Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1957 - VI C 78.56 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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BWGöD §§ 1, 2, 5, 8
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 358
- MDR 1958, 447
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68
Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden …
§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ändert nämlich nichts an dem letztlich auf dem Grundsatz der konkreten Schadensermittlung beruhenden Grundsatz einer individuellen Nachzeichnung der Dienstlaufbahn (BVerwGE 1, 175; 5, 358 [BVerwG 15.11.1957 - VI C 25/56]; 7, 168 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 186/56]; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]; 11, 109) [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]: Nach Maßgabe der im gesamten Prüfungszeitraum bestehenden Bedingungen ist zu fragen, welcher Aufstieg als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist, wenn angenommen wird, es hätte keine verfolgungsbedingte Schädigung stattgefunden und der Geschädigte hätte seine Dienstlaufbahn so fortgesetzt, wie dies seinen nicht den nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzten, aber auch nicht in der Nachkriegszeit wegen ihrer früheren politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus begünstigten Mitbewerbern möglich war (BVerwGE 5, 54). - BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 141.60
Rechtsmittel
In der Regel ist zu vermuten, daß ein aus Verfolgungsgründen entlassener Beamter ohne Verfolgung im Dienst geblieben wäre (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]; 11, 109 [112]). - BVerwG, 11.01.1961 - VIII C 250.59
Rechtsmittel
Aus § 20 BWGöD und aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 5, 358 und 7, 318, auf die sich der Kläger beruft, ist nichts zu entnehmen, was gegen die Richtigkeit der vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 26. November 1958 vertretenen Ansicht spricht.
- BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 430.59
Rechtsmittel
In gleicher Weise wird auch im Schrifttum und in der Rechtsprechung angenommen, daß ein adäquater Zusammenhang zwischen Verfolgungsmaßnahmen und Schädigung ausreichend ist (BVerwGE 5, 358 [361]; 7, 146;… BGH in NJW/RzW 1959 So 279 und Blessin-Ehrig-Wilden, Bundesentschädigungsgesetze, 3. Aufl., Bem. 2 zu § 5 BWGöD). - BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 252.59
Rechtsmittel
In der Regel ist zu vermuten, der aus Verfolgungsgründen entlassene Beamte wäre ohne Verfolgung im Dienst geblieben (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]); das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für Beamte auf Widerruf, die eine Anwartschaft darauf hatten, später Beamte auf Lebenszeit zu werden oder in anderer Weise in ein rechtsbeständiges Dienstverhältnis zu kommen. - BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 55.59
Rechtsmittel
In der Regel ist zu vermuten, der aus Verfolgungsgründen entlassene Beamte wäre ohne Verfolgung im Dienst geblieben (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]); das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für Beamte auf Widerruf, die eine Anwartschaft darauf hatten, später Beamte auf Lebenszeit zu werden oder in anderer Weise in ein rechtsbeständiges Dienstverhältnis zu kommen. - BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 456.59
Rechtsmittel
In der Regel ist zu vermuten, der aus Verfolgungsgründen entlassene Beamte wäre ohne Verfolgung im Dienst geblieben (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]); das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für Beamte auf Widerruf, die eine Anwartschaft darauf hatten, später Beamte auf Lebenszeit zu werden oder in anderer Weise in ein rechtsbeständiges Dienstverhältnis zu kommen. - BVerwG, 21.09.1960 - VIII C 468.59
Rechtsmittel
Es kann auch unerörtert bleiben, ob dem Kläger durch die Wiederanstellung im Jahre 1941 und später nach dem 8. Mai 1945 als Polizeimeister eine Wiedergutmachung zuteil geworden ist und ob deshalb ein Wiedergutmachungsanspruch nach dem Bundeswiedergutmachungsgesetz nicht mehr besteht (BVerwGE 5, 358; 10, 25) [BVerwG 21.10.1959 - VI C 126/57]. - BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59
Rechtsmittel
In der Regel ist zu vermuten, der aus Verfolgungsgründen entlassene Beamte wäre ohne Verfolgung im Dienst geblieben (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]); das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für.
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