Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beihilfe - Ehegatten - Pflegekasse - Krankenhausaufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 08.12.1977 - V 90/76
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1979 - XI 581/78
- BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 64, 293
- NVwZ 1982, 440 (Ls.)
- DVBl 1982, 790
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.10.1978 - 6 C 20.78
Angestellte im öffentlichen Dienst - Versorgungsberechtigte Witwe - Beihilfe - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
- Im Falle einer beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerin, die gleichfalls Beihilfe zu den Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme der zweiten Krankenhauspflegeklasse begehrt habe und die aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ebenfalls pflichtversichert und in den Anwendungsbereich des Beihilfetarifvertrages einbezogen worden sei, habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 20.78 - (BVerwGE 56, 349 ff.) bereits entschieden, daß die tarifvertragliche generelle Beihilfeberechtigung der beamtenrechtlichen Beihilferegelung nicht insgesamt gleichwertig sei, weil sie eine wesentliche Aufwendungsart durch ausschließliche Verweisung auf die Sachleistungen der Krankenkasse von der Beihilfefähigkeit ausschließe.Der 6. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 6 C 20.78 - (BVerwGE 56, 349 [351 ff.]) hieraus für den Fall einer Versorgungsempfängerin mit eigener Beihilfeberechtigung aus Nr. 1 Abs. 1 Ziff. 3 BhV die Folgerung gezogen, daß als anderweitige Beihilfeberechtigung, welche die beamtenrechtliche Beihilfeberechtigung verdrängt, nur eine solche angesehen werden darf, die der verdrängten insgesamt gleichwertig ist.
Hinweisen auf einen eigenständigen, von der eigenen Beschäftigung im öffentlichen Dienst geprägten Lebenszuschnitt des Ehegatten des Beamten vermag der Senat nicht zu folgen (vgl. hierzu auch BVerwGE 56, 349 [354]).
Soweit die Revision - in Abgrenzung zu dem eine Versorgungsempfängerin mit zwei gleichrangigen unmittelbaren Beihilfeberechtigungen betreffenden Urteil des 6. Senats in BVerwGE 56, 349 hervorhebt, daß im vorliegenden Fall eine eigene (generelle) Beihilfeberechtigung mit einer "abgeleiteten" Beihilfeberechtigung in Konkurrenz trete, ergibt sich ebenfalls bereits aus den bisherigen Ausführungen, daß auch dieser Unterschied eine ausschließliche Verweisung des Ehegatten des beihilfeberechtigten Beamten auf die Pflichtleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht rechtfertigen kann.
- BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73
Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Die Beihilfevorschriften stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine pauschalierende und typisierende Konkretisierung der Fürsorgepflicht dar, die in Sonderheit auch dem ergänzenden Charakter der Beihilfe Ausdruck geben (vgl. BVerwGE 51, 193 [200] mit weiteren Nachweisen; 60, 88 [90 f.]; 60, 212 [219]).Nach der Systematik des geltenden Beihilferechts ist der Ehegatte des beihilfeberechtigten Beamten nur bei wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit nach Maßgabe der Nr. 13 Abs. 3 BhV aus der beihilferechtlichen Fürsorge des Dienstherrn ausgeklammert, aber auch dann nicht völlig, sondern nur innerhalb gewisser in den Beihilfevorschriften näher bestimmter Grenzen (vgl. hierzu BVerwGE 51, 193 [200 ff.]; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 64.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 3]).
- BVerwG, 25.04.1974 - II C 44.73
Inanspruchnahme durch nicht selbst Beihilfeberechtigte - Stellung der …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Eine generelle und ausschließliche Beschränkung des Ehegatten des beihilfeberechtigten Beamten auf die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung trägt dieser Richtschnur für die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen nicht Rechnung (vgl. Urteile vom 4. März 1970 - BVerwG 6 C 23.69 - [ZBR 1970, 164, 166 f.] und vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 44.73 - [Buchholz 237.7 § 88 LBG NW Nr. 1 = ZBR 1974, 303, 304]).An dieser Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 44.73 - [a.a.O.]), wonach Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme einer anderen als der allgemeinen Pflegeklasse durch den Ehegatten des Beamten angemessen und beihilfefähig sind, ist bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Beihilferechts unverändert festzuhalten.
