Rechtsprechung
| BDH, 12.01.1967 - II WD 44/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarstrafe eines Offiziers der Reserve wegen homosexueller Handlungen im Vollrausch - Zuständige Stelle für die Einführung von Disziplinarverfahren für Angehörige der Reserve und Soldaten im Ruhestand - Eigenart und Schwere der Rauschtat und Maß der Schuld an der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.01.1960 - WD 39.59
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen alkoholabhängigen Soldaten - …
Auszug aus BDH, 12.01.1967 - II WD 44/66
Immerhin können Eigenart und Schwere der Rauschtat, die neben dem Maße der Schuld an der Berauschung für die Ahndung des Dienstvergehens in der Weise zu berücksichtigen sind, daß die Disziplinarstrafe in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen muß (BDH 5, 20 und Urteil des Wehrdienstsenats vom 28.1.1960 - WD 39/59 - inNZWehrr 1961, 165), im Einzelfall so stark in den Vordergrund der disziplinaren Bewertung treten, daß der betroffene Staatsdiener aus überwiegend objektiven Gründen für das Verbleiben im Dienst nicht mehr tragbar erscheint (vgl. auch Urteile des Ersten Wehrdienstsenats vom 25.8.1964 - I WD 69/64 - und vom 16.9.1965 - I WD 27/65 -).
- BVerwG, 29.10.1969 - II WD 44.69
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten - Verstoß gegen Dienstpflichten - …
Die Wehrdienstsenate haben wiederholt ausgesprochen, daß ein Staatsdiener wegen seiner im Vollrausch begangenen Handlungen - vom Lenken eines Kraftfahrzeuges in volltrunkenem Zustande abgesehen - sein Ansehen vielfach in geringerem Umfange einbüßt als bei Begehung in schuldfähigem Zustande (vgl. BDH Urteile vom 24. Februar 1966 - II WD 60/65 - und 12. Januar 1967 - II WD 44/66). - BVerwG, 20.02.1969 - II WD 67.68
Dienstvergehen eines Soldaten wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls in …
Nun hat allerdings der Senat für Rauschtaten anderer Art wiederholt in Betracht gezogen, daß ein Staatsdiener wegen einer im Vollrausch begangenen Verfehlung sein Ansehen in geringerem Umfang einbüßt, als bei ihrer Begehung in schuldfähigem Zustand (vgl. BDH Urteil vom 12. Januar 1967 - II WD 44/66). - BVerwG, 11.12.1968 - II WD 53.68
Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Zwar ist für strafbare Handlungen anderer Art, für die ein Soldat auf Grund schuldhafter Berauschung disziplinar einzustehen hatte, wiederholt in Betracht gezogen worden, daß ein Staatsdiener wegen einer im Vollrausch begangenen Tat sein Ansehen in geringerem Umfang einbüßt als bei deren Begehung in schuldfähigem Zustande (BDH Urteil vom 12. Januar 1967 - II WD 44/66).
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