Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) nach Inkrafttreten des 3. Änderungsgesetzes des BWGöD - Bestehen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BWGöD §§ 3, 9
Verfahrensgang
- LVG Köln, 14.07.1955 - 6 K 200/54
- BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Papierfundstellen
- BVerwGE 7, 318
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54
Auszug aus BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit, die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1951) zu berücksichtigen, daraus geschlossen, daß das Gesetz in einer Reihe von Vorschriften von der Kontinuität der Laufbahn des Geschädigten ohne Rücksicht auf den Zusammenbruch des Deutschen Reiches und seine Folgen ausgeht (vgl. BVerwGE 3, 317; 4, 146; 5, 54 und 358).Auch hinsichtlich des Umfanges macht zwar das Gesetz im Grundsatz keinen Unterschied, ob sich der Geschädigte zur Zeit des Zusammenbruchs innerhalb oder außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten hat (BVerwGE 3, 317).
- BVerwG, 02.11.1956 - II C 228.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit, die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1951) zu berücksichtigen, daraus geschlossen, daß das Gesetz in einer Reihe von Vorschriften von der Kontinuität der Laufbahn des Geschädigten ohne Rücksicht auf den Zusammenbruch des Deutschen Reiches und seine Folgen ausgeht (vgl. BVerwGE 3, 317; 4, 146; 5, 54 und 358).Dem steht nicht entgegen, daß das Gesetz im Zusammenhang mit den Voraussetzungen des Wiedergutmachungsanspruchs hypothetische Schadensursachen nicht beamten- oder tarifrechtlicher Art nicht als Ausschließungsgründe berücksichtigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 BWGöD; vgl. BVerwGE 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - BVerwG II C 228.54] [151]).
- BVerwG, 07.05.1957 - VI C 336.56
Auszug aus BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit, die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1951) zu berücksichtigen, daraus geschlossen, daß das Gesetz in einer Reihe von Vorschriften von der Kontinuität der Laufbahn des Geschädigten ohne Rücksicht auf den Zusammenbruch des Deutschen Reiches und seine Folgen ausgeht (vgl. BVerwGE 3, 317; 4, 146; 5, 54 und 358). - BVerwG, 05.02.1958 - VI C 113.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Damit ist für diese Personengruppe der 1. August 1953 als frühester Zeitpunkt bestimmt, von dem an laufende Versorgungsbezüge gezahlt werden dürfen (so auch Urteil des Senats vom 5. Februar 1958 - BVerwG VI C 113.56 -). - BVerwG, 08.05.1957 - VI C 236.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Es sei jedoch bemerkt, daß die Vergleichsperson nach dem eigenen Vortrag des Klägers einen anderen Werdegang als dieser gehabt hat, der Kläger könnte sich also schwerlich auf die in jenem Fall ergangene Wiedergutmachungsentscheidung berufen; er könnte übrigens auch nicht geltend machen, daß die Behörde, wenn sie in anderen Fällen gesetzwidrig gehandelt haben sollte, auch in seinem Fall so handeln müsse (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1957 - BVerwG VI C 236.56 -).
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 48.65
Rechtsmittel
Daran hat das Bundesverwaltungsgericht seit dem Urteil BVerwGE 7, 318 festgehalten.Zwar läßt das Urteil BVerwGE 7, 318 die Möglichkeit offen, einen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der nach dem 8. Mai 1945 als Flüchtling oder Vertriebener in den Geltungsbereich gekommen ist, bei der Nachzeichnung seiner Dienstlaufbahn so zu behandeln, als wäre er als ein aus seinem früheren Dienstbereich verdrängter Angehöriger des öffentlichen Dienstes später - vor dem 1. April 1951 - im Bundesgebiet oder in West-Berlin erneut in den öffentlichen Dienst eingegliedert worden.
Der Bundesgesetzgeber wollte - abweichend von der bisherigen "höchstrichterlichen Rechtsprechung" (vgl. BVerwGE 7, 318) - die Rechte der unter § 9 BWGöD fallenden Geschädigten einheitlich regeln ohne Rücksicht auf etwaige Hemmnisse, die sich für sie aus den Ereignissen nach dem 8. Mai 1945 bei der Fortsetzung ihrer Dienstlaufbahn ergeben hätten, wenn sie keiner nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen wären.
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 55.65
Rechtsmittel
Daran hat das Bundesverwaltungsgericht seit dem Urteil BVerwGE 7, 318 festgehalten.Zwar läßt das Urteil BVerwGE 7, 318 die Möglichkeit offen, einen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der nach dem 8. Mai 1945 als Flüchtling oder Vertriebener in den Geltungsbereich gekommen ist, bei der Nachzeichnung seiner Dienstlaufbahn so zu behandeln, als wäre er als ein aus seinem früheren Dienstbereich verdrängter Angehöriger des öffentlichen Dienstes später - vor dem 1. April 1951 - im Bundesgebiet oder in West-Berlin erneut in den öffentlichen Dienst eingegliedert worden.
