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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,68
BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55 (https://dejure.org/1956,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1956 - V C 58.55 (https://dejure.org/1956,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1956 - V C 58.55 (https://dejure.org/1956,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bayer. VGG § 79 Abs. 1 Hs. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 177
  • NJW 1957, 923
  • DVBl 1957, 322
  • DVBl 1957, 323
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.07.1956 - V C 93.54

    Anforderungen an die Antragstellung nach § 79 Abs. 1 S. 2 Hessisches Gesetz über …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55
    Dahin hat das Gericht durch Urteil vom 9. Juli 1956 (NJW 1956 S. 1652) entschieden; auf das Urteil wird verwiesen.
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …

    Unter welchen Voraussetzungen das Rechtsschutzinteresse an dem verwaltungsgerichtlichen Ausspruch nach § 79 Abs. 1 Satz 2 mit dem Hinweis auf einen Zivilprozeß anzuerkennen ist, hat der Senat schon mehrfach entschieden und in seinen Entscheidungen die Anerkennung im wesentlichen davon abhängig gemacht, daß ein solcher Prozeß entweder bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung für das zivilgerichtliche Urteil nicht unerheblich sein darf (vgl. insbes. BVerwGE 4, 177 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG V C 58.55]).

    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, daß eine Schadensersatzklage "mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist" (BVerwGE 4, 177 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG V C 58.55]).

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Gegen welche Parteien sich die Klage im beabsichtigten Zivilprozess richten soll, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 22. November 1956 - BVerwG V C 58.55 -, NJW 1957, 923, 924).
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 9.60
    Unter Aufgabe einer früheren Rechtsprechung (BVerwGE 2, 142; 3, 67) [BVerwG 16.12.1955 - II ER 486/55]hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 4, 177; 6, 347 [BVerwG 20.05.1958 - I C 193/57]; 9, 196; Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VIII C 166.59 -, JR 1960 S. 354 = NJW 1960 S. 1363 = DVBl. 1960 S. 641) die Frage, ob das Interesse an der Feststellung der Unzulässigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes berechtigt sei, wenn der Kläger die Entscheidung als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begehre, grundsätzlich bejaht.

    Er muß soviel an Tatsachen vortragen, daß das Verwaltungsgericht beurteilen kann, ob die Feststellung der Rechtswidrigkeit für die zivilrechtliche Entscheidung über den Schadensersatzanspruch vorgreiflich sein kann (BVerwGE 4, 177).

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