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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1955 - V C 228.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,324
BVerwG, 09.11.1955 - V C 228.54 (https://dejure.org/1955,324)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1955 - V C 228.54 (https://dejure.org/1955,324)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1955 - V C 228.54 (https://dejure.org/1955,324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 313
  • NJW 1956, 396
  • MDR 1956, 189
  • DVBl 1956, 163
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 11.01.1979 - V R 26/74

    Keine festen Umsatz- oder Gewinngrenzen zur Bestimmung eines Betriebs …

    Zur Ausfüllung eines solchen Merkmals ist deshalb stets eine qualitative und quantitative Wertung der Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage "durchschnittlicher sozialer, wirtschaftlicher und technischer Anschauungen" (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1955, BVerwGE 2, 313, 314) vorzunehmen und zu prüfen, ob das gewonnene Gesamtbild in den durch das Tatbestandsmerkmal abgesteckten Rahmen paßt.
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 N 10.2660

    Auferlegung von Instandhaltungs- und Stromlieferpflichten durch gemeindliche …

    Da nach Art. 12 Abs. 2 GG Ausnahmen vom grundrechtlichen Verbot der Zwangsarbeit nur im Rahmen einer "herkömmlichen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht" bestehen, ist die genannte kommunalrechtliche Satzungsermächtigung heute allenfalls noch für solche ländlich geprägten Gebiete anwendbar, in denen zugunsten einer Gemeinde einfache land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten traditionellerweise in gemeinschaftlicher Form erledigt werden (vgl. BVerwG vom 9.11.1955 BVerwGE 2, 313/314 f.;… Prandl/Zimmermann/Büchner, a.a.O., Anm. 20 zu Art. 24 m.w.N.).
  • BFH, 14.10.1976 - V R 137/73

    Keine Unternehmereigenschaft eines als freier Mitarbeiter verpflichteten …

    Die Entscheidung, ob dieses Gesamtbild den Dienstverpflichteten als selbständig oder unselbständig kennzeichnet, ist nach den durchschnittlichen sozialen, wirtschaftlichen und technischen Anschauungen zu treffen, die dem unbestimmten Rechtsbegriff den dem Willen des Gesetzgebers entsprechenden Inhalt geben und mit denen er auszufüllen ist (Entscheidung des BVerwG vom 9. November 1955 V C 228/54, BVerwGE 2, 313).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Auf die Urteile BVerwGE 2, 313; 2, 324; 15, 207 [BVerwG 13.12.1962 - III C 224/60]; 15, 251 [BVerwG 11.01.1963 - VII C 188/60]wird verwiesen.
  • BFH, 10.10.1974 - V R 160/73

    Nur geringfügige Behandlung - Gegenstand

    Die Frage, ob ein Sachverhalt, der diesem Kernbereich zugeordnet werden muß, in seiner speziellen Ausprägung unter den unbestimmten Rechtsbegriff fällt, haben Exekutive und Gerichte jeweils nach durchschnittlichen sozialen, wirtschaftlichen oder technischen Anschauungen zu entscheiden (BVerwGE 2, 313).
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 7/66

    Simultanzulassung nach § 24 Abs. 1 BRAO

    Auf die Urteile BVerwGE 2, 313; 2, 324; 15, 207 [BVerwG 13.12.1962 - III C 224/60]; 15, 251 [BVerwG 11.01.1963 - VII C 188/60]wird verwiesen.
  • BVerwG, 18.10.1973 - V B 56.73

    Vereinbarkeit der Verwendung von Räumen für den Betrieb einer Schankwirtschaft …

    Der Kläger macht allein geltend, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich von dem Urteil vom 9. November 1955 (BVerwGE 2, 313) und von dem Urteil vom 1. März 1957 (BVerwGE 4, 305), abweiche und auf dieser Abweichung beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 10/66

    Rechtsmittel

    Auf die Urteile BVerwGE 2, 313; 2, 324; 15, 207 [BVerwG 13.12.1962 - III C 224/60]; 15, 251 [BVerwG 11.01.1963 - VII C 188/60]wird verwiesen.
  • BVerwG, 09.03.1964 - VII CB 94.61

    Ablehnung eines Vergleichsvorschlages durch das Gericht - Verletzung des …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 9. November 1955 (BVerwGE 2, 313 [BVerwG 09.11.1955 - V C 228/54]) Inhalt und Bedeutung des Art. 12 Abs. 2 Satz 1 GG, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Hand- und Spanndiensten sowie den Begriff der Herkömmlichkeit im wesentlichen geklärt.
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