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79
Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Die Beihilfevorschriften stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine pauschalierende und typisierende Konkretisierung der Fürsorgepflicht dar, die in Sonderheit auch dem ergänzenden Charakter der Beihilfe Ausdruck geben (vgl. BVerwGE 51, 193 [200] mit weiteren Nachweisen; 60, 88 [90 f.]; 60, 212 [219]). - BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79
Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Die Beihilfevorschriften stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine pauschalierende und typisierende Konkretisierung der Fürsorgepflicht dar, die in Sonderheit auch dem ergänzenden Charakter der Beihilfe Ausdruck geben (vgl. BVerwGE 51, 193 [200] mit weiteren Nachweisen; 60, 88 [90 f.]; 60, 212 [219]). - BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Auch in der Hessischen Beihilfeverordnung in den Fassungen vom 14. Juli 1964 (GVBl. I S. 102) und vom 7. Juni 1966 (GVBl. I S. 137) hatte diese - die beihilferechtliche Stellung des Ehegatten des Beamten insgesamt charakterisierende - Abgrenzung noch keinen Ausdruck gefunden und war deshalb vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - (Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2) bei der dort vorgenommenen Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht selbst beihilfeberechtigte Ehefrau" nicht zu berücksichtigen. - BVerwG, 04.03.1970 - VI C 23.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Eine generelle und ausschließliche Beschränkung des Ehegatten des beihilfeberechtigten Beamten auf die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung trägt dieser Richtschnur für die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen nicht Rechnung (vgl. Urteile vom 4. März 1970 - BVerwG 6 C 23.69 - [ZBR 1970, 164, 166 f.] und vom 25. April 1974 - BVerwG 2 C 44.73 - [Buchholz 237.7 § 88 LBG NW Nr. 1 = ZBR 1974, 303, 304]). - BVerwG, 28.04.1977 - II C 64.73
Beihilfeberechtigte Ehegatten - Erhebliche Einkünfte - Herabsetzung des …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Nach der Systematik des geltenden Beihilferechts ist der Ehegatte des beihilfeberechtigten Beamten nur bei wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit nach Maßgabe der Nr. 13 Abs. 3 BhV aus der beihilferechtlichen Fürsorge des Dienstherrn ausgeklammert, aber auch dann nicht völlig, sondern nur innerhalb gewisser in den Beihilfevorschriften näher bestimmter Grenzen (vgl. hierzu BVerwGE 51, 193 [200 ff.]; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 64.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 3]).
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84
Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen
Dem entspricht es, daß das Bundesverwaltungsgericht jeweils über die Auslegung der in diesen Beihilfevorschriften getroffenen Regelungen entschieden hat, ohne auf die - grundsätzlich den Tatsacheninstanzen vorbehaltene - Frage der tatsächlichen Verwaltungspraxis einzugehen (vgl. z.B. BVerwGE 64, 293 ff. [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81] und 333 ; vgl. dazu auch BVerwGE 21, 264 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]). - BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98
Fortbestehen der - bei nicht gleichwertiger eigener Beihilfeberechtigung.
Mit der Regelung in § 4 Abs. 3 BhV, wonach der Beihilfeberechtigte zu Aufwendungen eines Angehörigen, der selbst nach beamtenrechtlichen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BhV) oder nach sonstigen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BhV) Vorschriften beihilfeberechtigt ist, von seinem Dienstherrn keine Beihilfe erhält, soll erreicht werden, daß der Dienstherr oder die Versorgungsbehörde mit der Pflicht zur Gewährung einer Beihilfe nicht belastet ist, soweit es sich bei dem Angehörigen um eine Person handelt, für die beihilferechtlich ohnehin gesorgt ist (Urteil vom 23. September 1971 BVerwG 2 C 15.70 -BVerwGE 64, 293 ). Die beiden konkurrierenden Beihilfesysteme "entsprechen" ungeachtet von Unterschieden in Einzelheiten, insbesondere bei der Konkretisierung der beihilfefähigen Aufwendungen einander immer dann, wenn sie inhaltlich insgesamt gleichwertig sind (BVerwGE 64, 293 ).
