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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,178
BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54 (https://dejure.org/1955,178)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1955 - II C 260.54 (https://dejure.org/1955,178)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1955 - II C 260.54 (https://dejure.org/1955,178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    DBG § 111; MRVOMRVO 165 § 52

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 288
  • NJW 1956, 155
  • DVBl 1956, 135
  • DÖV 1957, 370
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54
    Nach den Gründen des sogenannten Beamtenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 - BVerfGE 3 S. 58 (S. 121) - sei zwar davon auszugehen, daß die Klägerin am 12. November 1945 nicht mehr im Beamtenverhältnis gestanden habe, denn diese Entscheidung sei tragend damit begründet, daß alle Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 erloschen seien.
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 165/53

    Schenkung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54
    Das Berufungsgericht hätte sich jedoch nicht an die in den Gründen des sogenannten Beamtenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 enthaltene Feststellung des Erlöschens aller Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 für gebunden halten dürfen, denn diese Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen jedenfalls nicht Verfassungsrecht nach dem Grundgesetz und nehmen daher nicht an der bindenden Kraft gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG teil, wie der erkennende Senat in seinen Urteilenvom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 96.54 - (DVBl. 55 S. 155, NJW 55 S. 357, DÖV 55 S. 153, JZ 55 S. 243, MDR 55 S. 249) undvom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 85.54 (NJW 55 S. 1492) - rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat.
  • BVerwG, 30.10.1954 - II C 96.54

    Ein Wiener Mißverständnis - Das Österreicher-Urteil und das Bonner Grundgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54
    Das Berufungsgericht hätte sich jedoch nicht an die in den Gründen des sogenannten Beamtenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 enthaltene Feststellung des Erlöschens aller Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 für gebunden halten dürfen, denn diese Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen jedenfalls nicht Verfassungsrecht nach dem Grundgesetz und nehmen daher nicht an der bindenden Kraft gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG teil, wie der erkennende Senat in seinen Urteilenvom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 96.54 - (DVBl. 55 S. 155, NJW 55 S. 357, DÖV 55 S. 153, JZ 55 S. 243, MDR 55 S. 249) undvom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 85.54 (NJW 55 S. 1492) - rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat.
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 85.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54
    Das Berufungsgericht hätte sich jedoch nicht an die in den Gründen des sogenannten Beamtenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 enthaltene Feststellung des Erlöschens aller Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 für gebunden halten dürfen, denn diese Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen jedenfalls nicht Verfassungsrecht nach dem Grundgesetz und nehmen daher nicht an der bindenden Kraft gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG teil, wie der erkennende Senat in seinen Urteilenvom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 96.54 - (DVBl. 55 S. 155, NJW 55 S. 357, DÖV 55 S. 153, JZ 55 S. 243, MDR 55 S. 249) undvom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 85.54 (NJW 55 S. 1492) - rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat.
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen - …

    Aus Regelungen dagegen, die nicht dem individuellen Interesse bestimmter Personen zu dienen bestimmt sind, können diese weder einen Anspruch auf ein bestimmtes Verwaltungshandeln, noch auch nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Verwaltungsentscheidung herleiten (…vgl. Bachof, Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung, 1951, S. 71; Naumann DVBl. 1952, 406; Haueisen DVBl. 1952, 521 [524]; Urteile vom 28. Oktober 1955 - BVerwG II C 260.54 - in BVerwGE 2, 288 [290] und vom 26. Oktober 1967 - BVerwG II C 22.65 - in BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [161]).
  • BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58

    Rechtsmittel

    Zur Frage der Revisibilität dieser Bestimmungen beruft sie sich auf das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 288) und auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 319).

    Zu Unrecht glaubt die Beklagte, dem Urteil des Senats vom 28. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 288) eine gegenteilige Auffassung zur Frage der Revisibilität entnehmen zu können.

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des …

    Hieraus ergibt sich, daß das Gesetz jedenfalls insoweit auch zur Wahrung der Einzelinteressen bestimmt ist und damit den Betroffenen ein subjektives öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zusteht (vgl. BVerwGE 2, 288 = NJW 1956, 155).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung …

    Lehnt die Behörde einen Antrag ab, weil sie annimmt, die beantragte Amtshandlung rechtlich nicht vornehmen zu dürfen, obwohl ihr insoweit Ermessensfreiheit eingeräumt ist, so ist die Ablehnung rechtswidrig (vgl. BVerwGE 2, 288 [290] und 7, 110 [111]).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 102/80

    Zulassung als Prozeßagent

    Aufzuheben ist ein ablehnender Bescheid insbesondere dann, wenn die Behörde geglaubt hat, aus Rechtsgründen zur Ablehnung des Antrags verpflichtet zu sein und nicht erkannt hat, daß der Erlaß des Verwaltungsakts in ihrem Ermessen stand (BVerwGE 2, 288, 290 = NJW 1956, 155; OLG Schleswig JVBl 1962, 135; OLG Celle NdsRpfl 1967, 150, 151; OLG Frankfurt. Der Rechtsbeistand 1971, 3).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 101/80

    Zulassung als Prozeßagent

    Aufzuheben ist ein ablehnender Bescheid insbesonders dann, wenn die Behörde geglaubt hat, aus Rechtsgründen zur Ablehnung des Antrags verpflichtet zu sein, und nicht erkannt hat, daß der Erlaß des Verwaltungsakts in ihrem Ermessen stand (BVerwG 2, 288, 290 = NJW 1956, 155; OLG Schleswig JVBl 1962, 135; OLG Celle Nds. Rpfl 1967, 150, 151; OLG Frankfurt Rechtsbeistand 1971, 3).
  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66

    Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen …

    Hieraus ergibt sich, daß das Gesetz jedenfalls insoweit auch zur Wahrung der Einzelinteressen bestimmt ist und damit den Betroffenen ein subjektives öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zusteht (vgl. BVerwGE 2, 288 = NJW 1956, 155).
  • BVerwG, 08.10.1962 - VI C 126.59

    Rechtsmittel

    Danach kann dahinstehen, ob die Verwaltungsvorschrift des § 66 RWB für das Revisionsgericht nachprüfbar ist und ob, wenn dies der Fall sein sollte, es sich um eine im Interesse des einzelnen erlassene Ermessensnorm handelt; vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1955 - BVerwG II C 260.54 - (BVerwGE 2, 288 [290]).
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