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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1965 - III C 92.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,135
BVerwG, 16.12.1965 - III C 92.64 (https://dejure.org/1965,135)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1965 - III C 92.64 (https://dejure.org/1965,135)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1965 - III C 92.64 (https://dejure.org/1965,135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 6 Abs. 2, § 9; LAG § 229 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 56
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.05.1964 - IV C 46.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 92.64
    "Bestand im Schadenszeitpunkt zwischen Ehegatten eine sogenannte Innengesellschaft, so kann die Ehefrau, die in dem auf den Namen ihres Ehemannes geführten Geschäft in einem erheblichen, über den in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. genannten Umfang hinaus mitgearbeitet, geringe Einlagen gemacht und sich als Mitunternehmerin gefühlt hat, nur in außergewöhnlichen Fällen im eigenen Namen einen Anspruch auf Schadensfeststellung wegen der am Betriebsvermögen eingetretenen Kriegssachschäden geltend machen (Einschränkung von BVerwG IV C 33.63 und IV C 46.63).«.
  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 33.63

    Vertreibungsschäden bei Miteigentum aus einer faktischen Innengesellschaft - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 92.64
    "Bestand im Schadenszeitpunkt zwischen Ehegatten eine sogenannte Innengesellschaft, so kann die Ehefrau, die in dem auf den Namen ihres Ehemannes geführten Geschäft in einem erheblichen, über den in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. genannten Umfang hinaus mitgearbeitet, geringe Einlagen gemacht und sich als Mitunternehmerin gefühlt hat, nur in außergewöhnlichen Fällen im eigenen Namen einen Anspruch auf Schadensfeststellung wegen der am Betriebsvermögen eingetretenen Kriegssachschäden geltend machen (Einschränkung von BVerwG IV C 33.63 und IV C 46.63).«.
  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66
    Zur Frage des Miteigentums von Eheleuten an landwirtschaftlichem Vermögen in Ostpreußen (Bestätigung von BVerwGE 23, 56 und BVerwG III C 247.64 sowie BVerwG III C 11.64).

    Es steht nach dem in BVerwGE 23, 56 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fest, daß eine dingliche Beteiligung einer Ehefrau an den Wirtschaftsgütern eines unter dem Namen ihres Ehemannes geführten Betriebes eine Ausnahme bildet und nur unter bestimmten Umständen angenommen werden kann (vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - [ZLA 1967, 44]).

    Beide Umstände reichen nicht aus, um ihre dingliche Beteiligung an den verlorenen Wirtschaftsgütern anzunehmen, wie in BVerwGE 23, 56 im einzelnen dargelegt.

    Insoweit wird auf die in BVerwGE 23, 56 für maßgeblich erklärten Umstände verwiesen.

  • BVerwG, 12.02.1969 - III C 178.67

    Entziehung der Beteiligung am Konfektionsgeschäft als Verfolgungsmaßnahme als …

    Stille Gesellschafter, die nur am Gewinn und Verlust beteiligt waren, sind keine Mitunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 2 FG und haben deshalb keinen Anspruch auf Schadensfeststellung wegen der an Betriebsvermögen entstandenen Schäden (Bestätigung von BVerwGE 23, 56).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Gesellschafter nur eine Schadensfeststellung entsprechend ihrem Gesellschafteranteil beanspruchen, wenn sie Mitunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 2 FG im Schadens Zeitpunkt gewesen sind(Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - [BVerwGE 23, 56], vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - undvom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 88.65 -).

    Eine Schadensfeststellung als Gesellschafter kann nur beanspruchen, wer im Zeitpunkt des Schadenseintrittes an den Wirtschaftsgütern des Unternehmens im Sinne der Vorschrift des bürgerlichen Rechts dinglich beteiligt oder wem ein Anteil dieser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 11 StAnpG zuzurechnen war (BVerwGE 23, 56 [59]).

  • BVerwG, 11.01.1971 - III B 6.69

    Gesamthandsvermögen bei Innengesellschaften - Annahme eines wirtschaftlichen …

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - (BVerwGE 23, 56 [58]) entschieden, daß bei Innengesellschaften ein Gesamthandvermögen nicht besteht, und daran seither in ständiger Rechtsprechung festgehalten.

    In dem gleichen Urteil hat der beschließende Senat auch ausgeführt (BVerwGE 23, 56 [60]), daß es eine Frage des Einzelfalles sei, ob in derartigen Fällen ausnahmsweise gleichwohl ein wirtschaftliches Eigentum im Sinne des § 11 StAnpG für den im Innenverhältnis Beteiligten angenommen werden könne.

    Hierauf kommt es aber allein an (vgl. BVerwGE 23, 56 [61]).

  • BVerwG, 03.06.1969 - III C 97.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens als Miteigentümerin zur Hälfte am …

    Hier liege ein sogenannter außergewöhnlicher Fall im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 23, 56 vor.