- VGH Hessen, 07.12.2022 - 1 A 3019/19
Hessische Beihilfenverordnung: Beihilfe für Aufwendungen eines …
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 1989 (- 2 C 312/88 -) sowie vom 17. Dezember 1981 (- 2 C 15/81 -) und vom 25. April 1974 (- 2 C 44/73 -) stünden der Kürzungsvorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 HBeihVO nicht entgegen.Letzteres Argument (Kürzung anstelle Ausschluss der Beihilfefähigkeit) gilt auch soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 1981 - 2 C 15.81 -, juris Rn. 14) unter Hinweis auf (u. a.) sein Urteil vom 25. April 1974 ausführt, dass beihilfefähig nach dem geltenden Beihilferecht grundsätzlich die am Lebenszuschnitt des Beamten und seiner Familie orientierten notwendigen Aufwendungen sein sollen und eine generelle und ausschließliche Beschränkung des Ehegatten des beihilfeberechtigten Beamten auf die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dieser Richtschnur für die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen nicht Rechnung trage.
- BVerwG, 04.08.1983 - 2 B 69.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beihilfen …
Innerhalb dieses Rahmens verbleibt ihm aber ein erheblicher Spielraum bei der Bestimmung von Voraussetzungen, Umfang und Art und Weise dieser speziellen Fürsorge (BVerfGE 58, 68 [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80] [79 f.]; vgl. auch BVerwGE 64, 293 [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81] [294 f.] mit weiteren Nachweisen).Dieser Unterschied rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß der nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatte erst bei wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit (eigene Einkünfte von mehr als 25.000 DM) nicht mehr der beihilferechtlichen Fürsorge des Dienstherrn des Beamten bedarf (vgl. hierzu auch Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 64.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 3 = DÖD 1978, 22]; BVerwGE 64, 293 [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81] [295]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 10118/91
Ersatzkasse; Leistungen aus freiwilliger Versicherung; Teilkostentarif; …
Die Fürsorgepflicht gemäß § 87 Abs. 1 LBG, die sich auch auf die Familie des Beamten erstreckt (BVerwGE 64, 293, 294), gebietet dem Dienstherrn, in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Gewährung von Beihilfen (Zuschüssen) ergänzend einzugreifen, um den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freizustellen (vgl. BVerwGE 19, 48, 54; 22, 160, 164 f.).In diesem Zusammenhang ist dem Dienstherrn ein erheblicher Spielraum bei der Bestimmung von Voraussetzungen, Umfang und Art und Weise dieser speziellen Fürsorge belassen (BVerwGE 64, 293, 294; 60, 89, 91).
- BVerwG, 04.08.1983 - 2 B 70.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beihilfen …
Innerhalb dieses Rahmens verbleibt ihm aber ein erheblicher Spielraum bei der Bestimmung von Voraussetzungen, Umfang und Art und Weise dieser speziellen Fürsorge (BVerfGE 58, 68 [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80] [79 f.]; vgl. auch BVerwGE 64, 293 [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81] [294 f.] mit weiteren Nachweisen).Dieser Unterschied rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß der nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatte erst bei wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit (eigene Einkünfte von mehr als 25.000 DM) der beihilferechtlichen Fürsorge des Dienstherrn der Beamtin nicht mehr bedarf (vgl. hierzu auch Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 64.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 3 = DÖD 1978, 22]; BVerwGE 64, 293 [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81] [295]).
