Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1968 - VII P 8.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Zustehen von Mitbestimmungsrechten - Erforderlichkeit einer Mitbestimmung des Personalrats für die Ernennung des Kustos am Museum für Kunst und Gewerbe - Klärung des Verhältnisses zwischen wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Tätigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG Hamburg § 72
Papierfundstellen
- BVerwGE 29, 77
Wird zitiert von ... (23)
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01
Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; …
Die Vorschrift wurde gerade auch bei der Einstellung von Bewerbern für eine wissenschaftliche Tätigkeit angewandt, ohne dass dafür eine besondere Begründung für erforderlich gehalten wurde (vgl. Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 P 8.67 - BVerwGE 29, 77; Beschluss vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 3 S. 1 f.;… Beschluss vom 7. Oktober 1988 a.a.O. S. 265 f.). - BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05
Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum; …
Gerade das Personal im Museumsbereich versieht häufig Tätigkeiten, denen auf andere Weise wissenschaftlicher Charakter zukommt (vgl. Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 P 8.67 - BVerwGE 29, 77 ). - BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft
Ähnlich hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 26. Januar 1968 die Auffindung von Erkenntnissen und ihre Erklärung und Deutung als Wissenschaft bezeichnet (BVerwGE 29, 77 [78]).
- BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14
Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit
Rn. 5 b) Eine Divergenz ist auch insoweit nicht dargetan, als der Beteiligte meint, das Oberverwaltungsgericht sei von einem Rechtssatz in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1968 - 7 P 8.67 - (BVerwGE 29, 77) abgewichen.Der Beteiligte bezieht sich insoweit in der Sache auf die Erwägung in dem Beschluss, für die maßgebliche Frage, ob die Haupttätigkeit als wissenschaftlich anzusehen sei, komme es wohl darauf an, ob die wissenschaftliche Tätigkeit den Beruf präge (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1968 - 7 P 8.67 - BVerwGE 29, 77 ).
Eine als wissenschaftlich anzusehende Tätigkeit überwiegt die sonstigen Tätigkeiten des Beschäftigten dann, wenn seine nichtwissenschaftlichen Aufgaben im Verhältnis zu ihr nur einen unbedeutenden Annex bilden, der für das Beschäftigungsverhältnis nicht prägend ist (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1968 - 7 P 8.67 - BVerwGE 29, 77 , vom 7. Oktober 1988 - 6 P 30.85 - BVerwGE 80, 265 , vom 7. Oktober 1988 - 6 P 31.85 - PersV 1989, 278 und vom 7. Dezember 1994 - 6 P 29.92 - BVerwGE 97, 159 ).
- OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 267/07
Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) als belastenden …
Gerade das Personal im Museumsbereich versieht häufig Tätigkeiten, denen auf andere Weise wissenschaftlicher Charakter zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1968, - BVerwG 7 P 8.67 -, BVerwGE 29, 77 [78 ff.] zu einem Kustos). - BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 29, 77 und Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 6 P 18.85 -ZBR 1988, 257>) beurteilt sich die Frage, ob ein Beschäftigter wissenschaftlich tätig ist, nicht danach, ob er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit erworben hat. - BVerwG, 24.03.1988 - 6 P 18.85
Bodendenkmalpflege - Archäologe - Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit - …
Wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 29, 77 in bezug auf die Tätigkeit eines Kustos in einem Museum ausgeführt hat, ist die Frage, ob ein Mitarbeiter wissenschaftlich tätig ist, nicht schon deshalb zu bejahen, weil er eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten und damit grundsätzlich die Befähigung zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit erworben hat.Eine Tätigkeit, die nach den in BVerwGE 29, 77 näher umschriebenen Kriterien als wissenschaftlich anzusehen ist.
- VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214
Beamtenrecht; Beamtin auf Probe; Konservatorin (BesGr. A 13); Entlassung; …
Rn. 27 Denn insoweit steht nicht in Frage, dass die Klägerin die für das Berufsbild eines Konservators (bzw. Kustoden) an einem staatlichen Museum charakteristischen Anforderungen (wie etwa Pflege und Erweiterung der Sammlung, Ordnen der Sammlungsstücke, Bearbeitung im Inventar des Museums, Verfassen von Vorträgen, Zusammenarbeit mit Kollegen und anderen Instituten, Führung durch die Abteilung, Organisation von Ausstellungen, Erstellen von Publikationen usw., vgl. BVerwG B.v. 26.1.1968 - VII P 8/67 - BVerwGE 29, 77 juris Rn. 49 f.), die dem Beruf das Gepräge geben und auch der Dienstaufgabenbeschreibung für die an Museen tätigen Wissenschaftler (Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 5. April 1995 XII/3 - K 4020 - 18/56 143) zugrunde liegen, erfüllen muss, sondern, ob der Klägerin die Nicht- bzw. Schlechterfüllung bestimmter, ihr übertragener Aufgaben vorgehalten werden kann, obwohl ihr hierzu keine konkreten Vorgaben gemacht wurden bzw. obwohl keine allgemein verbindlichen konkreten Anforderungen an die Aufgabenerfüllung bestanden. - OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
Anspruch des Personalrates auf Teilnahme an Gesprächen, die die Dienststelle mit …
Wird daher über das Bestehen eines Beteiligungsrechtes gestritten, so ist darüber nicht im Einigungsstellenverfahren, sondern durch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden (vgl. BVerwGE 29, 77; vgl. auch Dannhäuser, PersV 1990, 145 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 603/98 Rn. 62 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1968 - VII P 8.67 -, BVerwGE 29, 77 = Buchholz 238.34 § 72 HbgPersVG Nr. 1 = PersV 1968, 136 = ZBR 1968, 121, Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 26.79 -, a.a.O., Urteil vom 24. März 1988 - 6 P 18.85 -, Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 3 = DÖV 1988, 162 = PersR 1988, 212 = PersV 1989, 264 = ZBR 1988, 257 = ZTR 1968, 362, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 6 P 30.85 -, BVerwGE 80, 265 = Buchholz 251.2 § 89 BlnPersVG Nr. 1 = DVBl. 1989, 207 = PersR 1989, 47 = PersV 1989, 276.
- VGH Bayern, 11.01.2013 - 3 CS 12.766
Beamtenrecht; Beamtin auf Probe als Konservatorin an staatlichem Museum (BesGr. A …
- BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79
Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - PL 15 S 977/17
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten überwiegend wissenschaftlich tätiger …
- BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 31.85
Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit - Beteiligung des Personalrats - …
- BVerwG, 17.10.1969 - III C 35.68
Anspruch auf Ersatz eines durch Verlust einer Bibliothek, eines Archivs und einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 464/05
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Technischen Direktors eines Theaters und …
- VG München, 28.03.2012 - M 5 S 12.903
Beamtin auf Probe; Entlassung; Mitwirkung; Personalrat; Unterblieben; fehlende …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 15 S 1360/89
Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Rundfunkredakteurs - …
- BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 459/89
Verfassungsgemäßheit des § 100 Nr. 3 des niedersächsichen …
- BVerwG, 11.09.1979 - 2 B 78.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.01.1982 - P L 5/80
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei Einstellung …
- VG München, 17.11.1992 - M 12 K 90.1630
Ablieferungspflicht der Vergütung für eine Nebentätigkeit auf dem Gebiet der …
- VGH Bayern, 05.02.1992 - 3 B 91.1354
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