Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1956 - II C 3.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechte, die durch rechts- oder sachwidrige Ernennungen oder Beförderungen erlangt sind - Recht zur Führung einer Amtsbezeichnung - Rückwirkung der Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfassung - Gegen den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 3, 99
- NJW 1956, 1369 (Ls.)
- DÖV 1956, 469
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 25.01.1956 - II C 3.53
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951 (BVerfGE 1 S. 14 [37]) ist ein vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärtes Gesetz zwar als von Anfang an unwirksam anzusehen; diese Entscheidung betraf jedoch ein Bundesgesetz, das nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangen war. - BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1956 - II C 3.53
Die Verfassungsmäßigkeit des § 7 G 131 hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Dezember 1954 (BVerwGE 2 S. 10) bejaht.
- BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Nichtberücksichtigung einer Beförderung eines Beamten wegen enger Verbindungen …
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Bindung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an eine offensichtlich …
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 15.05.1957 - II C 203.54
Rechtsmittel
Durch die Rechtsprechung des Senats(Urteile vom 25. Januar 1956 - BVerwG II C 3.53 - BVerwGE 3 S. 99 undvom 15. Februar 1956 - BVerwG II C 129.54 - BVerwGE 3 S. 145) ist bereits geklärt, daß die nach § 50 VGG begründete Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für die vor dem 19. November 1953 erhobenen Klagen fortbesteht und daß gegen die hiernach fortbestehende Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in erster und letzter Tatsacheninstanz im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - keine Bedenken bestehen, weil die Rechtsweggewährleistung dieser Vorschrift auch dann erfüllt ist, wenn dieser Rechtsweg nur in einem Rechtszuge besteht. - BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Rechtsmittel
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 26.10.1956 - II C 110.54
Rechtsmittel
Die der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegte zweite Alternative des § 7 G 131 ist hinreichend bestimmt, wie der Senat in seinenEntscheidungen vom 25. Januar 1956 - BVerwG II C 3.53 - (DÖV 1956, 469 = ZBR 1956, 298 = JR 1956, 392) undvom 27. Januar 1956 - BVerwG II C 40.54 - (ZBR 1956, 127 = MDR 1956, 376 = RiA 1956 S. 142) bereits ausgesprochen hat.
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