Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Verwaltungsakt/Verwaltungsakt, rechtgestaltender; Verwaltungsakt/Ausführungsanordnung, vorzeitige; Verwaltungsakt/Ausführungsanordnung; Ausführungsanordnung/Rechtsnatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Ausführungsanordnung; Ausführungsanordnung, vorzeitige; Rechtsnatur; Verwaltungsakt; Verwaltungsakt, rechtgestaltender
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Reichsumlegungsordnung § 66
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 40
- NJW 1955, 1412 (Ls.)
- MDR 1955, 588
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Celle, 21.02.1996 - 4 W 294/95
Fehlende Übereinstimmung von Schuldvertrag und Auflassung
Gegen sie gerichtete Einwendungen eines Beteiligten sind vor dem Verwaltungsgericht zu erheben (vgl. BVerwGE 2, 40 = RdL 1955, 227 ; BVerwGE 9, 288 = RdL 1959, 330 ;… Seehusen/Schwede, 5.Aufl., § 61 FlurbG , Rn. 2 und § 63 FlurbG , Rn. 2). - BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56
Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige
In diesem Verfahren hob das Bundesverwaltungsgericht auf die Revision der Kläger durchUrteil vom 26. März 1955 - BVerwG I C 85.54 - die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.In denEntscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 (BVerwGE 2, 39) und BVerwG I C 85.54 (BVerwGE 2, 40) - hat der Senat bereits ausgesprochen, daß der Umlegungsbeschluß nach § 5 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (RGBl. I S. 629) - RUO - und die vorzeitige Ausführungsanordnung, nach § 66 RUO im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbare Verwaltungsakte sind.
- OLG Frankfurt, 04.01.1996 - 20 W 548/95
Auflassung vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes
Gegen sie gerichtete Einwendungen eines Beteiligten sind vor dem Verwaltungsgericht zu erheben (vgl. BVerwGE 2, 40 = RdL 1955, 227 ; BVerwGE 9, 288 = RdL 1959, 330 ;… Seehusen/Schwede, 5. Aufl., § 61 FlurbG , Rn. 2 und § 63 FlurbG , Rn. 2).
- BVerwG, 17.05.1973 - V C 24.72
Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses - Zuständigkeit …
Als Prozeßrechtsbegriff der VwGO, die über § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG hier Anwendung findet, gehört der Verwaltungsakt auch dem Prozeßrecht an und unterliegt deshalb der revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BVerwGE 1, 39; 2, 40 [BVerwG 26.03.1955 - I C 80/54]; 3, 258 [BVerwG 03.05.1956 - I C 172/53]und 265; 4, 68 und 6, 149). - BVerwG, 13.07.1961 - I C 27.60
Rechtliche Ausführung eines Umlegungsplanes - Ausführung einer Planänderung nach …
Die Neuordnung tritt aber nicht kraft Gesetzes durch den Umlegungsplan als solchen ein (BVerwGE 2, 40); der Plan bedarf vielmehr der rechtlichen und tatsächlichen Ausführung. - BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer …
Durch § 65 Abs. 2 RUO ist zum Ausdruck gebracht, daß die rechtlichen Wirkungen nicht ipso jure eintreten, sondern durch eine behördliche Anordnung herbeigeführt werden müssen (BVerwGE 2, 40; 9, 288) [BVerwG 30.10.1959 - VII C 19/59]. - BVerwG, 15.07.1975 - VII C 33.73
Beurteilung eines Erstattungsanspruchs wegen Rechtsunwirksamkeit der gegen den …
Insoweit gehört der Verwaltungsakt dem Prozeßrecht der VwGO an und unterliegt der revisionsgerichtlichen Beurteilung (BVerwGE 1, 39 [BVerwG 08.12.1953 - I C 4.53]; 2, 40; 8, 272; zuletzt BVerwG V C 24.72, Urteil vom 17. Mai 1973, in Buchholz 424.01 § 151 FlurbG Nr. 1). - BVerwG, 31.01.1975 - V B 15.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu jedoch in seinem Urteil vom 26. März 1955 (BVerwGE 2, 40) erschöpfend Stellung genommen. - BVerwG, 24.01.1959 - I B 167.58
Rechtsmittel
Das hat das Bundesverwaltungsgericht für die entsprechende Bestimmung der Reichsumlegungsordnung wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwGE 2, 40 undUrteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I G 93.56 -). - VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
Forderungsüberweisung; Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige; …
Die rechtlichen Wirkungen gehen im wesentlichen dahin, daß die im Flurbereinigungsplan festgesetzten Abfindungen an die Stelle der alten Grundstücke und der aufgehobenen Berechtigungen mit allen ihren Beziehungen treten; die Einlagegrundstücke gehen rechtlich unter; an ihre Stelle treten kraft Gesetzes die im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindungsflurstücke (BVerwGE 2, 40). - BVerwG, 13.08.1956 - I B 199.55
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. eines …
- BVerwG, 04.09.1968 - IV B 208.67
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1966 - VI 530/65
Zwangsmittel/Zwangsmittel bei vorläufiger Besitzeinweisung; Vorläufige …
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