Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1981 - 4 A 1.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mündungstrichter einer Bundeswasserstraße - Nutzungsbefugnisse des Landes - Binnenwärtige Grenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bundeswasserstraßengesetz § 1 Abs. 3 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 04.02.1976 - 1 O 629/72
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 A 1.78
- BVerwG, 25.11.1982 - 4 A 1.78
- BVerwG, 06.12.1983 - 4 A 1.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 64, 29
- DÖV 1982, 208
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85
Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des …
Die binnenwärtige Grenze des Mündungstrichters der Elbe verläuft oberhalb von Brunsbüttel (im Anschluß an BVerwGE 64, 29).Auch der erkennende Senat hat sich bei der Bestimmung der Grenzen eines Mündungstrichters vorwiegend an dem äußeren Bild der Flußmündung orientiert und die binnenwärtige Grenze des Mündungstrichters der Weser als durch die Stelle gekennzeichnet gesehen, von der an die bis dahin etwa parallel verlaufenden Ufer des Flusses sich trichterförmig zur offenen See hin erweitern (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 A 1.78 - BVerwGE 64, 29).
Ähnlich hat der Senat sich übrigens bereits in seinem o.a. Urteil vom 21. August 1981 (a.a.O. S. 32) zur historischen Auslegung des Begriffs "Mündungstrichter" geäußert.
- BGH, 09.07.1987 - III ZR 274/85
Bundeseigentum an einer Seewasserstraße
Bei Anwendung der Grundsätze, von denen der Senat - im Anschluß an die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts (vgl. RG PrVBl 1912/13, 895 und 897) - in seinen Urteilen BGHZ 67, 152, 153 [BGH 28.05.1976 - III ZR 186/72]/154 und insbesondere BGHZ 69, 284, 289 f. und 93, 113, 121 ausgegangen ist (vgl. auch BVerwGE 64, 29, 32 und 75, 210, 211 f.), liegt es hiernach so, daß das Brodersbyer Noor - nicht anders als die Große Breite, die den Gegenstand der Entscheidung BGHZ 47, 117 bildet - räumlich der Schlei zuzuordnen ist. - OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 5943/92
Angaben zur Kreis- und Gemeindezugehörigkeit im Kataster; Beweisanforderungen an …
Die binnenwärtige Grenze des Mündungstrichters einer Bundeswasserstraße, wie hier auch der Elbe, wird durch die Stelle gekennzeichnet, von der an die bis dahin etwa parallel verlaufenden Ufer des Flusses sich trichterförmig zur offenen See hin erweitern (BVerwG, Urt. v. 21.8.1981 - BVerwGE 64, 29 = ZfW 1982, 299;… Urt. v. 5.12.1986 - 4 A 1.85).
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