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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,173
BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55 (https://dejure.org/1956,173)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1956 - V C 34.55 (https://dejure.org/1956,173)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1956 - V C 34.55 (https://dejure.org/1956,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer Mietpreisfestsetzung durch den Mieter - Anfechtbarkeit einer Mietpreisfestsetzung im Falle der Festsetzung einer niedrigeren Miete als die Vertragsmiete - Anspruch des Mieters auf Herabsetzung der Miete - Preisrechtlich zulässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 121
  • NJW 1956, 644
  • MDR 1956, 762
  • DVBl 1956, 302
  • DÖV 1956, 507
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
    Denn wie der Senat in seinem Urteil V C 97.54 vom 17. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 292 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, sind Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Vornahmeklage aus § 24 MRVO Nr. 165 ergehen, vom Verwaltungsgericht zu beachten und vom Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht im selben Umfange zu berücksichtigen wie von den Instanzgerichten.
  • BVerwG, 18.02.1955 - V C 75.54

    Verfassungsmäßige Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
    Wie der Senat in seinem Urteil V C 75.54 vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) rechtsgrundsätzlich ausgesprochen hat, "bewährt der Rechtsstaat der Gegenwart sein Wesen auch und gerade darin, daß er dem Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt im Zweifel Rechtsansprüche einräumt.
  • BVerwG, 31.01.1956 - V C 22.55

    Ermittlung der Miete durch Vergleich mit für gleichartigen Wohnungen gezahlten …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
    Auch für eine Schätzung ist kein Raum, wie der Senat in seinem Urteil BVerwG V C 22.55 vom 31. Januar 1956 entschieden hat.
  • BVerwG, 19.04.1955 - V B 84.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
    Wie der Senat in seinem Beschluß über die Zulassung der Revision V B 84.55 (ZMR 1955 S. 210, DÖV 1955 S. 642) bereits ausgeführt hat, wirft der vorliegende Rechtsstreit die grundsätzliche Rechtsfrage auf, ob, in welchem Umfange und mit welchem Ziel der Mieter eine Mietpreisfestsetzung anfechten kann, die den Mietpreis niedriger als die Vertragsmiete festgesetzt hat.
  • BVerwG, 20.04.1955 - V B 31.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1956 - V C 34.55
    In diesem Sinne hat der Senat bereits durch Beschluß vom 20. April 1955 - V B 31.55 - (ZMR 1955 S. 241, DÖV 1955 S. 637) entschieden.
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 105.56

    Rechtsmittel

    Das folgt aus dem Zweck dieser Vorschrift und aus ihrem Zusammenhang mit den übrigen Bestimmungen des Bundesmietengesetzes; vgl. hierzu das grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 31. Januar 1956 (BVerwGE 3, 121).
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 119.64

    Rechtsmittel

    Unter den dort genannten Voraussetzungen und in den dort genannten Grenzen hat die Preisbehörde auf Antrag des Mieters die Miete herabzusetzen; der Ausdruck, daß sie die Miete herabsetzen "kann", gewährt ihr keinen Ermessensspielraum, dient vielmehr nur der Bestimmung ihrer Zuständigkeit (vgl. das eine gleichartige Vorschrift betreffende Urteil BVerwGE 3, 121).
  • BVerwG, 20.05.1960 - VII C 220.57

    Rechtsmittel

    Damit sollte der in § 1 Abs. 1 des Gesetzes niedergelegte Grundsatz, daß die Miete in der Höhe der letzten Vereinbarung vor dem 1. Januar 1955 als sanktioniert gilt, zum Schütze des Mieters in der Weise eingeschränkt werden, daß ihm im Falle einer mehr als 10 v.H. betragenden Überhöhung der Miete die Möglichkeit eröffnet wurde, binnen einer begrenzten Frist eine Herabsetzung der vereinbarten Miete auf das nach den bisherigen Vorschriften zulässige Maß zu beantragen (vgl. hierzu die Begründung zu § 2 des Entwurfs zum Ersten Bundesmietengesetz - Nr. 1110 der Drucksachen des Deutschen Bundestags - 2. Wahlperiode 1953 - S. 40 und die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 1956 - BVerwGE 3, 121).
  • BVerwG, 25.02.1959 - V C 566.56

    Erteilung eines Flüchtlingsausweises - Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Bei einer solchen ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht anzuwenden (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296] - vom 31. Januar 1956 - BVerwGE 3, 121 - und vom 8. Januar 1958 - BVerwGE 6, 105 -).
  • BVerwG, 25.02.1959 - V C 181.56

    Rechtsmittel

    Infolgedessen sind Rechtsänderungen, die während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ergehen, zu beachten (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296] -, vom 31. Januar 1956 - BVerwGE 3, 121 - und vom 8. Januar 1958 - BVerwGE 6, 105 -).
  • BVerwG, 11.04.1958 - V CB 148.56

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind verwaltungsgerichtliche Klagen, deren Ziel es ist, daß ein Verwaltungsakt abgeändert oder nach seiner Aufhebung in veränderter Gestalt erlassen wird, als Vornahmeklagen anzusehen (vgl. BVerwGE 3, 121).
  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67

    Ausgleich für erlittene Gesundheitsschäden im Konzentrationslager - Entschädigung …

    Zu Unrecht rügt die Revision, das angefochtene Urteil verstoße gegen den Grundsatz, daß bei Verpflichtungsklagen - auch wenn sie mit einem Antrag auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids verbunden sind (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]; 3, 121 f.; 16, 103 [104]) - maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sei.
  • BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 1.63

    Rechtsmittel

    Obwohl während des Revisionsverfahrens § 65 SG durch Art. 1 Nr. 12 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 28. März 1960 (BGBl. I S. 206) mit Wirkung vom 1. April 1960 ersatzlos aufgehoben worden ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verpflichtungsklage grundsätzlich nach dem zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung geltenden Recht und unter Berücksichtigung der im Revisionsverfahren eingetretenen Rechtsänderung zu entscheiden ist (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [298 ff.]; 3, 121 [122]; 4, 81 [88]; 6, 105 f.; 10, 244 [245]), kann der Kläger seinen geltend gemachten Anspruch auf Umwandlung seines Dienstverhältnisses eines freiwilligen Soldaten in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten weiterhin auf § 65 SG stützen, wie sich aus folgendem ergibt:.
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60

    Ablehnung des Antrages auf Mietherabsetzung durch die Preisbehörde - Geltung der …

    Damit sollte der in § 1 Abs. 1 des Gesetzes ausgesprochene Grundsatz, daß die Miete in der Höhe der letzten Vereinbarung vor dem 1. Januar 1955 als sanktioniert gilt, zum Schutze des Mieters in der Weise eingeschränkt werden, daß ihm im Falle einer mehr als 10 v.H. betragenden Überhöhung der Miete die Möglichkeit eröffnet wurde, binnen einer begrenzten Frist eine Herabsetzung der vereinbarten Miete auf das nach den bisherigen Vorschriften zulässige Maß zu beantragen (vgl. hierzu die Begründung zu § 2 des Entwurfs zum Ersten Bundesmietengesetz - Nr. 1110 der Drucksachen des Deutschen Bundestags - 2. Wahlperiode 1953 - S. 40 und die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 1956 - BVerwGE 3, 121).
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