Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1956 - II C 108.53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Personen, die ein Amt in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen ausgeübt haben, als lediglich nominelle Mitglieder der NSDAP - Mitgliedschaft in der NSDAP im Hinblick auf vorausgegangene nationalsozialistische ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BWGöD § 8 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1953 - VI A 1466/52
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 108.53
Papierfundstellen
- BVerwGE 3, 83
- DVBl 1956, 374
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 246.59
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind als lediglich nominelle Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen nicht anzusehen Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt ein Amt in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen ausgeübt haben, auch wenn sie nicht den Rang eines politischen Leiters innehatten und ihr Amt nur kommissarisch, auftragsweise oder in Vertretung geführt haben (BVerwGE 3, 83;Urteil vom 30. April 1959 - BVerwG VIII C 2.59 -, NJW/RzW 1959 S. 425).Der Begriff des "Mitläufers", auf den die Revision hinweist und der bei der Entnazifizierung von Bedeutung war, ist im übrigen nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des nominellen Mitglieds im Sinne des Bundeswiedergutmachungsgesetzes (vgl. BVerwGE 3, 83).
- BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 17.61
Rechtsmittel
Als Amtsträger der NSDAP - ohne Rücksicht auf die bestrittene "Hauptamtlichkeit" - und der HJ gehörte der Kläger überdies nicht zum Kreise der lediglich nominellen Parteimitglieder (vgl. BVerwGE 3, 83). - BVerwG, 09.07.1959 - II C 357.57
Rechtsmittel
Im Hinblick darauf, daß § 17 Abs. 4 Satz 2 BesG in der während der Rechtsperiode vom 1. Januar 1953 (Inkrafttreten des Dritten Besoldungsrechtsänderungsgesetzes) bis zum 31. März 1957 (Inkrafttreten des Bundesbesoldungsgesetzes) geltenden Fassung die Anrechnung "sonstiger Zeiten einer vollen Tätigkeit" in das Ermessen der zuständigen Behörde stellt ("können") und die Behörde grundsätzlich nicht durch Urteil zu einer Ermessensleistung verpflichtet werden darf (BVerwGE 3, 83 [84]; 4, 75 [79]; 7, 110 [111]), muß jedoch der Verpflichtungsausspruch entfallen.
- BVerwG, 20.03.1958 - II C 125.57
Anspruch auf Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht - …
Angesichts der Tatsache, daß der Kläger in der NSDAP kein Amt bekleidet oder auch nur kommissarisch, auftragsweise oder in "Vertretung geführt hat, konnte das Landesverwaltungsgericht zugunsten des Klägers eine lediglich nominelle Mitgliedschaft unterstellen, ohne daß sich daraus ein Widerspruch mit dem grundsätzlichen Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1956 (BVerwGE 3, 83). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 42.61
Ausschluß eines Beamten von Wiedergutmachungsansprüchen wegen Mitgliedschaft in …
Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als nominelle Mitglieder ausschließlich diejenigen Personen anzusehen sind, die ohne innere Beziehung zum Nationalsozialismus als Mitglieder der ... oder einer ihrer Gliederungen lediglich Mitgliedsbeiträge bezahlt, an Versammlungen, deren Besuch obligatorisch war, teilgenommen und Obliegenheiten untergeordneter Art, wie sie allen Mitgliedern vorgeschrieben waren, wahrgenommen haben (BVerwGE 3, 83). - BVerwG, 13.04.1961 - VIII B 170.60
Rechtsmittel
Den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich der Kläger berufen hat (BVerwGE 2, 329; 3, 84), [BVerwG 13.01.1956 - II C 108/53]widerspricht das Berufungsurteil nicht. - BVerwG, 11.11.1960 - VIII CB 480.59
Rechtsmittel
Den Begriff der "lediglich nominellen Mitgliedschaft" hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 13. Januar 1956 (BVerwGE 3, 83 ff.) näher bestimmt. - BVerwG, 06.12.1966 - VIII B 55.66
Antrag auf Abänderung einer Wiedergutmachungsentscheidung - Ausschluss der …
Er ist seit dem Urteil BVerwG 3, 83 in einer sehr umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im wesentlichen unverändert ausgelegt und mit zunehmender Genauigkeit abgegrenzt worden, wobei keineswegs eine Begriffsbestimmung "im Sinne der Entnazifizierungsbestimmungen" vorgenommen worden ist. - BVerwG, 07.04.1965 - VIII B 101.64
Rechtsmittel
Das in der Beschwerdeschrift im Hinblick auf die Zugehörigkeit des Ehemanns der Klägerin zur NSV genannte Urteil BVerwGE 3, 83 betrifft die Abgrenzung der lediglich nominellen Parteimitglieder bei festgestellter Parteimitgliedschaft (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD). - BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 441.59
Rechtsmittel
Zu den lediglich nominellen Mitgliedern der NSDAP oder ihrer Gliederungen gehört derjenige nicht, der zu irgendeinem Zeitpunkt - wenn auch nur kurzfristig - ein Amt in einer dieser Organisationen hatte (BVerwGE 3, 83 [85]; 10, 176; Urteile vom 22. Mai 1959 - BVerwG VIII C 6.59 -, NJW/RzW 1959 S. 518 , vom 22. Juni 1959 - BVerwG VIII C 44.59 - NJW/RzW 1959 S. 571 , vom 4. November 1959 - BVerwG VIII C 99.59 -, NJW/RzW 1960 S. 189 , vom 9. März 1960 - BVerwG VIII C 346.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 8 BWGöD Nr. 20 = DÖV 1960 S. 683 = NJW/RzW 1960 S. 420 = RiA 1961 S. 256, und vom 23. November 1960 - BVerwG VIII C 207.59 -, NJW/RzW 1961 S. 189). - BVerwG, 17.04.1958 - II C 104.57
Ausschluss von der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für …
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