Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1968 - II D 42.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Berufung - Außerdienstliches Verhalten in einer Punktesache und Dienstvergehen - Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens und Ausdehnung von Vorwürfen - Entfernung eines Beamten aus seinem Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 162
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.05.1968 - I D 4.68
Dienstvergehen eines Beamten auf Lebenszeit - Zusammentreffen mehrerer …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - II D 42.67
Diese Trunkenheitsfahrt herauszunehmen und einer gesonderten Prüfung auf die Voraussetzungen der §§ 54, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG zu unterziehen, weil sie - anders als die von vornherein zusammengehörenden Schuldenfälle - im Sinne der zu § 3 Abs. 2 BDO a.F. entwickelten Rechtsprechung als selbständige Handlung angesehen werden kann (Urteil vom 14. Mai 1968 - I D 4.68 -), wäre bedenklich.Daß die vorgenannte Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 BDO a.F. über die Ausscheidbarkeit selbständiger Verfehlungen bei Punktensachen auch hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 14 BDO gilt, weil diese Vorschrift ebenfalls ein echtes Bestrafungsverbot darstellt, unterliegt keinen Bedenken und ist wiederholt bejaht worden (Urteile vom 23. Februar 1968 - II D 37.67 - und vom 14. Mai 1968 - I D 4.68 -).
- BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 234.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - II D 42.67
Besonders verwerflich ist es, wenn sich der Beamte durch Täuschung der Gläubiger des Betrugs schuldig macht (Urteile vom 24. Juni 1960 - III. D 33.59 = BDH 5, 60 - und vom 18. November 1965 - II D 35.63 = BDH 7, 92 = ZBR 1960, 94 -). - BVerwG, 23.02.1968 - II D 37.67
Freispruch eines Beamten von der Anklage der schweren Amtsunterschlagung sowie …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1968 - II D 42.67
Daß die vorgenannte Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 BDO a.F. über die Ausscheidbarkeit selbständiger Verfehlungen bei Punktensachen auch hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 14 BDO gilt, weil diese Vorschrift ebenfalls ein echtes Bestrafungsverbot darstellt, unterliegt keinen Bedenken und ist wiederholt bejaht worden (Urteile vom 23. Februar 1968 - II D 37.67 - und vom 14. Mai 1968 - I D 4.68 -).
- BVerwG, 29.04.1976 - 1 D 13.76
Fernbleiben vom Dienst wegen unrechtmäßiger Versetzung - Erklärung der …
Bei mehreren außerdienstlichen Einzelverfehlungen bezieht sich diese Prüfung auf die Gesamtheit der außerdienstlichen Vorfälle (im Nachgang zu BVerwG 33, 162).Sind wie hier mehrere außerdienstliche Vorfälle Gegenstand der disziplinaren Würdigung, so ist allerdings das Vorliegen der besonderen Merkmale des § 77 Abs. 1 Satz 2 nicht für jeden Einzelfall besonders, sondern für die Gesamtheit der außerdienstlichen Vorfälle zu prüfen (BVerwG 33, 162).
- BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 24.80 Nach dem das Disziplinarrecht beherrschenden Grundsatz von der Einheit des Dienstvergehens - der auf die Notwendigkeit zurückgeht, das Gesamtverhalten des Beamten im Hinblick auf die Frage zu würdigen, ob er für den öffentlichen Dienst noch tragbar sei - erhält hiernach das gesamte außerdienstliche Verhalten des Beamten, sofern es - wie ausgeführt - etwa im Sinne von § 54 Satz 3 BEG unwürdig ist, auch dann Dienstvergehensqualität im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 a.a.O., wenn es dessen Voraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllen sollte (vgl. BVerwGE 33, 162).
- BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93
Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung - …
Dies gilt nicht nur für im wesentlichen gleichartige Pflichtwidrigkeiten, sondern auch dann, wenn der beschuldigte Beamte sich in verschiedenartigster Weise außer Dienst ansehensschädigend verhalten hat (Urteil vom 25. Juni 1976 - BVerwG 1 D 37.75 - ; Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 2 D 42.67 - <BVerwGE 33, 162>).
