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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1975 - I WB 59.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1106
BVerwG, 04.11.1975 - I WB 59.74 (https://dejure.org/1975,1106)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1975 - I WB 59.74 (https://dejure.org/1975,1106)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1975 - I WB 59.74 (https://dejure.org/1975,1106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge - …

    Diese Bedeutung der Einsatzfähigkeit des Soldaten hat den Gesetzgeber veranlaßt, die Gesunderhaltungspflicht besonders zu statuieren (BVerwGE 53, 83, 85 [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74] und Beschluß vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 - [DVBl. 1980, 448 = ZBR 1981, 348]).

    Die Pflicht des Soldaten zur Erhaltung seiner Gesundheit findet jedoch - wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 53, 83 zur Rechtmäßigkeit eines auf § 17 Abs. 4 Satz 1 SG gestützten Verbots der Teilnahme von Soldaten an Bestimmungsmensuren entschieden hat - seine Grenze in den Erfordernissen des militärischen Dienstes.

    Je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freiheitssphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung zu stellen (BVerwGE 53, 83, [86]).

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Verstößt der Soldat gegen die ihm in § 17 Abs. 4 Satz 1 SG auferlegte Rechtspflicht, so ist er nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 Satz 2 SG hierfür verantwortlich und begeht ein Dienstvergehen (vgl. BVerwG NZWehrr 1976, 20; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83 (Mensurenentscheidung);… Scherer, Soldatengesetz 5. Aufl. RdNrn.

    Die Gesunderhaltungspflicht des Soldaten erscheint somit als besondere Ausformung seiner Pflicht zu treuem Dienen (§ 7 SG), die der Vorgesetzte im Rahmen seiner Befehlsgewalt durch Einzelanordnungen konkretisieren kann (§ 10 Abs. 4 SG) und unter gegebenen Voraussetzungen im Interesse des fürsorgeberechtigten Soldaten auch konkretisieren muß (§ 10 Abs. 3 SG; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83).

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Je stärker allerdings durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 85.89

    Recht der Soldaten: Befristetes Alkoholverbot vor Dienstbeginn

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Je stärker allerdings durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freiheitssphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 84.89

    Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn für Führer und …

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 88.89

    Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn gegenüber den …

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Je stärker allerdings durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 87.89

    Beschwerde gegen ein Fernschreiben des Verteidigungsministers - Alkoholverbot …

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Je stärker allerdings durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 19.03.1985 - 1 WB 114.84

    Meldung zur fachärztlichen Untersuchung - Rechtmäßigkeit eines Befehls - …

    Verstößt der Soldat gegen die ihm in § 17 Abs. 4 Satz 1 SG auferlegte Rechtspflicht, so ist er nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 Satz 2 SG hierfür verantwortlich und begeht ein Dienstvergehen (vgl. BVerwG NZWehrr 1976, 20; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83 (Mensurenentscheidung);… Scherer, Soldatengesetz 5. Aufl. RdNrn.

    Die Gesunderhaltungspflicht des Soldaten erscheint somit als besondere Ausformung seiner Pflicht zu treuem Dienen (§ 7 SG), die der Vorgesetzte im Rahmen seiner Befehlsgewalt durch Einzelanordnungen konkretisieren kann (§ 10 Abs. 4 SG) und unter gegebenen Voraussetzungen im Interesse des fürsorgeberechtigten Soldaten auch konkretisieren muß (§ 10 Abs. 3 SG; BDHE 5, 231; BVerwGE 53, 83).

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