Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung - Standortgegebenheiten - Aufhebung - Konzeptvorbescheid - Billigung - Materielle Präklusion - Technische Vorprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressebericht, 12.09.1988)
ATOMENERGIE: Frühe Sünden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 80, 207
- NVwZ 1989, 52
- DVBl 1988, 1170
Wird zitiert von ... (80) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Die Annahme, daß sie auch als Teilerrichtungsgenehmigung in besagtem Umfang, verbunden mit einem Konzeptvorbescheid, hätte Bestand haben können, verbietet sich schon deshalb, weil die Konzeptbilligung ausdrücklich in den verfügenden Teil der Genehmigung hätte aufgenommen werden müssen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 BVerwGE 72, 300 ; Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ).Vor allem darin unterscheidet sich der Konzeptvorbescheid vom vorläufigen positiven Gesamturteil (BVerwGE 72, 300 ).
Die Anlage insgesamt und ihr Betrieb sind dann nur gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 AtAnlV (jetzt § 18 Abs. 1 AtVfV) daraufhin vorläufig zu beurteilen, ob dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 11; Urteil vom 19. Dezember 1985, a.a.O. S. 304).
Es bedarf dann keiner weiteren gerichtlichen Aufklärung, etwa dahin, ob das in Betracht zu ziehende, aber von der Behörde übergangene Risiko tatsächlich besteht oder nicht (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ); denn die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung trägt die Exekutive (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Die Annahme, daß sie auch als Teilerrichtungsgenehmigung in besagtem Umfang, verbunden mit einem Konzeptvorbescheid, hätte Bestand haben können, verbietet sich schon deshalb, weil die Konzeptbilligung ausdrücklich in den verfügenden Teil der Genehmigung hätte aufgenommen werden müssen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 BVerwGE 72, 300 ; Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ).Es bedarf dann keiner weiteren gerichtlichen Aufklärung, etwa dahin, ob das in Betracht zu ziehende, aber von der Behörde übergangene Risiko tatsächlich besteht oder nicht (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ); denn die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung trägt die Exekutive (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).
Hinzu kommt, daß die Befugnis und Pflicht der Verwaltungsgerichte, eine atomrechtliche Teilgenehnmigung schon wegen eines Ermittlungs- und Bewertungsdefizits aufzuheben, statt die Sache durch eigene Ermittlungen zu behördlich nicht aufgeklärten Sicherheitsfragen spruchreif zu machen (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ; vgl. auch von Mutius in: System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, Festschrift für Menger, hrsg.
- BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70
Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Die Aufgliederung des Genehmigungsverfahrens in einzelne Abschnitte und der Erlaß von Teilgenehmigungen kommen auch Dritten insofern zugute, als Fortschritte in Wissenschaft und Technik während des gestuften Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden können (BVerwG, Urteil vom 16. März 1972 - 1 C 49.70 - Buchholz 451.170 AtG Nr. 1).Die Aufhebung der Ersten Teilgenehmigung bedeutet, daß die Anlage, die inzwischen Gegenstand weiterer Teilgenehmigungen war, noch nicht vollständig genehmigt ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 1972 - 1 C 49.70 - Buchholz 451.170 AtG Nr. 1).
Etwas anderes besagt auch die - allerdings mißverständliche Aussage im Urteil vom 16. März 1972 (a.a.O. S. 6) nicht, der Drittbetroffene brauche, um für sich Rechtsnachteile aus dem gestuften Genehmigungsverfahren zu vermeiden, nicht jede Teilgenehmigung anzufechten, sondern nur eine oder zwei, durch die er in seinen Rechten am ehesten verletzt sein könnte.
- BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk - …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Die Anlage insgesamt und ihr Betrieb sind dann nur gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 AtAnlV (jetzt § 18 Abs. 1 AtVfV) daraufhin vorläufig zu beurteilen, ob dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 11;… Urteil vom 19. Dezember 1985, a.a.O. S. 304).Auch die Aussage des Senats, der Wegfall eines Standort- oder eines Konzeptvorbescheids entziehe darauf aufbauenden Teilgenehmigungen die Grundlage (Urteile vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 351.171 AtG Nr. 11, S. 7 und vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - BVerwGE 70, 365 ), bedeutet nicht, daß diese Grundlage nicht nachträglich ersetzt werden könnte.
- BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82
Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Das Atomgesetz (§ 7 a) und die Atomanlagen-Verordnung (§ 1 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; jetzt §§ 18, 19 Atomrechtliche Verfahrensverordnung) lassen zwar einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen der Genehmigungsfähigkeit der Anlage einschließlich des Konzepts zu (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1985 - 7 C 74.82 BVerwGE 70, 365 ).Auch die Aussage des Senats, der Wegfall eines Standort- oder eines Konzeptvorbescheids entziehe darauf aufbauenden Teilgenehmigungen die Grundlage (…Urteile vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 351.171 AtG Nr. 11, S. 7 und vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - BVerwGE 70, 365 ), bedeutet nicht, daß diese Grundlage nicht nachträglich ersetzt werden könnte.
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
§ 7 Abs. 2 AtG fordert von der Genehmigungsbehörde bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge (BVerfG, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 BVerfGE 53, 30 ).Zwar läßt er eine Genehmigung "auch dann zu, wenn es sich nicht völlig ausschließen läßt, daß künftig durch die Errichtung oder den Betrieb der Anlage ein Schaden auftreten wird" (BVerfGE 49, 89 ).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Dabei darf nicht mehr gefordert werden als das durchschnittliche Wissen eines nicht sachverständigen Bürgers in bezug auf mögliche Beeinträchtigungen von Leben, Gesundheit und sonstige geschützte Rechtspositionen durch das in Rede stehende Vorhaben" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ). - BVerwG, 12.02.1986 - 7 B 16.86
Atomrechtliches Verfahren - Teilgenehmigung - Einwendungen
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Die Frage, ob ein nachträgliches Genehmigungsverfahren schlechthin ungeeignet wäre, die bereits errichtete Anlage nachträglich zu legalisieren, und deshalb niemals mit einer rechtmäßigen Genehmigung abgeschlossen werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - 7 B 16.86 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 16), hatte der Senat nicht zu prüfen, und dafür hat er auch keine Anhaltspunkte gesehen. - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
§ 7 Abs. 2 AtG fordert von der Genehmigungsbehörde bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge (BVerfG, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 BVerfGE 53, 30 ). - BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Er muß nicht begründen, weshalb er die Gefährdung befürchtet (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 ). - BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und …
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 9. September 1988 (BVerwGE 80, 207) die erste Teilgenehmigung für die Errichtung des Kernkraftwerks vom 9. Januar 1975 aufgehoben. - BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Land mit einer Feststellungsklage im Hinblick darauf auf Schadensersatz in Anspruch, daß die von dem Bekl. erteilte erste Teilgenehmigung vom 9.1.1975 (1. TG (alt)) für das später errichtete und in Betrieb genommene Kernkraftwerk rechtswidrig war, was im Jahre 1988 zur Aufhebung der 1. TG (alt) durch das BVerwG (NVwZ 1989, 52) und zum Abbruch des Leistungsbetriebes auf unbestimmte Dauer führte.Mit Urteil vom 9.9.1988 hob das BVerwG (NVwZ 1989, 52) die 1. TG (alt) als rechtswidrig auf.
1. Zutreffend geht das BerGer. im Anschluß an das aufhebende Urteil des BVerwG vom 9.9.1988 (BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52) davon aus, daß die Erteilung der 1. TG (alt) vom 9.1.1975 rechtswidrig, nämlich mit dem Atomgesetz - AtG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 23.12.1959 (BGBl 1, 814, geändert durch Gesetz vom 28.8. 1969 (BGBl I, 1429) und § 69 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15.3.1974 (BGBl 1, 721)) und der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomanlagen-Verordnung) - AtAnlV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.10.1970 (BGBl 1, 1518) nicht vereinbar war.
