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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,354
BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68 (https://dejure.org/1970,354)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1970 - II C 32.68 (https://dejure.org/1970,354)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1970 - II C 32.68 (https://dejure.org/1970,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder des Ausschusses "Europäischer Sozialfonds" - Reisekostenabrechnung von Ausschussmitgliedern - Sinn und Zweck von Reisekostenvergütungen - Anrechnung von Vergütungen von Dritten bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 33
  • NJW 1970, 2176
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1969 - VI C 75.67

    Benutzung von privat angeschafften Zeitkarten der Bundesbahn bei Dienstreisen - …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
    Die soeben umschriebene Anrechnungsregel folgt aber aus Sinn und Zweck des Reisekostenrechts, zu dessen Leitgedanken die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands gehören (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [RiA 1968 S. 114] und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 75.67 - [RiA 1970 S. 98]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
    Voraussetzung der Anrufungspflicht ist aber, daß die betreffende Frage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich und daß die Beantwortung der Frage zweifelhaft und nicht von vornherein klar ist (vgl. hierzu BVerwGE 31, 279 [284]; BSGE 21, 271 [276]; Conseil d'Etat, Urteil vom 19. Juni 1964 [NJW 1964 S. 2338]).
  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66

    Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
    Ein solcher ungeschriebener Rechtssatz mag zwar nicht schon aus einem allgemeinen Gebot der Vorteilsausgleichung herzuleiten sein; denn ein solches Gebot gilt im Bundesbeamtenrecht nicht schlechthin und uneingeschränkt (vgl. BVerwGE 31, 253 ff.; Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG VI C 4.66 - [RiA 1970 S. 33]).
  • BVerwG, 17.09.1969 - VI C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
    Ein solcher ungeschriebener Rechtssatz mag zwar nicht schon aus einem allgemeinen Gebot der Vorteilsausgleichung herzuleiten sein; denn ein solches Gebot gilt im Bundesbeamtenrecht nicht schlechthin und uneingeschränkt (vgl. BVerwGE 31, 253 ff.; Urteil vom 17. September 1969 - BVerwG VI C 4.66 - [RiA 1970 S. 33]).
  • BVerwG, 10.08.1967 - VI C 25.67

    Anspruch auf Reisekostenvergütung für Dienstreisen - Ausfluss des …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
    Die soeben umschriebene Anrechnungsregel folgt aber aus Sinn und Zweck des Reisekostenrechts, zu dessen Leitgedanken die Grundsätze der Sparsamkeit und der Erstattung nur des durch die Dienstreise verursachten notwendigen Mehraufwands gehören (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1967 - BVerwG VI C 25.67 - [RiA 1968 S. 114] und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 75.67 - [RiA 1970 S. 98]).
  • BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 260/61

    Festsetzung von Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung von in die …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
    Voraussetzung der Anrufungspflicht ist aber, daß die betreffende Frage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich und daß die Beantwortung der Frage zweifelhaft und nicht von vornherein klar ist (vgl. hierzu BVerwGE 31, 279 [284]; BSGE 21, 271 [276]; Conseil d'Etat, Urteil vom 19. Juni 1964 [NJW 1964 S. 2338]).
  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80

    Dienstreise - Ausgangspunkt - Endpunkt - Sparsamkeitsgebot - Ende der Dienstreise …

    Denn mit der reisekostenrechtlichen Gleichstellung von Wohnung und Dienststelle als möglichem Ausgangs- und Endpunkt einer Dienstreise in § 7 BRKG gibt das Bundesreisekostengesetz zu erkennen, daß der nicht am Dienstort wohnende Beamte weder gezwungen werden soll, Dienstreisen stets an der Dienststelle anzutreten und zu beenden, noch mit den Mehrkosten belastet werden soll, die daraus erwachsen, daß er eine Dienstreise ohne Verstoß gegen die sonstigen Vorschriften des Reisekostenrechts und die dieses Rechtsgebiet prägenden Leitgedanken (vgl. dazu BVerwGE 36, 33 [37]) an seiner Wohnung antritt und dort beendet.
  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563

    Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit

    Rn. 41 Entgegen der Ansicht des Beklagten rechtfertigt die Möglichkeit des Dienstherrn, die Erstattung von dienstlich veranlassten Mehraufwendungen zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit regelmäßig pauschaliert anzusetzen (BVerwG, U. v. 16.7.1970 - II C 32.68 - BVerwGE 36, 33), es nicht, die Regelung des § 6 Abs. 4 BayTGV uneingeschränkt auf alle Fälle des Absatzes 1 des § 6 BayTGV anzuwenden.

