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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,363
BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68 (https://dejure.org/1969,363)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1969 - VIII C 42.68 (https://dejure.org/1969,363)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1969 - VIII C 42.68 (https://dejure.org/1969,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdienstbefreiung der "letzten Söhne" - Abgrenzung zwischen Bruder und Halbbruder im Wehrpflichtrecht - Schädigung durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung - Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 44
  • MDR 1969, 698
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 49.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68
    Der früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil BVerwGE 17, 67 auch Halbbrüder zu den "Brüdern" des Wehrpflichtigen gerechnet; dem ist zu folgen: Der erkennende Senat hat (zum zweiten Befreiungstatbestand des § 11 Abs. 2 WpflG) im Urteil BVerwGE 29, 144 im einzelnen folgendes dargelegt: Nimmt eine Vorschrift des öffentlichen Rechts - also auch eine Vorschrift des Wehrpflichtrechts - in tatbestandlicher Hinsicht Bezug auf gesetzlich geregelte Rechtsverhältnisse des Familienrechts, so richten sich im Zweifel alle im einzelnen erforderlichen Abgrenzungen nach diesen gesetzlichen Regelungen.
  • BVerwG, 23.11.1967 - VIII C 50.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 247; 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62][71]; vgl. BVerwGE 28, 240) beruht der erste Befreiungstatbestand von § 11 Abs. 2 WpflG auf "der Erwägung, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll".
  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.62
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68
    Der früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil BVerwGE 17, 67 auch Halbbrüder zu den "Brüdern" des Wehrpflichtigen gerechnet; dem ist zu folgen: Der erkennende Senat hat (zum zweiten Befreiungstatbestand des § 11 Abs. 2 WpflG) im Urteil BVerwGE 29, 144 im einzelnen folgendes dargelegt: Nimmt eine Vorschrift des öffentlichen Rechts - also auch eine Vorschrift des Wehrpflichtrechts - in tatbestandlicher Hinsicht Bezug auf gesetzlich geregelte Rechtsverhältnisse des Familienrechts, so richten sich im Zweifel alle im einzelnen erforderlichen Abgrenzungen nach diesen gesetzlichen Regelungen.
  • BVerwG, 01.04.1960 - VII C 203.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 247; 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62][71]; vgl. BVerwGE 28, 240) beruht der erste Befreiungstatbestand von § 11 Abs. 2 WpflG auf "der Erwägung, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll".
  • BVerwG, 12.10.1962 - VII C 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 247; 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62][71]; vgl. BVerwGE 28, 240) beruht der erste Befreiungstatbestand von § 11 Abs. 2 WpflG auf "der Erwägung, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll".
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Dieser hat auf seine eigene Entscheidung vom 24. April 1969 (BVerwGE 32, 44 [50]) verwiesen und erklärt, der Begründung dieser Entscheidung sei nichts mehr hinzuzufügen.

    Rn. 55 Auch die Gesetzessystematik läßt erkennen, "daß eine unter § 1 BVG fallende Schädigung fehlt, wenn eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne von § 81 Abs. 1 SVG vorliegt, wenn also der Schaden auf den Dienst in der Bundeswehr zurückzuführen ist oder mit ihm in Zusammenhang steht" (BVerwGE 32, 44 [49]).

    Solche Folgerungen wurden aber gezogen durch das Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz -- SVG -) vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 785)" (BVerwGE 32, 44 [48]).

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 42.73

    Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst - Anfechtung eines Musterungsbescheides - …

    Der Senat hat ihn, anders als früher der VII. Senat (BVerwGE 14, 336 [337]), darin gesehen, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll (BVerwGE 32, 44 [50]).
  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69

    Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst wegen geltend gemachter …

    Die Tatbestände, die gemäß § 11 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), zur Befreiung vom Wehrdienst oder gemäß § 10 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst - ErsDiG -, jetzt geltend in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984), zur Befreiung vom Ersatzdienst führen, sind in diesen Vorschriften nach ihren Voraussetzungen einzeln aufgeführt, entziehen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer erweiternden Auslegung (BVerwGE 29, 144 und 32, 44; zuletzt Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 103.70 -) und enthalten keine über die besonders normierten Befreiungsgründe hinausreichende allgemeine Befreiungsregelung im Sinne einer Generalklausel.
  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 62.80

    Befreiung vom Wehrdienst - Sowjetische Besatzungszone - Tod des Vaters - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen betont, daß für eine Gleichstellung anderer Sachverhalte mit den in der Vorschrift geregelten Tatbeständen kein Raum sei (Urteile vom 12. Oktober 1962 - BVerwG VII C 13.62 - BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62], vom 29. Februar 1968 - BVerwG VIII C 49.67 - BVerwGE 29, 144 = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 18 S. 13, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 42.68 - BVerwGE 32, 44 [50] = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 20 S. 25 [29] und vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 103.70 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 27 S. 57 [58]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 103.70

    Begriff des Wehrpflichtrechts - Möglichkeit zur erweiternden Auslegung der …

    Er hat sich im gleichen Sinne in seinem Urteil BVerwGE 32, 44 bei der Frage ausgesprochen, ob im Rahmen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 WpflG berücksichtigt werden kann, daß der einzige Bruder des Wehrpflichtigen nicht an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, sondern an den Folgen einer im Dienst der Bundeswehr erlittenen Schädigung verstorben ist.
  • BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 69.69

    Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst - Bestimmung des Begriffs "Brüder" unter …

    Das Verwaltungsgericht ist der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 67; vgl. BVerwGE 32, 44) darin gefolgt, daß auch Halbbrüder - die nur einen gemeinsamen Elternteil haben - Brüder im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 1 WpflG sind.
  • VG Oldenburg, 03.11.2003 - 7 B 3797/03

    Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst in Anbetracht des von den zwei Stiefbrüdern …

    Dies sind - wie die Antragsgegnerin im gerichtlichen Verfahren zutreffend vorträgt - nur Personen, die mindestens sog. Halbbrüder sind und einen gemeinsamen Elternteil haben (vgl. zu § 11 Abs. 2 Nr. 1 WPflG bereits: BVerwG, Urteil vom 24. April 1969 - VIII C 42.68 - BVerwGE 32, 44 ).
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