BVerwG für unzulässig erklärt hat, ohne allerdings sein aufhebendes Urteil darauf zu gründen, bezog sich diese Genehmigung auf eine Anlage, die so nicht mehr errichtet werden sollte, und die im Hinblick auf die geänderte Planung neu aufgeworfene Sicherheitsfrage blieb ungeprüft (BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52).
Andererseits ergibt sich aus den Ausführungen der Revision nichts dazu, ob die ursprünglich der Prüfung zugrundeliegende Planung trotz der zwischenzeitlich zur Sprache gebrachten geologischen Bruchlinie auf dem für das Reaktorgelände vorgesehenen Baugrund (etwa unter Änderung konstruktiver Maßnahmen) verwirklicht werden konnte; diese Frage hat die Genehmigungsbehörde vor der Erteilung der 1. TG (alt) gerade nicht durchgeprüft, weil sie ersichtlich davon ausging, daß die Durchführung der ursprünglichen Planung auch unter Änderung konstruktiver Merkmale nicht mehr beabsichtigt war (so schon BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52).
(679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52; Schmidt-Assmann, in: Festg.
Zum notwendigen Regelungsgehalt der Teilgenehmigung gehört, daß sie einerseits in abschließender Weise (definitiv) die Errichtung oder den Betrieb von realen Anlagenteilen gestattet (gestattender Teil) und andererseits ein vorläufiges positives Gesamturteil über die Anlage insgesamt und ihren Betrieb enthält (für den hier maßgeblichen Zeitpunkt s. § 1 II 2 AtAnlV; vgl. auch BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 88, 286; BVerwGE 92, 185 (189) = NVwZ 1993, 578 = NJW 1993, 2766 L; BVerwG, NVwZ 1993, 578; BVerwG, NVwZ-RR 1994, 16 = DVBl 1993, 1151).
Dieses Urteil ist nur deswegen "vorläufig", weil es lediglich auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Aussagen beruht, also nicht deshalb, weil es durch eine mindere Intensität der Prüfung - etwa im Sinne einer bloßen Evidenzkontrolle - bedingt wäre (vgl. BVerwG, NVwZ 1982, 624 = DVBl 1982, 960 (962); BVerwGE 72, 300 (307 f.) = NVwZ 1986, 208); es bezieht sich auf die Sicherheit der gesamten Anlage und besagt, daß dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, NVwZ 1982, 624 = DVBl 1982, 960 (962); BVerwGE 72, 300 (304) = NVwZ 1986, 208; BVerwG, NVwZ 1988, 536 = DVBl 1988, 148 (149); BVerwGE 80, 207 (214) = NVwZ 1989, 52).
Der Gesichtspunkt der Verminderung des Investitionsrisikos bei der Planung von Atomanlagen wird zwar in der Rechtsprechung besonders im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut des Vorbescheids (§ 7a AtG) betont (BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678); diesem kommt als einer definitiven und mit entsprechender endgültiger Bindungswirkung versehenen Regelung eines Ausschnitts aus dem feststellenden Teil der Anlagengenehmigung (dazu BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 72, 300 (303) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 80, 207 (213) = NVwZ 1989, 52) eine gesteigerte Bedeutung zu, insbesondere wenn er sich auf die "Konzeption" (das "Konzept") der Gesamtanlage, nämlich die grundlegenden Auslegungsmerkmale (s. die jetzt in § 3 I Nr. 1 lit. b der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) - AtVfV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl 1, 181) enthaltene Legaldefinition), bezieht.
Das heißt aber nicht, daß bei einer Teilgenehmigung, die - wie vorliegend die 1. TG (alt) - nicht mit einem Vorbescheid im Rechtssinne verknüpft war (BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; vgl. auch BVerwGE 72, 300 (304 f.) = NVwZ 1986, 208), das amtshaftungsrechtlich geschützte Vertrauen des Unternehmers auf die Rechtmäßigkeit des gestattenden Teils beschränkt wäre.
- BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578; zur Frage, ob eine so gestaltete erste Teilgenehmigung eine "Konzeptgenehmigung" beinhaltete, einerseits OVG Koblenz, ET 1986, 444, andererseits - verneinend - BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188 f.) = NVwZ 1993, 578; dazu, ob die erste atomrechtliche Teilgenehmigung notwendigerweise eine sog. Standortgenehmigung umfaßte, einerseits OVG Lüneburg, DVBl 1978, 67 (68); OVG Koblenz, NJW 1982, 197 (198); andererseits - verneinend - BVerwG, DVBl 1988, 148; zur früheren Beurteilung dieser Fragen vgl. im übrigen Mutius/Schoch, DVBl 1983, 149; Ossenbühl, DVBl 1980, 803; ders., NJW 1980, 1353).
(a) Die 1. TG (alt) war zwar in der Form einer umfassenden Errichtungsgenehmigung ergangen, jedoch versehen mit sogenannten Freigabevorbehalten für sämtliche sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlagenteile und Systeme (BVerwGE 80, 207 (211 f.) = NVwZ 1989, 52).
Gleich ob es sich bei den vorbehaltenen "Freigaben" aus damaliger Sicht um bloße - nach der anfänglichen Auffassung der Genehmigungsbehörde sogar nur behördeninterne - Aufsichtsmaßnahmen (vgl. § 19 AtG) oder um eine "inhaltlich beschränkte Vollerrichtungsgenehmigung" ergänzende Teilakte (zu diesen und weiteren Differenzierungen im früheren Schrifttum vgl. die Übersicht bei Haedrich, § 7 Rdnrn. 42ff.; vgl. auch Ossenbühl, DVBl 1980, 803 (809)) oder, wie jetzt durch die Rechtsprechung des BVerwG geklärt ist, der Sache nach um Teilgenehmigungen (BVerwGE 80, 207 (214) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (190) = NVwZ 1993, 578) handelte, ergab sich aber aus dieser Gestaltung, daß die Genehmigungsbehörde sich gegenüber den Genehmigungsempfängern durch in der 1. TG (alt) getroffene Festlegungen für das Anlagenkonzept noch nicht endgültig binden wollte (BVerwGE 92, 185 (188 f.)).
Die eigentliche Gestattung beschränkte sich erkennbar auf die Einrichtung der Baustelle und die Aushebung der Baugrube (BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578).
Mithin bezog sich die 1. TG (alt) auf ein Kernkraftwerk, das nach den Vorstellungen der Genehmigungsbehörde wie auch der Kl. so wie in dem Genehmigungsbescheid beschrieben überhaupt nicht mehr gebaut werden sollte (vgl. BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52).
Damit lag andererseits - für die RWE AG ohne weiteres ersichtlich - zum Zeitpunkt der 1. TG (alt) eine abschließende Sicherheitsprüfung, die das mit dieser ausgesprochene vorläufige positive Gesamturteil hätte tragen können, nicht vor - bezüglich des ursprünglichen Konzepts deshalb nicht, weil die Genehmigungsbehörde die Frage, ob die der 1. TG (alt) zugrundeliegende Planung trotz des zwischenzeitlich aufgetauchten Problems der geologischen Bruchlinie auf dem für das Reaktorgebäude vorgesehenen Baugrund (etwa unter Änderung konstruktiver Merkmale der Gründung) verwirklicht werden könnte, nicht mehr geprüft hat (vgl. BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52), bezüglich des geänderten Konzepts deshalb nicht, weil die darauf bezogene Sicherheitsprüfung erst nach dem Erlaß der 1. TG (alt) (im Zusammenhang mit dem anschließenden Freigabeverfahren, das mit dem 1. Freigabebescheid vom 6.6. 1975 endete) erfolgte und erfolgen sollte.