    Die Dienstreise soll dem Beamten keine besonderen Vorteile, aber auch keine wirtschaftlichen Nachteile verschaffen (vgl. BVerwG, U. v. 16.7.1970 - II C 32.68 - BVerwGE 36, 33).

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]).
  • VGH Hessen, 01.06.2004 - 2 A 3239/03

    Luftverkehrsrechtliche Plangenehmigung: Erweiterung eines Verkehrsflughafens im …

    Unabhängig hiervon ist die Auslegung des Begriffs "Änderung eines bestehenden Flughafens" in § 8 Abs. 1 Satz 1 LuftVG hier auch nicht allein entscheidungserheblich (vgl. hierzu die nachstehende Begründung), so dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof auch aus diesem Grund nicht erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1970 - VII C 35.69 -, DVBl. 1970, 630; Urteil vom 16. Juli 1970 - II C 32.68 -, BVerwGE 36, 33, m. w. N.).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 B 4.94

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen hat, wird das Reisekostenrecht neben dem Gebot der Sparsamkeit von dem Grundsatz bestimmt, daß nur die dienstlich veranlaßten notwendigen Mehraufwendungen zu erstatten sind (vgl. u.a. BVerwGE 24, 253; 31, 60 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]; 34, 312 [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66]; 36, 33 [BVerwG 08.07.1970 - VI C 37/66]).

    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]).

  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines …

    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [37]).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81

    Beamtenversetzung - Mehraufwendungen - Berechnung der Wegstreckenentschädigung

    Die Dienstreise soll dem Beamten zwar keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36 33 [37]; 60, 56 [59]).
  • BVerwG, 29.01.2026 - 5 B 51.24
    Rn. 8 aa) Im Hinblick auf die Höchstbetragsregelung zitiert die Beschwerde die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1970 - 2 C 32.68 - (BVerwGE 36, 33) und vom 19. Dezember 1994 - 10 B 4.94 - (…juris Rn. 5), wonach im Reisekostenrecht der Grundsatz gelte, dass (nur) die dienstlich veranlassten Mehraufwendungen zu erstatten seien und Dienstreisen Beamten keine besonderen Vorteile, aber auch keine wirtschaftlichen Nachteile verschaffen sollten (Beschwerdebegründung S. 11).
  • BVerwG, 24.02.1972 - II C 32.70

    Beurlaubung eines Beamten von den dienstlichen Aufgaben unter Dienstbezugswegfall …

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Verwaltungsstreitverfahren dieser Bestimmung gemäß zu verfahren ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG II C 32.68 - (BVerwGE 36, 33 [44]) ausgeführt:.
  • VG Münster, 04.12.2006 - 6 K 928/05

    Rechtmäßigkeit der Einberufung zum Grundwehrdienst; Anspruch auf Zurückstellung …

    Eine übereinstimmung in den Bezeichnungen verschiedener Rechtsvorschriften kann nämlich nur dann von Bedeutung sein, wenn sie auf einer gleichen Bewertung in der Sache beruhen (BVerwG, Urteil vom 26. November 1970 - 8 C 56.70 -, BVerwGE 36 S. 33).
  • BVerwG, 05.11.1980 - 5 B 130.79

    Schulausbildung oder Hochschulausbildung als Maßnahme der beruflichen …

  • VGH Bayern, 09.05.2022 - 24 ZB 21.2599

    Trennungsgeld im Vorbereitungsdienst als Studienreferendar

  • VG Hamburg, 24.01.2023 - 20 K 5822/19

    Zur Erstattung von doppelt aufgewendeten Hotelkosten als Reisekosten …

  • VG Düsseldorf, 08.11.2002 - 26 K 443/02

    Anspruch auf Reisekostenvergütung aus Anlass eines Einsatzes in Albanien als für …

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