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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,300
BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,300)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,300)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1958 - III C 2.57 (https://dejure.org/1958,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Subjektive Bestimmung eines vorhandenen eigenen Haushalts - Relevanz kriegbedingter Änderung der Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 16 Abs. 6; LAG § 295 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 366
  • NJW 1959, 692 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 393.56
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
    Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt.
  • BVerwG, 24.10.1958 - IV C 351.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
    Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt.
  • BVerwG, 30.08.1957 - IV C 144.56
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57
    Insbesondere stehen nicht der Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1957 - BVerwG III B 253.56 - "zum Haushaltführen gehört nicht nur das Bereiten von Mahlzeiten, sondern auch das Wohnen ..." (ähnlich Urteil vom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 393.56 - [BVerwGE 5, 315]) entgegen, auch nicht die Entscheidung des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 -, wonach es auf eine gegenständliche und funktionelle Betrachtungsweise all der Haushaltsgegenstände, auch hauswirtschaftlicher Gerätschaften ankommt, die eine praktische Haushaltsführung ermöglichen oder die Entscheidung vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 -, wonach es nicht nur auf das "Wohnen" in den eigenen Mindestmöbeln, sondern auch auf das "Wirtschaften" in der eigenen Häuslichkeit ankommt.
  • BVerwG, 07.07.1961 - III C 340.59

    Rechtsmittel

    Fortentwicklung von BVerwG III C 2.57, III C 276.57 und III C 157.58.

    Etwas Derartiges hat jedenfalls der erkennende Senat in den vom Landeswerwaltungsgericht angezogenen Urteilen vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 (BVerwGE 7, 366) - und vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - nicht ausgesprochen.

    Da diese erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist es unerheblich, daß aus kriegsbedingten Umständen der Kläger nicht in der Lage war, diesen vorhandenen Haushalt persönlich außer durch Zusteuerung von bestimmten Geldbeträgen zu führen (vgl. hierzu neben den obengenannten Urteilen BVerwG III C 2.57 und III C 276.57, auch das Urteil des Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 157.58 [BVerwGE 10, 134] -).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1972 - V B 47/72
    Anerkannt ist auch, daß diese Einschränkung um so stärker sein darf, je mehr der Beruf durch öffentlich-rechtliche Bindungen dem öffentlichen Dienst angenähert ist, am stärksten dort, wo er im öffentlichen Dienst selbst ausgeübt wird (vgl. BVerwGE 7, 377 [398]{{Fussnote|8|BVerwG, 18.12.1958, III C 2.57.

    W. F.: BVerwGE 7, 366; NJW 1959, 692 (Leitsatz).}};… über Rechtsnatur und Durchsetzbarkeit des Bildungsanspruches aus Art. 12 Abs. 1 vgl. auch neuestens Maunz, der Bildungsanspruch in verfassungsrechtlicher Sicht, Festschrift für Küchenhoff, S. 605 ff., 609).

  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58

    Rechtsmittel

    Die vorstehenden Gedankengänge decken sich bezüglich des "Führens" des Haushalts in etwa mit den Ausführungen im Beschluß vom 12. Oktober 1959 - BVerwG IV B 13.59 -, ferner mit den Darlegungen in den Entscheidungen des Senats vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (BVerwGE 7, 366 ), vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - und vom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 -.
  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 149.63

    Rechtsmittel

    Diese Erkenntnis haben der IV. Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 351.57 - (…Buchholz, a.a.O. zu § 16 FG Nr. 39) und der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (…Buchholz, a.a.O. zu § 16 FG Nr. 41) nochmals bestätigt.
  • BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57

    Rechtsmittel

    Für die Entscheidung hierüber kommt es nach dem Urteil des Senatsvom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - nicht unbedingt auf ein objektiv zu bestimmendes Merkmal, wie etwa das Zubereiten einer großen oder gar überwiegenden Anzahl von Mahlzeiten an.
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