Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrbeschwerde - Beschwerde - Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahrensgarantien - Verhalten eines Wehrdisziplinaranwalts - Verdachts eines Dienstvergehens - Antragsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 152
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.08.1970 - I WB 3.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Hinsichtlich der Punkte 1, 3, 6, 9 bis 12 der Beschwerde des Antragstellers vom 18. August 1976 ergibt sich die Unzulässigkeit des Antrags schon daraus, daß die Einleitungsverfügung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens mit den zu ihr führenden Vorermittlungen als Prozeßhandlung Bestandteil eines einheitlichen, in der Wehrdisziplinarordnung abschließend geregelten disziplinargerichtlichen Verfahrens ist und Einzelmaßnahmen dieses Verfahrens nur nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung angefochten werden könnten (BDH 4, 197 f; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 -, vom 28. Juli 1970 - 1 WB 3/70 - und vom 18. Juli 1977 - 1 WB 75/77;… Böttcher/Dau, a.a.O. § 1 RdNr. 84); denn die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien gehört nicht zu den in § 17 WBO genannten Rechten bzw. Pflichten (BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1977 - 1 WB 129/77). - BVerwG, 18.07.1977 - 1 WB 75.77
Soldat - Disziplinarverfahren - Rechtsmittel - Rechtsbehelfe - Einstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Hinsichtlich der Punkte 1, 3, 6, 9 bis 12 der Beschwerde des Antragstellers vom 18. August 1976 ergibt sich die Unzulässigkeit des Antrags schon daraus, daß die Einleitungsverfügung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens mit den zu ihr führenden Vorermittlungen als Prozeßhandlung Bestandteil eines einheitlichen, in der Wehrdisziplinarordnung abschließend geregelten disziplinargerichtlichen Verfahrens ist und Einzelmaßnahmen dieses Verfahrens nur nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung angefochten werden könnten (BDH 4, 197 f; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 -, vom 28. Juli 1970 - 1 WB 3/70 - und vom 18. Juli 1977 - 1 WB 75/77;… Böttcher/Dau, a.a.O. § 1 RdNr. 84); denn die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien gehört nicht zu den in § 17 WBO genannten Rechten bzw. Pflichten (BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1977 - 1 WB 129/77). - BVerwG, 27.07.1976 - 2 WDB 16.76
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluß des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1976 - 2 WDB 16/76 - zurückgewiesen.
- BVerwG, 28.07.1977 - 1 WB 129.77
Antragsverfahren - Beauftragte des Rechtsberaters - Durchführung von Ermittlungen
Auszug aus BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Hinsichtlich der Punkte 1, 3, 6, 9 bis 12 der Beschwerde des Antragstellers vom 18. August 1976 ergibt sich die Unzulässigkeit des Antrags schon daraus, daß die Einleitungsverfügung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens mit den zu ihr führenden Vorermittlungen als Prozeßhandlung Bestandteil eines einheitlichen, in der Wehrdisziplinarordnung abschließend geregelten disziplinargerichtlichen Verfahrens ist und Einzelmaßnahmen dieses Verfahrens nur nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung angefochten werden könnten (BDH 4, 197 f; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 -, vom 28. Juli 1970 - 1 WB 3/70 - und vom 18. Juli 1977 - 1 WB 75/77;… Böttcher/Dau, a.a.O. § 1 RdNr. 84); denn die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien gehört nicht zu den in § 17 WBO genannten Rechten bzw. Pflichten (BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1977 - 1 WB 129/77). - BDH, 31.01.1958 - WB 6/57
Auszug aus BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Im Verfahren WB 6/57 (BDH 4, 175) wurde ein Antrag für zulässig erklärt hinsichtlich der Ermittlungstätigkeit des BMVg selbst, nicht eines WDA, beim Erlaß einer erzieherischen, nicht einer disziplinaren Maßnahme; Antragsgegenstand war dort also das Verhalten eines militärischen Vorgesetzten. - BVerwG, 10.04.1959 - WD 12.59
Einordnung einer vorsätzlichen Unfallflucht eines Soldaten als schwere …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77
Im Verfahren WD 12/59 (BDH Beschluß vom 19. Dezember 1959) wurde ein Antrag wiederum für zulässig erklärt, soweit gerügt wurde, der BMVg selbst habe gegen die ihm obliegende Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 SG verstoßen, und zwar dadurch, daß er nicht antragsgemäß den WDA von seiner Tätigkeit im Ermittlungsverfahren wegen Befangenheit entbunden und für die Übersendung von Akten an den Antragsteller gesorgt habe.
- BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 34.06
Begründungserfordernis; Beschleunigungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; …
Rn. 24 Für eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung gegen im Rahmen eines Verfahrens nach der Wehrdisziplinarordnung ergangene Entscheidungen fehlt es regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis, weil diese ausschließlich nach Maßgabe der in der Wehrdisziplinarordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe (vgl. §§ 42, 114, 126 Abs. 5, § 128 WDO) angefochten werden können (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - BVerwGE 63, 152 = NZWehrr 1979, 105 …und vom 20. Oktober 1981 - BVerwG 1 WB 87.81 - Böttcher/Dau, a.a.O., § 1 Rn. 68 m.w.N.; zu möglichen Ausnahmen im Falle der Ablehnung eines von einem Soldaten gestellten Antrages auf Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens vgl. Beschluss vom 28. Juli 1970 - BVerwG 1 WB 106.69 - BVerwGE 43, 108 = NZWehrr 1971, 64;… Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 95 Rn. 15).Angesichts dessen sind sowohl die Verfügung zur Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens als auch Entscheidungen über die Vornahme oder Durchführung ihr vorausgegangener Handlungen im Rahmen der Ermittlungen (…vgl. Böttcher/Dau, a.a.O., § 1 Rn. 68 m.w.N.) der Nachprüfung in einem Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und in einem anschließenden Verfahren aufgrund eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 (i.V.m. § 21 Abs. 1 und 2) WBO entzogen (vgl. Beschlüsse vom 1. Oktober 1958 - BDH WB 9.58 - BDHE 4, 197 f. = NZWehrr 1961, 36, vom 14. November 1978 a.a.O. m.w.N., vom 29. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 73.83 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 61.95 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 36.96 -).
- BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 55.91
Voraussetzung für die Entscheidung des Wehrdienstsenats - Verfahrenshandlungen …
Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung BVerwGE 63, 152 f. [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77] verweise, sei seinem Begehren nach Anwendung der Wehrbeschwerdeordnung jedenfalls durch die Vorlage seiner Anträge beim Senat Genüge getan worden.Es kann dahinstehen, ob der BMVg die Beschwerden des Antragstellers vom 10. September 1990 und vom 29. November 1990 als Dienstaufsichtsbeschwerden behandeln durfte, nachdem sie der Antragsteller ausdrücklich als "Wehrbeschwerden" gemäß § 1 Abs. 1 WBO bezeichnet hatte (vgl. Beschluß vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - <BVerwGE 63, 152 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]>), denn die Anträge auf gerichtliche Entscheidung erweisen sich auf jeden Fall als unzulässig.
- BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …
Zu Recht hat daher der BMVg - Sts Dr. H... - die "Beschwerde" des Antragstellers nicht als Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung behandelt, sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde; BVerwGE 63, 152, 1. Leitsatz - wonach eine eindeutig als Wehrbeschwerde bezeichnete Beschwerde nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt werden darf, weil sie als Wehrbeschwerde für unzulässig erachtet wird - steht nicht entgegen, eben weil aus der "Beschwerde" des Antragstellers objektiv in keiner Weise zu entnehmen war, daß er trotz der Beamteneigenschaft des Betroffenen eine Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung in Verbindung mit dem Soldatengesetz einlegen wollte.