- VG Würzburg, 27.11.2018 - W 1 K 18.850
Eigener Beihilfeanspruch geht der Berücksichtigung als Angehörige vor
Rn. 14 Zum Bestehen einer im Wesentlichen vergleichbaren Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht (…vgl. U.v. 3.12.1998 - 2 C 21/98 - juris - Rn. 15) ausgeführt: "Mit der Regelung in § 4 Abs. 3 BhV, wonach der Beihilfeberechtigte zu Aufwendungen eines Angehörigen, der selbst nach beamtenrechtlichen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BhV) oder nach sonstigen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BhV) Vorschriften beihilfeberechtigt ist, von seinem Dienstherrn keine Beihilfe erhält, soll erreicht werden, dass der Dienstherr oder die Versorgungsbehörde mit der Pflicht zur Gewährung einer Beihilfe nicht belastet ist, soweit es sich bei dem Angehörigen um eine Person handelt, für die beihilferechtlich ohnehin gesorgt ist (Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 -BVerwGE 64, 293 ). Die beiden konkurrierenden Beihilfesysteme "entsprechen" ungeachtet von Unterschieden in Einzelheiten, insbesondere bei der Konkretisierung der beihilfefähigen Aufwendungen einander immer dann, wenn sie inhaltlich insgesamt gleichwertig sind (BVerwGE 64, 293 ).
- VG Arnsberg, 13.05.2011 - 13 K 515/10 Rn. 46 Urteil vom 17. Dezember 1981 - 2 C 15.81 -, BVerwGE 64, 293, 295,.
Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O., S. 294 ff.
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 39.83
Stationäre Heilbehandlung - AOK - Mitgliedschaft - Sachleistungssurrogat
Eine ausschließliche Verweisung des Beamten auf die Sachleistungen einer Krankenkasse ist dem geltenden Beihilferecht fremd (vgl. hierzu auch BVerwGE 64, 293 [BVerwG 17.12.1981 - 2 C 15/81] mit weiteren Nachweisen). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2025 - 2 A 10305/25
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine molekulargenetische Untersuchung zur …
Die Regelung verletzt unter Berücksichtigung des dem Verordnungsgeber zustehenden erheblichen Gestaltungsspielraums (vgl. statt vieler nur BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 2 C 15.81 -, BVerwGE 64, 293 [294]; Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207 [209 f.];… Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 1.01 -, juris Rn. 17; OVG RP…, Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 A 10118/91.OVG -, juris Rn. 25) weder den allgemeinen Gleichheitssatz (aa) noch die Arztwahlfreiheit der Klägerin (bb) noch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (cc). - OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 23/10
Beamte haben einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Ausstellung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2003 - 2 L 166/02
Beihilfe; Ausschluss der Berücksichtigungsfähigkeit wegen eigener …
- BVerwG, 19.05.1992 - 3 B 85.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 46.84
Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen für zahnprothetische Leistungen unter …
- BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 137.82
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- BVerwG, 25.02.1986 - 2 B 18.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des angemessenen …
- BVerwG, 30.10.1984 - 2 B 95.83
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beihilfefähigkeit der …
- BVerwG, 07.02.1984 - 2 B 174.82
Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf beitragsfreie Krankenfürsorge
- VGH Hessen, 07.07.1993 - 1 UE 270/87
Beihilfefähigkeit der Mehraufwendungen für Krankenhausbehandlung des nicht …
- BVerwG, 18.07.1986 - 2 B 79.85
Spielraum des Verordnungsgebers bei der Bestimmung von Art und Umfang …
- BVerwG, 22.02.1983 - 2 B 24.83
Ablehnung der Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer geplanten Kur - …
- VG München, 23.01.2008 - M 17 K 06.430
Praxisgebühr
- VG Bayreuth, 14.03.2017 - B 5 K 15.843
Beihilfe zu Aufwendungen der Ehefrau für zahnärztliche Versorgung - …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 17.06.1991 - VK 16/90
- VG München, 11.09.2008 - M 17 K 08.2686
Implantologische Leistungen
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