Dieses offensichtliche Defizit entwertete auch die Genehmigung einer "rahmenmäßig" beurteilten Anlage (vgl. BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52) und erst recht ein definitives (endgültiges) positives Urteil über das Konzept der Anlage einschließlich des Standorts im Sinne einer "Konzeptgenehmigung", wie sie möglicherweise nach damaliger, zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung des BVerwG überholter Rechtsauffassung äußerlich in der Gestaltung der 1. TG (alt) gesehen werden konnten (vgl. OVG Koblenz, ET 1986, 444 - als Vorinstanz zu BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52).
a) Ausgangspunkt der Überlegungen insoweit ist, daß die Bedeutung der 1. TG (alt) vom 9.1.1975 bis zu ihrer Aufhebung durch das Urteil des BVerwG vom 9.1.1988 (NVwZ 1989, 52) nicht nur in ihrer (sehr begrenzten) Gestattungswirkung und dem Ausspruch des vorläufigen positiven Gesamturteils bezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses lag, sondern daß sie im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens durchgehend ein (besonders wichtiges) notwendiges Glied der gesamten Genehmigungskette darstellte, auf dem die Folgegenehmigungen - unter Fortentwicklung des vorläufigen positiven Gesamturteils - aufbauten.
Weder die 2. TG (alt) noch die 2. TG (Zweitbescheid) hatten zum Ziel, die 1. TG (alt) als solche zu ersetzen, sie ergingen vielmehr ausdrücklich "im Anschluß an die 1. TG" (vgl. auch BVerwGE 80, 207 (218) = NVwZ 1989, 52, wonach die 2. TG (Zweitbescheid) die Standortentscheidung der 1. TG (alt) nur hinsichtlich des kleinräumigen Standorts ersetzte).
Nur so ist die "Regelungslücke" erklärlich, die sich nach der Aufhebung der 1. TG (alt) durch das Urteil des BVerwG vom 9.9.1988 ergeben hat (vgl. BVerwGE 80, 207 (221) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (187) = NVwZ 1993, 578).
Die Zurechenbarkeit von Vertrauensschäden auf der Grundlage eines solchen im Revisionsverfahren in Betracht zu ziehenden Kausalzusammenhangs wird bei wertender Betrachtung auch nicht entscheidend dadurch berührt, daß die Genehmigungsbehörde bei dem Versuch, die ihr als schuldhafte Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erlaß der 1. TG (alt) angelasteten Defizite im Laufe des weiteren Verfahrens zu beseitigen, möglicherweise weitere Fehler gemacht hat, insbesondere den (selbst noch in dem zu der 2. TG (Zweitbescheid) vom 4.5.1981 führenden Verfahren), daß die durch die Konzeptänderung neu aufgeworfene Sicherheitsfrage nur hinsichtlich des kleinräumigen Standorts neu geprüft wurde, nicht aber, wie es nach den Darlegungen des BVerwG in BVerwGE 80, 207 (217 f.) = NVwZ 1989, 52 erforderlich gewesen wäre, auch bezüglich des großräumigen Standorts.
Denn es geht hier nicht um die tatbestandlichen Voraussetzungen eines (zusätzlichen) Amtshaftungsanspruchs der Kl. wegen einer (weiteren) Amtspflichtverletzung der Genehmigungsbehörde, sondern - ausgehend von einer schuldhaften Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erlaß der 1. TG (alt), die zur Aufhebung durch das BVerwG führte (BVerwGE 80, 207 (216 f.) = NVwZ 1989, 52) - nur darum, ob es zu dem dem bekl.
