Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1968 - I D 35.67 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 77; BDO § 14
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 136
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 03.11.1971 - I D 30.71
Rechtsmittel
Die Entscheidung der Kammer berücksichtige nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 33, 136 und II D 13.69).Es liegt in diesem Falle eine Reihe von Merkmalen vor, die disziplinarrechtlich relevant sind und im Sinne der Rechtsprechung der Disziplinarsenate des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auch des vom Verteidiger zitierten Urteils des Senats BVerwG 33, 136, die Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme notwendig machen.
- BVerwG, 08.05.1969 - I D 7.69
Rechtsmittel
Eine solche Tat erschüttert, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. März 1968 - I D 35.67 = ZBR 1968, 193 - dargelegt hat, regelmäßig das Vertrauen in die dienstliche Zuverlässigkeit erheblich, weil sie ernstliche Zweifel an der Charakterfestigkeit des Beamten aufkommen läßt, und ist auch dazu angetan, das Ansehen des Beamtentums empfindlich zu schädigen, vor allem dann, wenn der Beamte auf frischer Tat von dem Personal des Geschäfts vor den Augen der Kunden ertappt wird.Dementsprechend besteht auch heute noch, wie der Senat bereits in der zitierten Entscheidung (ZBR 1968, 193) ausgeführt hat, bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung die Auffassung, daß ein Beamter in einem besonders engen und dauerhaften Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung steht, besondere Vorrechte genießt, wie z.B. die lebenslange angemessene Versorgung durch den Dienstherrn, und im Rahmen der sozialen Gemeinschaft eine in mancher Hinsicht als repräsentativ empfundene Stellung einnimmt.
- BVerwG, 14.12.1977 - 1 D 30.77
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme nach einer strafrechtlichen Verurteilung …
- BVerwG I D 7.69 -, vom 18. September 1973 - BVerwG I D 38.73 - [BVerwGE 46, 156], vom 28. März 1968 - BVerwG I D 35.67 - [BVerwGE 33, 136]).
- BVerwG, 22.11.1982 - 1 D 16.82
Dienstvergehen eines Beamten des gehobenen Zolldienstes durch außerdienstliche …
Bei der weitaus überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung besteht heute noch die Ansicht, daß insbesondere ein gegen die Strafgesetze verstoßendes Verhalten eines Beamten - auch außerhalb des Dienstes - kritischer betrachtet werden muß als bei den meisten anderen Staatsbürgern (vgl. BVerwGE 33, 136 [137]; 53, 191 [193]). - BVerwG, 01.10.1968 - I D 21.68
Rechtsmittel
Der Fall läßt sich nicht vergleichen mit dem kürzlich vom Senat entschiedenen Diebstahl einer Flasche Likör in einem Selbstbedienungsladen (Urteil vom 28. März 1968 - I D 35.67 -= ZBR 1968, 193). - BVerwG, 25.02.1976 - 1 D 22.75
Verhängung einer nur im förmlichen Disziplinarverfahren zulässigen …
Auch Diebstähle in Warenhäusern und Selbstbedienungsläden haben disziplinar ein erhebliches, die strafrechtliche Bedeutung derartiger Verfehlungen vielfach übersteigendes Gewicht, weil ein solches Verhalten in aller Regel auch bei Berücksichtigung der von den offen zum Verkauf liegenden Waren ausgehenden Versuchung zum Zugriff eine erhebliche charakterliche Fehlhaltung verrät (Urteil vom 21. Mai 1975 - BVerwG I D 19.75 -) und damit regelmäßig auch das Vertrauen in die dienstliche Zuverlässigkeit erheblich erschüttert, aber auch, zumal wenn der Beamte - wie hier - auf frischer Tat ertappt wird, dazu angetan ist, das Ansehen des Beamtentums empfindlich zu schädigen (BVerwGE 33, 136 [137]). - BVerwG, 16.07.1969 - II D 13.69
Rechtsmittel
Es bestehe kein Bedürfnis für eine zusätzliche disziplinare Pflichtenmahnung, wie dies auch der Rechtsprechung der Disziplinargerichte (BVerwG I D 35/67; III D 43/67) entspreche.
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