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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56, III C 269.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3814
BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56, III C 269.56 (https://dejure.org/1957,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1957 - III C 268.56, III C 269.56 (https://dejure.org/1957,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1957 - III C 268.56, III C 269.56 (https://dejure.org/1957,3814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Beschwer für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Ergeben der Beschwer aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung - Ergeben der Beschwer bei Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Rechtssuchenden zu seinen Ungunsten - Ausbildungshilfe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 283
  • DVBl 1957, 352
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56
    Gegen dieses am 25. Mai 1956 zugestellte Urteil wendet sich der Kläger mit der schon vor der Zustellung gefertigten Eingabe vom 19. Mai 1956, die beim Verwaltungsgericht am 26. Mai 1956 einging, unter Hinweis auf eine grundsätzliche Bedeutung der Sache mit dem Bemerken, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 83.54 - hätte auch in seinem Fall das Verwaltungsgericht selbst den Sachverhalt aufklären und über seinen Anspruch auf Ausbildungshilfe entscheiden müssen, anstatt die Sache durch Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsentscheidung an die Verwaltungsbehörde zurückzuverweisen und dieser die Aufklärung und erneute Sachentscheidung zu überlassen.

    Zur Prüfung, ob die Gründe des angefochtenen Urteils richtig, insbesondere ob sie mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 26. Mai 1955 - BVerwG III C 83.54 - vereinbar sind, ist daher kein Raum.

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56
    Denn ihr Ziel ging so, wie es der Kläger später formuliert hat, bereits aus seinen damaligen Ausführungen eindeutig hervor (BVerwGE 1, 222 [BVerwG 08.11.1954 - V C 61.54]).
  • BVerwG, 09.05.1956 - III C 123.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56
    Beim Streit um solche beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung auf das Vorhandensein oder Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Bewilligung und auf Ermessensfehlgebrauch (siehe Urteil vom 9. Mai 1956 - BVerwGE 3, 279 [BVerwG 09.05.1956 - BVerwG III C 123.54] -).
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