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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,164
BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54 (https://dejure.org/1956,164)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1956 - I C 105.54 (https://dejure.org/1956,164)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - I C 105.54 (https://dejure.org/1956,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des "bestimmten Antrages" in der Berufungsschrift - Wahrung der Formvorschriften der Verfahrensordnungen für die Verwaltungsgerichte - Erkennbarkeit des Ziels des Rechtsmittels aus der Einlegung des Rechtsmittels oder aus während der Rechtsmittelfrist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGG § 103 Abs. 2 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 75
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1956 - I C 105.54
    Bezüglich der Anwendung dieser Vorschrift hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) dahin entschieden, daß der Formvorschrift über den bestimmten Antrag genügt sei, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar sei.
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Ein förmlicher Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist, insbesondere dann, wenn aus der uneingeschränkten Rechtsmitteleinlegung - wie in aller Regel - erkennbar ist, daß die Aufhebung des angefochtenen Urteils erstrebt wird, soweit es den Rechtsmittelkläger beschwert (vgl. Beschluß vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/V C 61.54 - [BVerwGE 1, 222]; Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.54 - [BVerwGE 3, 75]).
  • BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89

    Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen …

    Hinreichend bestimmt ist eine Klage immer dann, wenn ihr Ziel aus der Tatsache der Erhebung allein oder in Verbindung mit den abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 3, 75; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 23, 41 [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und …

    Zu den Anforderungen an die "Bestimmtheit" des Antrags - sei es im Verfahren im ersten Rechtszug, sei es im Berufungsverfahren - hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, daß ihnen, genügt sei, wenn das Ziel der Klage (der Berufung) aus der Tatsache der Erhebung der Klage (der Einlegung des Rechtsmittels) allein oder in Verbindung mit den während der Frist zur Erhebung der Klage (zur Einlegung des Rechtsmittels) gegebenen Erklärungen erkennbar ist oder auch noch danach innerhalb einer vom Vorsitzenden zu setzenden Frist erkennbar gemacht wird (BVerwGE 3, 75; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]und 13, 94).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für die ähnlichen Vorschriften der früher geltenden Verfahrensgesetze vertreten (BVerwGE 1, 222; 3, 75) [BVerwG 06.01.1956 - II C 250/55].
  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.54 - [BVerwGE 3 S. 75 ff.] zu § 103 Abs. 2 Satz 1 VGG ausgeführt hat, müsse entsprechendes auch gelten, wenn die Stellung eines bestimmten Antrags in der Berufungsschrift gefordert wird.
  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 75.70

    Antrag auf Änderung des Familiennamens - Zulässigkeit der Zuteilung des Namens …

    Der Vorschrift des § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO, daß die Berufungsschrift einen bestimmten Antrag enthalten muß, ist genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache der Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (BVerwGE 13, 94; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; zu entsprechenden Vorschriften früher schon BVerwGE 1, 222; 3, 75) [BVerwG 06.01.1956 - II C 250/55].
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 53.69

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Ausweisung von Bauland - …

    Mehr als dies erfordert § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht (vgl. insbesondere dieBeschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG VII B 7.61 - in BVerwGE 12, 189 [190] undvom 3. Oktober 1961 - BVerwG VI B 23.61 - in BVerwGE 13, 94 [95] sowie zur vorangegangenen Rechtslage den Beschluß vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/BVerwG V C 61.54 - in BVerwGE 1, 222 [224] und dasUrteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.54 - in BVerwGE 3, 75 [76]).
  • BVerwG, 09.08.1966 - II B 17.66

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages einer Berufungsschrift - Auslegung …

    Diesem Erfordernis ist aber genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222 [225]; 3, 75 [76]; 12, 189; 13, 94 [95]; BGH Beschluß vom 11. Februar 1966 - V ZB 1/66 - [MDR 1966 S. 490]).
  • BVerwG, 07.11.1977 - 4 B 196.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß dem Antragserfordernis des § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO auch ohne ausdrückliche Antragstellung genügt sei, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung erkennbar sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer dem im Berufungsurteil bereits angeführten Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG V B 080.76 - Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 6 = DÖV 1977, 334, Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.54 - BVerwGE 3, 75 [76]; Beschluß vom 14. April 1961 - BVerwG VII B 7.61 - BVerwGE 12, 189 [190]; Beschluß vom 3. Oktober 1961 - BVerwG VI B 23.61 - BVerwGE 13, 94 [95]; Beschluß vom 9. August 1966 - BVerwG II B 17.66 - Beschluß vom 27. Dezember 1976 - BVerwG IV B 91.76 - ebenso Bundesgerichtshof Beschluß vom 11. Februar 1966 - V ZB 1/66 - NJW 1966, 933).
  • BVerwG, 27.12.1976 - 4 B 91.76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Revision im …

    Das begegnet keinen Bedenken, sondern steht in seiner rechtlichen Beurteilung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach welcher den Anforderungen des § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO an den Berufungsantrag dann genügt ist, wenn das Ziel der Berufung aus der Tatsache der Einlegung des Rechtsmittels allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (Urteil vom 12. Januar 1956 - BVerwG I C 105.74 - in BVerwGE 3, 75 [BVerwG 12.01.1956 - I C 105.54]; Beschluß vom 14. April 1961 - BVerwG VII B 7.61 - in Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 27.08.1975 - 1 B 48.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 16.12.1966 - II B 17.66

    Erfordernis eines bestimmten Antrags - Auslegung von Prozesserklärungen - …

  • BVerwG, 10.12.1958 - VI C 402.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 54.69

    Anspruch auf Erteilung einer beantragten Bodenverkehrsgenehmigung - Vereinbarkeit …

  • BVerwG, 11.12.1961 - II C 172.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.02.1961 - I C 89.60

    Erfordernis eines bestimmten Antrags in einer Berufungsschrift - Heilung eines …

  • BVerwG, 04.12.1973 - I C 31.62

    Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) - Voraussetzungen für das …

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