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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1956 - II C 257.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,655
BVerwG, 28.09.1956 - II C 257.55 (https://dejure.org/1956,655)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1956 - II C 257.55 (https://dejure.org/1956,655)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1956 - II C 257.55 (https://dejure.org/1956,655)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 4 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 12.04.1960 - II C 153.58

    Rechtsmittel

    Es ist hierbei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 75 [79]) davon ausgegangen, daß es sich bei der Entscheidung über die Höhe des Unterhaltsbeitrages um eine Ermessensentscheidung handelt, die im Verwaltungsrechtswege nur auf Ermessensfehler nachprüfbar ist.
  • BVerwG, 09.07.1959 - II C 357.57

    Rechtsmittel

    Im Hinblick darauf, daß § 17 Abs. 4 Satz 2 BesG in der während der Rechtsperiode vom 1. Januar 1953 (Inkrafttreten des Dritten Besoldungsrechtsänderungsgesetzes) bis zum 31. März 1957 (Inkrafttreten des Bundesbesoldungsgesetzes) geltenden Fassung die Anrechnung "sonstiger Zeiten einer vollen Tätigkeit" in das Ermessen der zuständigen Behörde stellt ("können") und die Behörde grundsätzlich nicht durch Urteil zu einer Ermessensleistung verpflichtet werden darf (BVerwGE 3, 83 [84]; 4, 75 [79]; 7, 110 [111]), muß jedoch der Verpflichtungsausspruch entfallen.
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 111.59

    Rechtsmittel

    Für die Anwendung des der Behörde eingeräumten Ermessens ist daher kein Raum, soweit es sich um die - verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbare - Entscheidung der Frage handelt, ob der die Kannleistung Begehrende diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. hierzu auch BVerwGE 4, 75 [79]).
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