- BVerwG, 29.06.2000 - 2 WDB 6.00
Anfechtbarkeit von Einzelmaßnahmen im disziplinargerichtlichen Verfahren von …
Einzelmaßnahmen im disziplinargerichtlichen Verfahren von Soldaten können nur nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung angefochten werden (Beschluss vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 -<BVerwGE 63, 152 [154]> m.w.N.). - BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 149.91
Wehrrecht - Disziplinarrecht - Selbstreinigungserzwingungsverfahren - …
Wie bereits ausgeführt, gehört zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber nicht die Wahrung der dem Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - <BVerwGE 63, 152 [154]>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 129.77 - und vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 -). - BVerwG, 13.12.1990 - 1 WB 82.90
Verweis wegen Verstoßes gegen Regelungen zur Belegung der Betten eines …
Zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77]; BVerwG Beschluß vom 25. November 1986 - 1 WB 151/86). - BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 50.11
Disziplinarverfahren für einen Soldaten auf Zeit wegen Verurteilung zu 80 …
Der Umstand, dass die Wehrdisziplinarordnung einen selbständigen Rechtsbehelf gegen eine Einleitungsverfügung nicht vorsieht, führt nicht dazu, dass die Verfügung außerhalb des Disziplinarverfahrens mit einer Wehrbeschwerde und einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden könnte (stRspr, vgl. u. a. Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - BVerwGE 63, 152 , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 61.95 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 36.96 - jeweils m.w.N.;… vgl. auch Dau, WDO, 5. Auflage 2009, § 93 Rn. 12 m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofs). - BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 3.95
Erledigung einer Hauptsache - Aufnahme disziplinarer Vorermittlungen
Weitere Rechtsbehelfe, insbesondere nach der Wehrbeschwerdeordnung sind demzufolge nicht statthaft (vgl. Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169/77 - <BVerwGE 63, 152 [154]> und vom 6. August 1980 - BVerwG 1 WB 81.80 -jeweils m.w.N.). - BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90
Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …
Denn zu den in § 17 WBO genannten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber gehört nicht die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien (Beschlüsse vom 14. November 1978 - BVerwG 1 WB 169.77 - <BVerwGE 63, 152 [154]>, vom 28. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 129.77 - und vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 82.90 -). - BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 33.87
Widerruf einer förmlichen Anerkennung - Rechtsbehelfe nach WBO - …
Dem steht nicht entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Regelung der Wehrdisziplinarordnung ein abgeschlossenes Ganzes darstellt, das ein teilweises Ausweichen auf die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung schon vom System her nicht duldet (vgl. BVerwG DokBer B 1987, 46; BVerwG Beschluß vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69); denn den insoweit ergangenen Entscheidungen liegen ausschließlich Prozeßhandlungen oder Einzelmaßnahmen entweder in bezug auf disziplinargerichtliche Verfahren oder in bezug auf Verhängung/Anfechtung einfacher Disziplinarmaßnahmen zugrunde (vgl. BDHE 4, 197 f.; BVerwGE 63, 152, 154 [BVerwG 14.11.1978 - 1 WB 169/77] m.w.H.; BVerwG Beschluß vom 25. Februar 1987 - 1 WB 176/86), die im Zweiten Teil der Wehrdisziplinarordnung "Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen" geregelt sind. - BVerwG, 01.09.1987 - 1 WB 150.86
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 67.98
Aufnahme von disziplinaren Vorermittlungen durch den früheren …
- BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 106.89
Formulierungen beleidigenden Charakters im Rahmen der Anhörung eines …
- BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 142.83
Voraussetzungen der Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten - …
- BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 87.81
Anforderungen an die Einleitungsverfügung eines disziplinargerichtlichen …
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 23.99
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen disziplinare Ermittlungen - Bestimmung des …
- BVerwG, 29.05.1984 - 1 WB 73.83
Rechtsmittel
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