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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,664
BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85 (https://dejure.org/1987,664)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 6 P 17.85 (https://dejure.org/1987,664)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 6 P 17.85 (https://dejure.org/1987,664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung - Beschlussformel - Unterschrift - Mitglieder - Schriftform - Unterzeichnung - Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 71 Abs. 4 S. 1, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 91
  • NVwZ-RR 1989, 146
  • DVBl 1987, 743
  • DÖV 1987, 739
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 158/76

    Einleitung des Beteiligungsverfahren - Einleitender Personenkreis - …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Wäre er dazu veranlaßt, dann hätte er die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu würdigen, nach der nur die in § 7 BPersVG bezeichneten Personen für die Dienststelle handeln und sich dabei allenfalls in Einzelfällen, nicht aber generell von anderen Beschäftigten vertreten lassen dürfen (BAG, Urteile vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - , vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37>).

    Eine Verletzung der Vertretungsregelung des § 7 BPersVG führt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu, daß das Beteiligungsverfahren nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden ist mit der Folge, daß die in diesem Verfahren gefaßten Beschlüsse und die darauf beruhenden Maßnahmen selbst dann insgesamt unwirksam sind, wenn der Personalrat dem Vorgehen der Dienststelle zugestimmt hatte (BAG, Urteile vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - und vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - ).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Die Zweifel des Antragstellers an der verfahrensrechtlichen Befugnis des Beteiligten zu 1), sich der Rechtsbeschwerde mit einer unselbständigen Rechtsbeschwerde anzuschließen, sind nicht begründet (BVerwGE 72, 94 ).
  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Die Bestimmung entscheidet für den Bereich des Norddeutschen Rundfunks die umstrittene Frage, ob freie und besetzbare Stellen "dienststellenintern" auszuschreiben sind oder nicht (verneinend: BVerwGE 56, 324;… Fürst, a.a.O., K § 75 Rz 106;… bejahend: Altvater u.a., a.a.O., § 75 RdNr. 68;… Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 75 RdNr. 184), dahin, daß eine solche Ausschreibung stattzufinden hat, sofern nicht im Einvernehmen mit dem Personalrat auf sie verzichtet wird.
  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Die Sachentscheidung des Beschwerdegerichts beruht auf der zutreffenden rechtlichen Annahme, die Mitbestimmungsregelung des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG beschreibe mehrere selbständige Mitbestimmungstatbestände, die nebeneinander ständen und von der Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren unterschiedlich beurteilt werden könnten, möglicherweise sogar unterschiedlich beurteilt werden müßten (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - ).
  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Wäre er dazu veranlaßt, dann hätte er die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu würdigen, nach der nur die in § 7 BPersVG bezeichneten Personen für die Dienststelle handeln und sich dabei allenfalls in Einzelfällen, nicht aber generell von anderen Beschäftigten vertreten lassen dürfen (BAG, Urteile vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - , vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37>).
  • BAG, 10.03.1983 - 2 AZR 356/81

    Mitbestimmungsverfahren - Dienstherr - Einleitender Personenkreis - Ordentliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Eine Verletzung der Vertretungsregelung des § 7 BPersVG führt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu, daß das Beteiligungsverfahren nicht ordnungsgemäß eingeleitet worden ist mit der Folge, daß die in diesem Verfahren gefaßten Beschlüsse und die darauf beruhenden Maßnahmen selbst dann insgesamt unwirksam sind, wenn der Personalrat dem Vorgehen der Dienststelle zugestimmt hatte (BAG, Urteile vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - und vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - ).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 73.78

    Einigungsstelle - Begründung von Beschlüssen - Personalvertretungsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Der Beschluß der Einigungsstelle bedarf zwar der Schriftform, weil anderenfalls der gesetzlichen Verpflichtung, ihn den Beteiligten zuzustellen (§ 71 Abs. 4 Satz 1 BPersVG), nicht genügt werden könnte (Beschluß vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 P 73.78 - <PersV 1981, 369>).
  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72

    Änderungskündigung - Rückgruppierung eines Angestellten - Präsident des …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Wäre er dazu veranlaßt, dann hätte er die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu würdigen, nach der nur die in § 7 BPersVG bezeichneten Personen für die Dienststelle handeln und sich dabei allenfalls in Einzelfällen, nicht aber generell von anderen Beschäftigten vertreten lassen dürfen (BAG, Urteile vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - , vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37>).
  • VGH Hessen, 28.03.1984 - HPV TL 33/82
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85
    Ob im Anwendungsbereich von Landespersonalvertretungsgesetzen, die eine schriftliche Begründung solcher Beschlüsse vorsehen, anderes zu gelten hat (so Hess. VGH, Beschluß vom 28. März 1984 - HPV TL 33/82 - zur früheren Fassung des § 60 b Abs. 4 HPVG), kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer, …

    Unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen wird im Ergebnis Hilfe bereits für einen Zeitraum gewährt, in dem der Träger der Sozialhilfe von der Notlage noch keine Kenntnis hatte (vgl. BVerwGE 61, 276 [BVerwG 15.01.1981 - 5 C 2/80]; 69, 5 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 39/82]; 77, 101 [BVerwG 10.03.1987 - 6 P 17/85]).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

    Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, sich zu den in dem Beschluß des Senats vom 10. März 1987 - BVerwG 6 P 17.85 - enthaltenen Ausführungen zur Schriftform der Beschlüsse von Einigungsstellen zu äußern.

    Wie der erkennende Senat in dem Beschluß vom 10. März 1987 - BVerwG 6 P 17.85 - (BVerwGE 77, 91 = DVBl. 1987, 743 = ZBR 1987, 244 = PersR 1987, 171 = PersV 1988, 128 = DÖV 1987, 739) zu der Regelung über das Zustandekommen von Entscheidungen der Einigungsstelle in § 71 Abs. 3 und 4 BPersVG ausgeführt hat, bedarf der Beschluß der Einigungsstelle stets der Schriftform, weil anderenfalls der gesetzlichen Verpflichtung, den Beschluß den am Einigungsverfahren Beteiligten "zuzustellen" (§ 71 Abs. 4 Satz 1 BPersVG), nicht genügt werden kann.

    Die in dem Beschluß des Senats vom 10. März 1987 - BVerwG 6 P 17.85 - (…a.a.O.) als damals nicht entscheidungserheblich offengebliebene Frage, ob im Anwendungsbereich von Landespersonalvertretungsgesetzen, die einen gesetzlichen Begründungszwang enthalten, nicht nur die Beschlußformel, sondern auch die Begründung der Unterschrift sämtlicher Mitglieder der Einigungsstelle bedarf, ist im Hinblick auf den vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck zu bejahen.

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

    Nicht anders als im Bundespersonalvertretungsrecht (§ 71 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzt Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG die Schriftform der Tenorierung des Einigungsstellenbeschlusses voraus, weil andernfalls diesem gesetzlichen Zustellungserfordernis nicht genügt werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.1980 - 6 P 73.78 - PersV 1981, 369; B.v. 10.3.1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91/95).

    Im Bundespersonalvertretungsrecht, wo gemäß § 71 Abs. 3 BPersVG ein Beschluss nur unter Abstimmung aller Mitglieder der Einigungsstelle wirksam zustande kommt, muss der Einigungsstellenbeschluss auch von "allen" Mitgliedern unterschrieben werden, weil andernfalls nicht festgestellt werden kann, ob die schriftlich niedergelegte Formel wirklich den "Beschluss der Einigungsstelle" oder einen unverbindlichen Entwurf eines solchen Beschlusses darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91/95 f.; B.v. 20.12.1988 - 6 P 34.85 - PersV 1989, 319).

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