweiten Weltkrieges geflohen ist; angesichts der Vielgestaltigkeit und des Ineinandergreifens des damaligen politisch-militärischen Geschehens kann nicht eine feste zeitliche Grenze, sondern nur die Würdigung des Einzelfalles zu gerechten und billigen Ergebnissen führen (so im wesentlichen auch BVerwG III C 50.54 zu dem insoweit gleichlautenden § 11 Abs. 1 LAG; ferner Werber-Bode-Ehrenforth und Straßmann-Nitzsche, Anm. 5 bzw. 7 zu § 1 BVFG). - BVerwG, 27.10.1955 - IV C 102.54
Rechtsmittel
Mit dieser Auslegung setzt der Senat die Richtung fort, die der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Februar 1955 - III C 50/54 - (LA 1955, 293) eingeschlagen hat, in dem er eine Flucht vor Ausbruch der eigentlichen kriegerischen Handlungen als der Vertriebeneneigenschaft des Geflüchteten nicht notwendig entgegenstehend bezeichnete. - BVerwG, 09.11.1967 - III B 82.67
"Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen" i.S.d. § 12 Abs. 7 …
- BVerwG, 07.08.1961 - III C 128.60
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 01.07.1960 - VIII CB 286.59
Rechtsmittel
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