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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1695
BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86 (https://dejure.org/1986,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1986 - 3 C 23.86 (https://dejure.org/1986,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1986 - 3 C 23.86 (https://dejure.org/1986,1695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reparationsschäden - Finanz- und Ausgleichsvertrag - Regelungslücke - Tod in Österreich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RepG § 60 Abs. 1 Nr. 2c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 53
  • NJW 1987, 3094 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    In einem solchen Fall ist die zu weit gefaßte Regel auf den ihr nach dem Regelungszweck zukommenden Anwendungsbereich im Wege der sog. teleologischen Reduktion einzuschränken (…Larenz, a.a.O., S. 391 f.; BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - BVerwG 3 C 23.86 - BVerwGE 75, 53 [BVerwG 25.09.1986 - 3 C 23/86]).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2001 - 7 LB 161/01

    Rechtmäßigkeit von Gebühren für die Entnahme von Wasser zur Wasserhaltung beim …

    Es handelt sich bei dieser Lücke allerdings nicht um eine sog. offene Regelungslücke (BVerwGE 75, 53, 56;… Urt. v. 26.10.1995 - BVerwG 3 C 11.94 - Buchholz 451.74, § 17 KHG Nr. 15 m.w.N.), zumal der Landesgesetzgeber eine lückenlose Regelung über die Berechnung der Gebühren getroffen hat.

    Eine verdeckte Lücke ist gegeben, wenn das Gesetz für den fraglichen Sachverhalt zwar eine an sich auch anwendbare Regelung enthält, die Regelung aber nach Sinn und Zweck des Gesetzes auf diesen Sachverhalt nicht passt, weil sie seine Besonderheiten nicht berücksichtigt; die Lücke besteht darin, dass eine Einschränkung der gesetzlichen Regelung fehlt (BVerwGE 75, 53, 56).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der …

    Für die von der Beklagten zur Diskussion gestellte sog. teleologische Gesetzeskorrektur (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.9.1986, BVerwGE 75, 53, 56 ff.) ist deshalb kein Raum.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 A 10966/05

    (Keine) Gebührenfreiheit für Landesbetrieb Straßen und Verkehr

    Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Rechtsnorm steht den Gerichten dann zu, wenn die gesetzliche Regelung entgegen ihrem Wortsinn, aber in Übereinstimmung mit dem vom Gesetzgeber verfolgten Regelungsziel der Einschränkung bedarf, wenn also die Vorschrift ihrem Wortlaut nach Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (so genannte "verdeckte Gesetzeslücke", vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1986, BVerwGE 75, 53 [56]).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2006 - 11 LA 347/06

    Geltung der einjährigen Antragsfrist für die Gewährung von …

    In einem solchen Fall ist die zu weit gefasste Regel auf den ihr nach dem Regelungszweck zukommenden Anwendungsbereich im Wege der sog. teleologischen Reduktion einzuschränken (…Larenz, a.a.O., S. 391 f; BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - BVerwG 3 C 23.86 - BVerwGE 75, 53 ).
  • OVG Thüringen, 02.07.2003 - 3 EO 166/03

    Ausländerrecht ; Weitergeltung der räumlichen Beschränkung aus einem …

    Eine solche - offene - Regelungslücke liegt nur dann vor, wenn das Gesetz für einen bestimmten Sachverhalt, der zu beurteilen ist, keine anwendbaren Regelungen enthält, obgleich es nach seinem Zweck eine solche Regelung enthalten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1986 - 3 C 23.86 -, BVerwGE 75, 53, 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97

    Beschwerdeausschluß bei Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen …

    Ein Analogieschluß ist in solchen Fällen nur angezeigt, wenn eine Gesetzeslücke besteht, die deshalb nach Ausfüllung drängt, weil die Norm zwar für den zu beurteilenden Sachverhalt eine an sich anwendbare Regelung enthält, diese Regelung jedoch nach der Teleologie des Gesetzes auf diesen Sachverhalt nicht paßt (vgl. BVerwGE 75, 53, 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01

    Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes …

    OVG NRW, Beschluss vom 10.4.2002 - 19 A 567/00 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 27.6.1995 - 9 C 8.95 -, DVBl. 1995, 1308 (1309), 7.3.1995, a.a.O., und 25.9.1986 - 3 C 23.86 -, BVerwGE 75, 56 f., sowie Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., 1983, S. 381 - 385; ferner BVerfG, Beschlüsse vom 7.4.1997 - 1 BvR 11/96 -, NJW 1997, 2230, und 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, BVerfGE 88, 145 (167).
  • VG Sigmaringen, 06.03.2007 - 4 K 266/06

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für …

    Ein Analogieschluss kommt nur dann in Betracht, wenn ein Gesetz eine Lücke aufweist, die nach einer Ausfüllung drängt, da die Norm einen bestimmten Sachverhalt ungeregelt lässt, für den sie nach ihrer Teleologie eine Regelung enthalten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.5.1986 - BVerwGE 74, 206 - BVerwGE 74, 206; Urteil vom 25.9.1986 - 3 C 23/86 - BVerwGE 75, 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90

    1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde - …

    Ein Analogieschluß kommt nur dann in Betracht, wenn ein Gesetz eine Lücke aufweist, die nach einer Ausfüllung drängt, da die Norm einen bestimmten Sachverhalt ungeregelt läßt, für den sie nach ihrer Teleologie eine Regelung enthalten müßte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.5.1986, BVerwGE 74, 206, und vom 25.9.1986, BVerwGE 75, 53).
  • VG Stuttgart, 15.09.2005 - A 8 K 12592/05

    Zur Anwendbarkeit des § 14a Abs 2 AsylVfG 1992

  • VG Stuttgart, 15.12.2005 - A 8 K 13158/05
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