- BVerwG, 07.01.1970 - I D 29.69
Anwendbarkeit des § 14 Bundesdisziplinarordnung (BDO) auf eine nur einen Teil des …
Nur deswegen, weil eine starre Befolgung des Grundsatzes in zahlreichen Fällen dazu führen würde, daß gesetzliche "Bestrafungs"-Verbote, wie früher § 3 Abs. 2 BDO aF und jetzt § 14 BDO, bedeutungslos würden, hat die Rechtsprechung eine Durchbrechung des Grundsatzes bei solchen Einzelverfehlungen für zulässig und geboten gehalten, die in keinem echten Zusammenhang mit den anderen Verfehlungen stehen, vielmehr eine gewisse Selbständigkeit haben (vgl. z.B. zu § 3 Abs. 2 BDO aF BDH 3, 180; 3, 243, 246; BGH MDR 66, 523; und zu § 14 BDO Urteile vom 23. Februar 1968 - II D 37.67 -, 14. Mai 1968 - I D 4.68-, 19. Juni 1968 - II D 42.67 -, 15. Oktober 1968 - II D 21.68 -, 6. November 1968 - I D 19.67/I D 24.68-, 7. Februar 1969 - I-D 29.68 - = ZBR 69, 361, 19. Juni 1969 -II D 8.69 -, 20. August 1969 - III D 12.69 -). - BVerwG, 24.09.1986 - 1 D 62.86
Dienstpflichtverletzung eines Beamten bei Herbeiführung von Ansehensverlust des …
Dabei ist übersehen, daß bei mehreren außerdienstlichen Einzelverfehlungen sich die Prüfung, ob die besonderen Merkmale des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG erfüllt sind, auf die Gesamtheit der Vorfälle bezieht (BVerwGE 53, 172; 33, 162) [BVerwG 15.05.1968 - I D 44/67]. - BVerwG, 19.09.1979 - 1 D 79.78
Rechtsmittel
Ist hiernach bereits Trunkenheit am Steuer pflichtwidirg, so ergibt sich hieraus gleichzeitig die Pflichtwidrigkeit der Beleidigungen zum Nachteil der Polizeibeamten, da das Vorliegen der besonderen Merkmale des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG nicht für jeden Einzelfall besonders, sondern für die Gesamtheit der außerdienstlichen Vorfälle zu prüfen ist (BVerwGE 33, 162). - BVerwG, 10.08.1983 - 1 D 24.83
Beamter - Wiederholte Warenhausdiebstähle - Disziplinarmaß - …
Setzt sich das Verhalten eines Beamten aus mehreren außerdienstlichen Handlungen zusammen, so genügt es zwar für die Tatbestandsmäßigkeit eines Dienstvergehens, daß das Verhalten insgesamt die Voraussetzungen des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG erfüllt, die dabei zu würdigenden Einzelhandlungen müssen aber zumindest gemäß § 54 Satz 3 BBG pflichtwidrig sein (im Anschluß an BVerwGE 33, 162; 53, 172) [BVerwG 27.04.1976 - II WDB 10/76]. - BVerwG, 11.03.1970 - II D 29.68
Rechtsmittel
Rahmen der Gesamtentwicklung ihre wirtschaftliche und damit auch letztlich disziplinarrechtliche Bedeutung erhalten (vgl. Urteil vom 19. Juni 1968 - II D 42.67 = Dok.Ber. 1969, 3389). - BVerwG, 16.07.1968 - II D 7.68
Rechtsmittel
Hierbei sind die einzelnen Schuldenfälle nicht gesondert, sondern in ihrer Gesamtheit auf ihre disziplinarrechtliche Erheblichkeit hin zu prüfen (Urteil vom 19. Juni 1968 - II D 42.67).
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