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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1958 - VI C 304.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,223
BVerwG, 26.11.1958 - VI C 304.57 (https://dejure.org/1958,223)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1958 - VI C 304.57 (https://dejure.org/1958,223)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1958 - VI C 304.57 (https://dejure.org/1958,223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 336
  • MDR 1959, 332
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 26.10.1961 - VIII C 440.59

    Rechtsmittel

    Allerdings wird wegen des Umfangs des wiedergutzumachenden Schadens die mutmaßliche Dienstlaufbahn des Geschädigten bis zum 1. April 1951 nachgezeichnet, aber nur, wenn der Verfolgungs- und Schädigungstatbestand in der Zeit vor dem 8. Mai 1945 verwirklicht worden ist (BVerwGE 7, 336).

    Es ist jedoch nicht angängig, aus der Vorschrift und der Rechtsprechung über den Umfang der Wiedergutmachung (§ 15 BWGöD, BVerwGE 7, 336) zu folgern, daß Wiedergutmachung auch dann zu gewähren ist, wenn eine Beförderung unterblieben ist, die erst nach dem 8. Mai 1945 zu erwarten gewesen wäre.

    Auf eine Nachzeichnung der Dienstlaufbahn für die Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 1. April 1951 kommt es danach nicht an, und es kann deshalb unerörtert bleiben, ob und in welchem Umfang bei einer Nachzeichnung der Dienstlaufbahn des Klägers für die Zeit nach dem 8. Mai 1945 die Grundsätze der Entscheidung BVerwGE 7, 336 hätten Anwendung finden müssen.

  • BVerwG, 16.08.1961 - VIII B 146.60

    Rechtsmittel

    Ist unter "Fortsetzung der Laufbahn" im Sinne von BVerwGE 7, 336 auch die Tätigkeit eines verdrängten Beamten als Angestellter bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zu verstehen, bei dem ohne die Verfolgung seine Übernahme als Beamter und eine Beförderung überwiegend wahrscheinlich gewesen wären?.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (BVerwGE. 7, 336), daß bei der Wiedergutmachung, die wegen unterbliebener Beförderung gewährt wird, auch die in Auswirkung einer während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterbliebenen Beförderung in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 1. April 1951 unterbliebenen weiteren Beförderungen nachzuholen und daß dabei nur solche Beförderungsaussichten zu berücksichtigen sind, die bei "Fortsetzung der Laufbahn" im Dienst eines Dienstherrn bestanden, der seinen Sitz in der Bundesrepublik oder in Berlin-West hat.

  • BVerwG, 26.09.1960 - VIII B 95.60

    Begründetheit einer Nichtzulassungbeschwerde in Sachen fehlende Zulassungsgründe …

    Mit dem neuesten Stand der Rechtsprechung steht aber die vom Kläger gerügte Rechtsansicht des Berufungsgerichts im Einklang (vgl. BVerwGE 7, 318; 7, 336).

    Der jetzt in Wiedergutmachungssachen zuständige VIII. Senat hält eine nochmalige Überprüfung des in der Entscheidung BVerwGE 7, 336 [BVerwG 26.11.1958 - VI C 304/57] zum Ausdruck gekommenen Grundsatzes nicht für erforderlich, daß bei Anwendung des § 15 BWGöD nur solche Beförderungsaussichten nach dem 8. Mai 1945 berücksichtigt werden können, die bei der Fortsetzung der Laufbahn im Dienst eines Dienstherrn bestanden, der seinen Sitz in der Bundesrepublik oder in Berlin-West hat.

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59

    Rechtsmittel

    Aus dem Sinn des Wiedergutmachungsrechts ergibt sich, daß die die Schadensermittlung betreffenden Grundsätze des bürgerlichen Rechts nur eingeschränkt gelten; hypothetische Schadensursachen, die sich aus anderen als dienstrechtlichen Gründen ergeben hätten, bleiben grundsätzlich unbeachtlich (BVerwGE 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 7, 168 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 186/56][171]; 7, 336 [338]).

    In der Regel ist zu vermuten, der aus Verfolgungsgründen entlassene Beamte wäre ohne Verfolgung im Dienst geblieben (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]); das gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für.

  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

    Beförderungsmöglichkeiten in der Zeit, in der sich der Geschädigte dauernd im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone aufgehalten hätte, seien bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn nicht zu berücksichtigen (BVerwGE 7, 336).
  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 127.66

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundsteuerbescheids hinsichtlich der …

    Dabei sind die Gründe sachlicher Unbilligkeit solche, die aus dem steuerlichen Tatbestand selbst hervorgehen und von den außerhalb dieses Tatbestandes liegenden persönlichen Gründen, insbesondere den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unabhängig sind (vgl. insbesondere Urteil vom 7. November 1958 - BVerwG VII C 66.57 - [DÖV 1959, 357, 358 = MDR 1959, 332, 333 = KStZ 1959, 26, 28]).
  • BVerwG, 07.04.1964 - VIII B 61.63
    Bei den aus ihrer früheren Rechtsstellung im öffentlichen Dienst verdrängten Geschädigten, die diese Rechtsstellung bis zum 8. Mai 1945 behalten hatten, kann es wiedergutmachungsrechtlich nicht außer Betracht bleiben, daß ihre Dienstlaufbahn infolge des Zusammenbruchs des Deutschen Reiches im Jahre 1945 unterbrochen wurde und auch ohne die Schädigung unterbrochen worden wäre; bei der Nachzeichnung ihrer Dienstlaufbahn werden alle die, aber auch nur solche Aufstiegsmöglichkeiten berücksichtigt, die ohne die Schädigung für sie tatsächlich bestanden hätten (BVerwGE 7, 336 [338]; BVerwGE 10, 115 [119] - [beide zu § 15 Abs. 1 BWGöD]; Urteil vom 28. Juni 1961 - BVerwG VIII C 379.59 -, NJW/RzW 1962 S. 91, [zu § 21 Abs. 3 BWGöD]).
  • BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 141.60

    Rechtsmittel

    In der Regel ist zu vermuten, daß ein aus Verfolgungsgründen entlassener Beamter ohne Verfolgung im Dienst geblieben wäre (Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn, vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54]; 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54]; 5, 54 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56][56]; 5, 358 [359]; 7, 336 [337]; 11, 109 [112]).
  • BVerwG, 07.09.1961 - VIII C 474.59

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1958, BVerwGE 7, 336, in dem ausgesprochen worden ist, daß bei der Wiedergutmachung wegen unterbliebener Beförderung nach § 15 BWGöD auch die in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 1. April 1951 unterbliebenen weiteren Beförderungen nachzuholen sind, wenn ihr Unterbleiben die Auswirkung einer während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterbliebenen Beförderung gewesen ist; 5 denn hiernach setzt die vorbezeichnete Entscheidung voraus, daß bereits während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft der Tatbestand der Schädigung durch unterbliebene Beförderung verwirklicht worden ist.
  • BVerwG, 11.01.1961 - VIII C 250.59

    Rechtsmittel

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 26. November 1958 (BVerwGE 7, 336) aber mit eingehender Begründung näher dargelegt, daß dabei nur solche Beförderungsaussichten zu berücksichtigen sind, die bei Fortsetzung der Laufbahn im Dienst eines Dienstherrn bestanden, der seinen Sitz in der Bundesrepublik oder in Berlin-West hat.
  • BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 10.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.01.1966 - VIII B 58.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 252.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 55.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 456.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 240.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.02.1960 - VII C 108.59

    Möglichkeit eines Steuererlasses für von einem Rückerstattungsberechtigten …

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