    Nur wenn eine derartige Einigung der Eheleute zur Zeit der Vertreibung vorlag, hätte deshalb nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des jetzt für Feststellungssachen allein zuständigen erkennenden Senats Eigentum der Klägerin zu 1/2 angenommen werden dürfen (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - [BVerwGE 23, 56 = ZLA 1966, 102 = RLA 1966, 153] und vom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 88.65 - [ZLA 1967, 176]).

  • BVerwG, 31.07.1979 - 3 B 52.78

    Vorraussetzungen für einen Lastenausgleich

    Das angefochtene Urteil weicht im Gegensatz zur Auffassung der Beschwerde nicht von der Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1965 - BVerwG 3 C 92.64 - (Buchholz 427.2 § 6 Nr. 1 = BVerwGE 23, 56 = ZLA 1966, 102) ab.

    Da das angefochtene Urteil sich für die Entscheidung der Frage, ob die Klägerin Miteigentümerin des Geschäftes gewesen ist, u.a. gerade auch auf die Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1965 (a.a.O.) stützt, wenden sich die Ausführungen der Beschwerde in Wahrheit nur dagegen, daß das angefochtene Urteil die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Einzelfall der Klägerin nicht richtig oder unzulänglich angewandt habe.

  • BVerwG, 02.06.1969 - III B 148.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung der …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1965 (BVerwG III C 92.64 - nicht 92.65, wie in der Beschwerdeschrift angeführt ist -) ab.

    Schon deshalb weicht das angefochtene Urteil nicht von der in der Sache BVerwG III C 92.64 getroffenen Entscheidung des Senats ab.

  • BVerwG, 13.11.1967 - III CB 56.67

    Rechtsmittel

    Abweichung des Verwaltungsgerichts von den in BVerwGE 23, 56 entwickelten, in BVerwG III C 11.64 und III C 88.65 fortgeführten Grundsätzen über die Voraussetzungen, unter denen ein Ehegatte als dinglich beteiligter Gesellschafter am Betriebsvermögen des auf den Namen des anderen Ehegatten geführten Betriebs angesehen werden kann.

    Das angefochtene Urteil weicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 56), deren Grundsätze in den Urteilen vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - (ZLA 1967, 44) und vom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 88.65 - weiter entwickelt worden sind, ab.

  • BVerwG, 16.02.1967 - III C 88.65

    Antragsberechtigung bei Beteiligung an Betriebsvermögen - Eigentum eines …

    Anschluß an die Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - (BVerwGE 23, 56) und vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - (BVerwGE 23, 56) im einzelnen dargelegt, daß sich aus der Annahme einer Innengesellschaft nicht ergibt, daß das Betriebsvermögen dem Innengesellschafter zuzurechnen wäre.

  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 83.67

    Verletzung des Anspruchs rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Urteils ohne …

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 2 FG, betreffend Innengesellschaft unter Ehegatten (BVerwGE 23, 56 sowie Urteile vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 - und vom 16. Februar 1967 - BVerwG III C 88.65 -), die in Fällen vorliegender Art, in denen ein Sohn in ein Unternehmen seines Vaters oder seiner Eltern eingetreten ist, entsprechend gilt, zu berücksichtigen haben.
  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 11.64

    Rechtsmittel

    Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 92.64 - fest, wonach es bei Ehegatten, die in der Weise gemeinsam betrieblich tätig sind, daß die Ehefrau in dem Betrieb des Ehemannes mitarbeitet, auch bei Vorliegen einer sogenannten Innengesellschaft klar erkennbarer ausdrücklicher oder stillschweigender Abmachungen beider Ehegatten darüber bedarf, ob und in welchem Umfange der Ehefrau Betriebsvermögen zugerechnet werden soll.
  • BVerwG, 18.01.1978 - III B 112.74

    Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten nach Hingabe von Geld durch einen Ehegatten …

  • BVerwG, 18.01.1978 - III B 102.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 18.01.1978 - III B 107.74

    Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten nach Hingabe von Geld durch einen Ehegatten …

  • BVerwG, 11.01.1977 - 3 B 51.76

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Vernehmung von Zeugen - Unterlassen einer …

  • BVerwG, 10.03.1970 - III B 14.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 04.03.1969 - III CB 6.69
  • BVerwG, 25.04.1968 - III B 17.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1968 - III C 52.66

    Schadensfeststellung an eisern gepachtetem Inventar - Schadensfeststellung wegen …

  • BVerwG, 05.06.1969 - III B 142.68

    Beteiligung einer Ehefrau an Wirtschaftsgütern des Ehemannes - Zulässigkeit und …

  • BVerwG, 16.12.1968 - III CB 166.67

    Höherer Beweiswert von Urkunden gegenüber nachträglichen Erklärungen von an den …

  • BVerwG, 04.06.1968 - III B 116.67

    Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes als unmittelbar Geschädigter im …

  • BVerwG, 27.04.1967 - III C 35.66
  • BVerwG, 18.04.1966 - III CB 35.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1971 - V CB 51.70

    Anspruch auf Gewährung eines Selbständigenzuschlags und Gewährung einer …

  • BVerwG, 27.01.1971 - III B 95.70
  • BVerwG, 04.04.1967 - III B 132.66

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

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