Die 1. Freigabe beruhte somit auch auf einer zusätzlichen, die geänderte Gebäudeanordnung mit ihren möglichen Auswirkungen mit einbeziehenden Sicherheitsprüfung, so daß damit möglicherweise aus damaliger Sicht - unbeschadet des später vom BVerwG eingenommenen Rechtsstandpunkts, daß die neue Sicherheitsprüfung sich auch auf den großräumigen Standort hätte beziehen müssen (vgl. BVerwGE 80, 207 (208) = NVwZ 1989, 52) - einiges für die Annahme sprechen mochte, die ergänzenden Untersuchungen seien sachlich ausreichend, um das bisherige, dem in der 1. TG (alt) ausgesprochenen vorläufigen positiven Gesamturteil entgegenstehende Prüfungsdefizit zu beseitigen.
- BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07
Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen
Die Gerichte seien darauf beschränkt, zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruhe und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trage, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (vgl. grundlegend BVerwGE 72, 300 ; 78, 177 ; 80, 207 ; 81, 185 ; 101, 347 ; 106, 115 ; auch zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG BVerwG…, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ;… instruktiv zu der Entwicklung der Rechtsprechung Sellner, in: Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 2003, S. 741).
- BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung …
Ein der Genehmigungsbehörde anzulastendes Ermittlungsdefizit würde nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts die Aufhebung der angefochtenen Genehmigung nach sich ziehen (vgl. BVerwGE 78, 177 [BVerwG 22.10.1987 - 7 C 4/85]; 80, 207 [BVerwG 09.09.1988 - 4 B 37/88]).Das Oberverwaltungsgericht wird gegebenenfalls prüfen müssen, ob die heutige Einschätzung des Beklagten, ein Störfall scheide als Ursache der Leukämiefälle aus, auf ausreichenden Ermittlungen und Bewertungen beruht (vgl. BVerwGE 78, 177 [BVerwG 22.10.1987 - 7 C 4/85]; 80, 207 [BVerwG 09.09.1988 - 4 B 37/88]).
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
Nachdem das Kraftwerk bereits errichtet und in Betrieb genommen worden war, wurde die Erste Teilgenehmigung von 1975 durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 (BVerwGE 80, 207 ff.) in einem von einem Dritten betriebenen Klageverfahren aufgehoben, weil sie für eine Anlage erteilt worden sei, die so nicht mehr habe errichtet werden sollen; sie leide deshalb an Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten zur Sicherheitsfrage, die nachträglich nicht ausgeräumt worden seien.Stellt das Gericht bei der gebotenen rechtlichen Kontrolle anhand dieses Maßstabs Defizite im Bereich der von der Genehmigungsbehörde zu verantwortenden Ermittlung und Bewertung von Risiken fest, etwa weil die Genehmigungsbehörde angesichts eines bestimmten Standes von Wissenschaft und Technik notwendige Untersuchungen nicht vorgenommen oder erforderliche Überlegungen nicht angestellt hat, so kann es solche Defizite nicht durch weitere gerichtliche Aufklärung und Bewertung anhand seiner eigenen Überzeugung heilen, sondern es muß die angefochtene Genehmigung aufheben, wenn dieser Mangel auch die rechtlich geschützte Sphäre des jeweiligen Klägers betrifft (BVerwGE 78, 177 ; 80, 207 ).
Daraus, daß die einzelnen Teilgenehmigungen so aufeinander abgestimmt sein müssen, daß sie zusammengenommen eine rechtmäßige Vollgenehmigung ergeben, folgt, daß eine aufgehobene Teilgenehmigung als Teil eben einer Vollgenehmigung in dem Umfang zu ersetzen ist, in dem der ihr anhaftende Rechtsfehler auch bei einer einheitlich als Vollgenehmigung erteilten Genehmigung sich auswirken würde und deshalb zu einer Neuregelung führen müßte (vgl. BVerwGE 80, 207 ).
