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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1956 - IV C 55.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,257
BVerwG, 21.08.1956 - IV C 55.56 (https://dejure.org/1956,257)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1956 - IV C 55.56 (https://dejure.org/1956,257)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1956 - IV C 55.56 (https://dejure.org/1956,257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 64
  • NJW 1957, 236
  • MDR 1957, 123
  • DVBl 1956, 871
  • JR 1957, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.06.1955 - IV C 55.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1956 - IV C 55.56
    Erst wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Beweismittel erschöpft sind oder versagen, muß allerdings eine etwa noch verbleibende Ungewißheit über die die Klage stützenden Tatsachen dem Kläger zur Last fallen (vgl. hierzu u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Juni 1955 - BVerwG IV C 55.54 -).
  • BVerwG, 25.03.1955 - IV B 122.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1956 - IV C 55.56
    Andererseits schließt aber § 530 Abs. 2. LAG die Anwendung dieser Beweismittel im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht aus (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. März 1955 - BVerwG IV B 122.54 -).
  • BVerwG, 31.03.1955 - III C 45.54
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1956 - IV C 55.56
    Hierbei kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. März 1955 - BVerwG III C 45.54 -).
  • BVerwG, 20.03.1958 - II C 328.57

    Rechtsmittel

    Obwohl das Berufungsgericht in seiner Urteilsbegründung die Erklärungen der vom Kläger benannten Zeugen M. und G. als richtig unterstellt und abgehandelt hat, erscheint die auf die Nichtvernehmung dieser Zeugen verweisende Aufklärungsrüge des Klägers im Hinblick auf den das Verfahrensrecht allgemein beherrschenden Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (vgl. BVerwGE 4, 64) deshalb begründet, weil eine Vernehmung dieser Zeugen vor dem Prozeßgericht mit näherer Befragung seitens des Gerichts oder seitens der Parteien möglicherweise zu tatsächlichen Feststellungen geführt hätte, durch welche die bloßen, auf allgemeine Erfahrungssätze politischen Charakters gestützten Vermutungen des Berufungsgerichts unter Umständen widerlegt worden wären.
  • BFH, 07.03.1957 - IV 305/55 U

    Bestimmung von Art und Umfang der Beweisaufnahme durch das Finanzgericht - …

    Es widerspricht des weiteren rechtsstaatlichen und allgemeinen Verfahrensgrundsätzen, wenn das beteiligte Finanzamt mit der Beweiserhebung beauftragt wird (siehe Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts IV C 55/56 vom 21. August 1956, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1957 S. 236 Nr. 22).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.59

    Rechtsmittel

    Erst wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Beweismittel erschöpft worden wären, wäre die verbleibende Ungewißheit zu Lasten des Klägers gegangen (Urteil vom 21. August 1956 - BVerwG IV C 55.56 -, Urteil von 10. Juni 1955 - BVerwG IV C 55.54 -).
  • BVerwG, 04.12.1958 - II C 364.57

    Rechtsmittel

    Im Verwaltungsstreitverfahren gilt nach § 62 MRVO 165 der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme mit der Folge, daß der Tatrichter die erforderlichen Beweise grundsätzlich selbst zu erheben hat (BVerwGE 4, 64) und seiner Entscheidung ohne Einverständnis der Parteien nicht die dem Gericht gegenüber abgegebenen schriftlichen Erklärungen von Zeugen zugrunde legen darf (vgl. § 63 MRVO 165 in Verbindung mit § 377 Abs. 4 ZPO; BVerwGE 2, 310 [312];… Stein-Jonas, Zivilprozeßordnung 18. Auflage, § 286 S. 4/5 Erl. III 4 a nebst Fußnote 38, dort insbesondere RGZ 49, 374).
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