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| BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Gelsenkirchen, 14.03.1952 - 1 K 177/51
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1955 - VII A 857/52
- BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 293
- NJW 1958, 433
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56
Nur die Überschreitung äußerster Grenzen oder der Mißbrauch des Ermessens durch den Normgeber, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht mehr erkennbar sind, verstoßen gegen den Gleichheitssatz (BVerfGE 3, 135 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] und 182; 4, 18). - BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …
Auszug aus BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56
Wie das Bundesarbeitsgericht für die im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren durchzuführende Wahlprüfung ausgesprochen hat, ist bei der Beurteilung der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses eine gewisse Großzügigkeit am Platze (Beschluß vom 8. Februar 1957, BAG Bd. 3 S. 292; vgl. auch dessenBeschluß vom 21. Juni 1957 - 1 ABR 1/56 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1955 - VII A 857/52
Auszug aus BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. November 1955 - VII A 857/52 - aufgehoben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1949 - III A 222/49
Wählbarkeit eines Arztes bei nebenamtlicher Tätigkeit in städtischem Krankenhaus
Auszug aus BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56
Aber selbst wenn, wie bei der Wahl leitender Gemeindebeamter durch Mehrheitsbeschluß einer kollegialen Gemeindebehörde, die Wahl ein öffentliches Dienstverhältnis begründen würde, wäre der Wahlakt kein Verwaltungsakt einer Behörde (vgl. OVG Münster DVBl. 1950, 403; OVG Lüneburg DVBl. 1951, 91;… VGH Kassel E. 1, 21 VGH Bebenhausen DÖV 1953, 282 sowie Otto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 3. Aufl. Bd. 2 S. 370 ff., insbesondere 376).
- BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 22.88
Zulässigkeit der Klage; Einrede der Schiedsvereinbarung; Schiedsvereinbarung; …
Eine Schiedsvereinbarung führt im Verwaltungsprozeß nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede zur Abweisung der Klage als unzulässig (Abgrenzung zu BVerwGE 5, 293).Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 293 (302) [BVerwG 24.10.1957 - II CO 6/56]) zur Beachtung einer schiedsgerichtlichen Zuständigkeit von Amts wegen erging noch zur Rechtslage nach § 30 Satz 1 MRVO Nr. 165 (Verordnungsblatt für die Britische Zone 1948, 263) und betraf die Bestimmung eines Schiedsgerichts durch Satzung.
- BVerwG, 29.07.1958 - VII P 8.57
Rechtsmittel
Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (vgl. Urteil des BVerwG vom 24. Oktober 1957 - BVerwG II CO 6.56 -, BVerwGE 5, 293), sind Streitigkeiten über die Wahl eines nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 22 gebildeten Betriebsrates "andere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten" im Sinne des § 22 MRVO Nr. 165, für die entgegen der Auffassung des Beklagten die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auch nicht aus dem Kontrollratsgesetz Nr. 21 abgeleitet werden kann.Daß die Anwendung demokratischer Grundsätze im Sinne des Kontrollratsgesetzes Nr. 22 nicht dazu zwingt, die Betriebsratswahl als Gruppenwahl durchzuführen, wird im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1957 (a.a.O.) u.a. damit begründet, daß in einer Reihe zu seiner Ausführung erlassener landesrechtlicher Bestimmungen kein Recht auf Gruppenwahl begründet wird (§§ 5, 14 der rh-pf. Wahlordnung vom 15. Mai 1947 [VOBl. S. 258]; bad. Wahlordnung zum Betriebsrätegesetz vom 9. April 1949 [GVBl. S. 99]; § 12 Abs. 1 Satz 1 des hess. Betriebsrätegesetzes vom 31. Mai 1948 [GVBl. S. 117]; § 14 des brem. Betriebsrätegesetzes vom 10. Januar 1949 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 7. März 1950 [GBl. S. 31]; § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 4 der schlesw.-holst. Wahlordnung vom 22. Juli 1950 [GVBl. S. 216]).
- VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.02.1992 (5 C 22/88 - Lüneburg -) entschieden, dass eine Schiedsvereinbarung im Verwaltungsprozess nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (Abgrenzung zu BVerwGE 5, 293 = NJW 1958, 458 - Entscheidung in: NVwZ 1993, 584).
Ein Vergleich zu einer früheren anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 293) führe zu keiner anderen Entscheidung, da die Entscheidung zu einer anderen Rechtslage ergangen sei.
- BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57
Rechtsmittel
Es entspricht der im Schrifttum allgemein vertretenen Auffassung (vgl. Dietz, Anm. 34, Fitting-Heyer, Anm. 12, und Molitor, Anm. 21, sämtlich zu § 22 PersYG) und wurde auch bereits vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl.Beschlüsse vom 24. Oktober 1957 - BVerwG II CO 6.56 - BVerwGE 5, 293, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - undvom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 -), daß der Nichtigkeit einer Personalratswahl sehr enge Grenzen gezogen sind. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1958 - P 2/58
Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Personalratsmitgliedes durch die …
Der Beschwerdeführer nahm mithin nicht seine persönlichen Interessen wahr, sondern das Gruppeninteresse und damit den gesetzlich vorgesehenen Minderheitenschutz (vgl. hierzu auch BVerwG., Urt. vom 24.10.1957 - II CO 6.56 -BVerwGE 5, 293 - NJW. 1958 S. 433). - VGH Hessen, 21.03.1990 - HPV TL 196/89
Wahlanfechtung: Umfang der Überprüfung - Umfang der Ungültigkeitserklärung
Rn. 24 Anhaltspunkte dafür, daß von einer Nichtigkeit der angefochtenen Wahl ausgegangen werden müßte, weil in einem so hohem Maße gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl verstoßen worden wäre, daß auch der Anschein einer Wahl nicht mehr vorliegt, sind nicht ersichtlich (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 3.10.1958, BVerwGE 7, 2521, 2523 unter Hinweis auf BVerwGE 5, 293). - BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
Rechtmäßigkeit der Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen …
Rn. 24 Auch ohne vorausgegangene fristgerechte Anfechtung könnte allerdings die Nichtigkeit einer Wahl in "ganz besonderen Ausnahmefällen" (BAG in AP § 18 BetrVG Nr. 1) geltend gemacht werden, wenn nämlich gegen die allgemeinen Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen ist, daß auch nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl mehr vorliegt (so die allgemeine Meinung: vgl. außer der schon zitierten Entscheidung des BAG BVerwG 5, 293, 302 ff; 7, 251, 252;… Nipperdey in Hueck-Nipperdey, Lehrb. d. Arbeitsr. 6. Aufl. Bd. II S. 720;… Dietz, BetrVG 3. Aufl. § 18 Anm. 26; Molitor, PersVG § 22 Anm. 23). - VGH Bayern, 24.10.2006 - 17 P 06.2136 Eine Personalratswahl darf in Fällen als rechtlich nicht durchgeführt behandelt werden, in denen gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maß verstoßen wurde, dass auch nicht der Anschein einer Wahl gegeben ist (st.Rspr., z.B. BVerwGE 5, 293/302 f [BVerwG 24.10.1957 - BVerwG II CO 6.56] ; Beschluss vom 18.1.1990 - PersR 1990, 108 m.w.N.).
- BVerwG, 01.03.1968 - VII C 56.66
Übernahmeverträge für die Einfuhr von Getreide aus verschiedenen Ländern - …
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit dem Urteil vom 24. Oktober 1957 ausgesprochen, daß die Zuständigkeit eines durch öffentlich-rechtliche Satzung vorgesehenen Schiedsgerichts im Verwaltungsgerichtsverfahren von Amts wegen zu beachten sei (BVerwGE 5, 293). - VGH Bayern, 24.04.1991 - 17 P 91.384
Anfechtung einer Wahl zum Personalrat der Universität Würzburg; Versäumnis der …
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