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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1956 - V C 178.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,356
BVerwG, 19.12.1956 - V C 178.54 (https://dejure.org/1956,356)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1956 - V C 178.54 (https://dejure.org/1956,356)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1956 - V C 178.54 (https://dejure.org/1956,356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 210
  • NJW 1957, 1004
  • DÖV 1957, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 138.55
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1956 - V C 178.54
    Die Berufungsschrift bedarf deshalb einer Unterschrift (vgl. Urteil des Senatsvom 14. Dezember 1955 - BVerwG V C 138.55 - in DÖV 1956 S. 119).
  • BVerwG, 01.07.1955 - V C 30.54

    Rechtsanspruch Blinder auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1956 - V C 178.54
    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1955 - (BVerwGE 2, 184 [BVerwG 01.07.1955 - V C 30/54]) - entschieden, daß Blinde ein Recht auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung oder zur Ausbildung für einen angemessenen Beruf auch dann haben, wenn sie nicht imstande sind, sich mittels der Erwerbstätigkeit den gesamten Lebensbedarf selbst zu beschaffen.
  • BVerwG, 23.01.1975 - V C 31.74

    Berufsfürsorge und Ausbildung

    Nach dem Sinn und Zweck der Berufsfürsorge, mit deren Hilfe der Beschädigte befähigt werden soll, eine Existenzgrundlage (wieder) zu gewinnen, also in das Berufsleben (wieder) eingegliedert werden soll (BVerwGE 4, 210 [214]; 29, 346 [349]), genügt nicht, daß dem Beschädigten eine Ausbildung zuteil wird und daß er ein Ausbildungsziel erreicht.
  • BVerwG, 28.03.1989 - 5 ER 618.88

    Rechtsmittel

    Insbesondere weicht das Berufungsurteil - entgegen der Ansicht des Klägers - offensichtlich nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 210) und vom 22. Juni 1978 (BVerwGE 56, 79, 87 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 17/77] und 96) ab.
  • BVerwG, 30.09.1958 - V B 270.57

    Rechtsmittel

    Soweit auf der anderen Seite das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Dezember 1956 - BVerwGE 4, 210 - beim Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 26 des Bundesversorgungsgesetzes vom 20. Dezember 1950 (BGBl. S. 791) - BVG - das Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Berufsförderung bejaht und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg durch Beschluß vom 6. Dezember 1954 (Fürsorgerechtl. Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Bd. 3 S. 113) hierzu auch den Unterhaltsbeitrag gemäß § 6 der Durchführungsverordnung vom 10. Dezember 1951 (BGBl. I S. 951) - DVO - gerechnet hat, steht das Berufungsurteil mit diesen Entscheidungen nicht im Widerspruch.
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