Der Bundesgesetzgeber wollte - abweichend von der bisherigen "höchstrichterlichen Rechtsprechung" (vgl. BVerwGE 7, 318) - die Rechte der unter § 9 BWGöD fallenden Geschädigten einheitlich regeln ohne Rücksicht auf etwaige Hemmnisse, die sich für sie aus den Ereignissen nach dem 8. Mai 1945 bei der Fortsetzung ihrer Dienstlaufbahn ergeben hätten, wenn sie keiner nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen wären.
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 51.65
Rechtsmittel
Daran hat das Bundesverwaltungsgericht seit dem Urteil BVerwGE 7, 318 festgehalten.Zwar läßt das Urteil BVerwGE 7, 318 die Möglichkeit offen, einen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, der nach dem 8. Mai 1945 als Flüchtling oder Vertriebener in den Geltungsbereich gekommen ist, bei der Nachzeichnung seiner Dienstlaufbahn so zu behandeln, als wäre er als ein aus seinem früheren Dienstbereich verdrängter Angehöriger des öffentlichen.
Der Bundesgesetzgeber wollte - abweichend von der bisherigen "höchstrichterlichen Rechtsprechung" (vgl. BVerwGE 7, 318) - die Rechte der unter § 9 BWGöD fallenden Geschädigten einheitlich regeln ohne Rücksicht auf etwaige Hemmnisse, die sich für sie aus den Ereignissen nach dem 8. Mai 1945 bei der Fortsetzung ihrer Dienstlaufbahn ergeben hätten, wenn sie keiner nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen wären.
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Mit der bisherigen Fassung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD mag diese Urteilsbegründung vereinbar sein: Den in das Ausland geflohenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes darf zwar nicht bei der Nachzeichnung ihrer Dienstlaufbahn in der Nachkriegszeit entgegengehalten werden, sie hätten ihr früheres Amt auch ohne Verfolgung wegen des staatlichen Zusammenbruchs verloren und hätten weitere Aufstiegsmöglichkeiten versäumt (vgl. BVerwGE 7, 318), weil sie nicht in das Bundesgebiet gekommen seien (Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 240.59 -, NJW/RzW 1961 S. 333).Der Hinweis auf die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht sich in erster Linie auf die Rechtsgrundsätze des Urteils BVerwGE 7, 318.
- BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 39.64
Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht als Klagegegner in Anfechtungs- …
Ihr Sinn ist bereits im Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG VIII C 358.63 -, a.a.O., (vgl. ferner: Anders, DVBl. 1963 S. 164 [169]) wie folgt bestimmt worden: Die Regelung ist zurückzuführen auf den allgemeinen Rechtsgedanken des Wiedergutmachungsrechts, daß die verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt werden sollen als die ihnen vergleichbaren nicht verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwGE 7, 318 [320]; 12, 207 [210]). - BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61
Rechtsmittel
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 7, 318 [BVerwG 07.11.1958 - VII C 14/57]und 336; 10, 101; 11, 118; 12, 207; 14, 114). - BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61
Rechtsmittel
Zur Zeit der Berufungsentscheidung kam es auf diese Frage nicht an, weil der Kläger wegen der Länge seiner Dienstzeit schon die höchste Besoldungsstufe seiner Besoldungsgruppe erreicht hatte und weil nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn Aufstiegsmöglichkeiten in dem Zeitraum außer Betracht zu bleiben hatten, in dem sieh der Geschädigte dauernd im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone aufhielt (BVerwGE 7, 318). - BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60
Rechtsmittel
In beiden Fällen soll nunmehr - abweichend von den Grundsätzen, die im Urteil BVerwGE 7, 318 aufgestellt worden sind - der Zeitraum bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn nicht unberücksichtigt bleiben, während dessen die Geschädigten sich in der Nachkriegszeit ständig im Vertreibungsgebiet oder im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone aufgehalten haben. - BGH, 11.02.1959 - IV ZR 209/58
Rechtsmittel
Dies wird gerade durch das Urteil dieses Gerichts vom 10. November 1958 - BVerwG VI C 221.56 bestätigt. - BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 237.59
Rechtsmittel
Zwar heißt es in der Entscheidung BVerwGE 7, 318 (320) [BVerwG 10.11.1958 - VI C 221/56], die Berücksichtigung möglicher Beförderungen nach dem 8. Mai 1945 sei dann nicht zulässig, wenn und solange sich der Geschädigte danach im Vertreibungsgebiet oder in der sowjetischen Besatzungszone aufgehalten hat. - BVerwG, 29.06.1960 - VIII C 61.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.01.1961 - VIII C 250.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 10.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 68.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 245.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 77.61
Umfang des Schadensersatzes nach dem Bundeswiedergutmachungsgesetz (BWGöD) - …
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.02.1961 - VIII B 123.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 240.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.11.1960 - VIII C 241.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.09.1960 - VIII B 95.60
Begründetheit einer Nichtzulassungbeschwerde in Sachen fehlende Zulassungsgründe …
- BVerwG, 09.03.1960 - VIII C 35.59
Anspruch auf bevorzugte Anstellung als dienstordnungsmäßiger Angestellter einer …
- BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 31.61
Rechtsmittel
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