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02
Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines …
Stellt das Gericht bei der gebotenen rechtlichen Kontrolle anhand dieses Maßstabs Defizite im Bereich der von der Genehmigungsbehörde zu verantwortenden Ermittlung und Bewertung von Risiken fest, etwa weil die Behörde angesichts eines bestimmten Standes von Wissenschaft und Technik notwendige Untersuchungen nicht vorgenommen oder erforderliche Überlegungen nicht angestellt hat, so kann es solche Defizite nicht durch weitere gerichtliche Aufklärung und Bewertung anhand seiner eigenen Überzeugung heilen, sondern es muss die angefochtene Genehmigung aufheben, wenn dieser Mangel auch die rechtlich geschützte Sphäre des jeweiligen Klägers betrifft (…BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177, 180 f.; Urt. v. 9.9.1988 - 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207, 217). - LG Mainz, 19.06.1992 - 7 O 384/91
Aufhebung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung; Funktionslosigkeit von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11
Stilllegung eines Kernkraftwerks
Die vom Beklagten - nachträglich - hierzu ins Feld geführten Aspekte der Vorsorge gegen Erdbeben (vgl. zu dieser Problematik bereits BVerwG, Urteil vom 9. September 1988 - 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207, "Mülheim-Kärlich") oder der Überflutung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen durch Hochwasser oder eine Springflut (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 7 KS 215/03 -, DVBl 2011, 115, "Zwischenlager Unterweser"; Bay. VGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - 22 A 03.40048 - u.a. -, juris, "Zwischenlager Niederaichbach") wurden nämlich bereits im Genehmigungsverfahren ausführlich behandelt und von der Aufsichtsbehörde nachträglich in keiner Weise relativiert. - VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - 10 S 1128/90
Zur Rechtmäßigkeit der Stillegung eines Kernkraftwerks - …
Sie stehen in ihrem gestattenden und dem hiermit korrespondierenden definitiv feststellenden Teil einer Vollgenehmigung gleich, erfordern zusätzlich aber, wie dies in § 1 Abs. 2 AtAnlV und in § 18 Abs. 1 AtVfV vorausgesetzt ist, ein vorläufiges positives Gesamturteil, das über den von der Genehmigung erfaßten Projektausschnitt hinaus die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens in den Blick nimmt und besagt, daß der Realisierung in nachfolgenden Genehmigungsschritten keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen dürfen (vgl. BVerwG, Urteile v. 9.7.1982, Buchholz 451.171 AtG Nr. 11, v. 19.12.1985, BVerwGE 72, 300, und v. 9.9.1988, BVerwGE 80, 207).Von dieser Bestandskraftpräklusion erfaßt ist im Prinzip auch das vorläufige positive Gesamturteil, das nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung hat, sondern einen Teil des materiellen Regelungsgehalts ausmacht (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., und v. 9.9.1988, a.a.O.).
Werden Zweifel daran laut, ob eine bereits teilweise genehmigte Anlage so, wie sie konzipiert ist, in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG betrieben werden kann, so darf eine neue Teilgenehmigung erst erteilt werden, wenn die Zweifel, sei es aufgrund einer ergänzenden Aufklärung, sei es nach einer Änderung des Anlagenkonzepts, ausgeräumt sind, was erforderlich machen kann, daß bestandskräftige Teilgenehmigungen geändert, ergänzt, oder auch ersetzt werden müssen und dann gegebenenfalls nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 AtG auch widerrufen werden können (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., v. 4.7.1988, BVerwGE 80, 21 und v. 9.9.1988, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.1989, UPR 1989, 439).
Denn das vorläufige positive Gesamturteil ist insoweit drittschützend, als es die Einhaltung vorhabenbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., und v. 9.9.1988, a.a.O.).
Denn für den Betrieb eines in Teilschritten genehmigten Kernkraftwerks bedarf es einer lückenlosen und vollständigen Kette aufeinander aufbauender Teilgenehmigungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.9.1988, a.a.O.).
- BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06
Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …
Damit verbindet sich, dass bei behördlichen Ermittlungsdefiziten im Sinne nicht ausreichend ermittelter Daten zur Anlage die angegriffene atomrechtliche Genehmigung aufzuheben ist (Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 ; Urteil vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - BVerwGE 80, 207 ) Das im Wesentlichen hierauf beschränkte gerichtliche Prüfungsprogramm (BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1985 a.a.O. S. 317) gilt ebenso für die Anfechtung einer atomrechtlichen Planfeststellung. - VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11
Stilllegung eines Kernkraftwerks
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
- BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90
Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung - …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89
Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
- BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92
Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2026 - 14 S 2029/25
Keine drittschützende Wirkung der Sachentscheidungsvoraussetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2024 - 20 D 8/19
Klage der Deutschen Umwelthilfe zur Fortschreibung des Nationalen …
- VGH Hessen, 21.07.1993 - 14 A 148/88
Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung
- OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
Teilgenehmigung; Konditionierungsanlage; Gorleben; Geltungsbereich des …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 12 ME 168/19
Nachbarantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung …
- BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung - …
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 12.96
Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 7 C 11749/90
Kernkraftwerk; Teilgenehmigung
- BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 13.96
Revisionsbegründung; Verfahrensrügen, Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
Stillegung eines Kernkraftwerks wegen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 7 A 41.24
Windenergieanlage - Drittanfechtung - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - …
- BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96
Verwaltungsprozeßrecht - Besorgnis der Befangenheit eines vorbefassten Richter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2008 - 8 B 900/08
Eilantrag des Bürgervereins Köln-Longerich e.V. gegen die Kapazitätserweiterung …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - 7 A 108/86
Teilbetriebsgenehmigung; Kernkraftwerk; Brokdorf; Druckwasserreaktor
- VGH Hessen, 28.06.1989 - 8 Q 2809/88
Einstweilige Anordnung auf vorläufige Stillegung eines Kernkraftwerkes
- BVerwG, 19.01.2011 - 9 C 3.10
Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragstellung; Bodenordnungsplan; …
- VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
Verletzung der Planungshoheit eines Landkreises und des Eigentumsrechts durch …
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
- BVerwG, 29.11.1995 - 11 VR 15.95
Recht des Schienenverkehrs: Linienbestimmung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung …
- BVerwG, 05.08.1993 - 7 B 112.93
Klagebefugnis - Atomrecht - Atomgesetz - Genehmigung - Öffentlichkeitsbeteiligung …
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes …
- VGH Hessen, 27.02.2008 - 6 C 883/07
Übertragung der Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 8 B 870/05
Beschwerde von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …
- BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig …
- VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2903/88
Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in …
- VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89
Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 8 B 1323/05
Beschwerde von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …
- OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 O 655/07
Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft 2002
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 8 B 1324/05
Beschwerde von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 8 B 1322/05
Beschwerde von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines …
- BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95
Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren; …
- VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 3083/89
Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung: endgültige bzw einstweilige …
- OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 K 4357/95
Aufbewahrungsgenehmigung; Aufsicht; Überwachungsbereich; Direktstrahlung
- BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 - 10 S 1314/24
Klagen gegen atomrechtliche Änderungsgenehmigungen für Standort-Zwischenlager …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 4 KS 6/07
Strommengenübertragung; Atomrecht
- BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 26.96
Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch der Beigeladenen - Misstrauen gegen die …
- VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 A 03.40036
Bestätigung atomrechtlicher Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor in …
- BVerwG, 09.06.1992 - 7 B 59.92
Friedhofswesen - Entwidmung eines Friedhofs - Gesaltender Verwaltungsakt - …
- BVerwG, 26.02.2003 - 9 A 1.02
Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - Fehlen aktiver Lärmschutzmaßnahmen
- BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
Anforderungen an eine Klage auf Widerruf einer atomrechtlichen Genehmigung zum …
- OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 12 LB 104/19
Abweichungsbescheid; Drittschutz; Grenzabstand; Konzentrationswirkung; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93
(Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer …
- BVerwG, 17.04.1990 - 7 B 111.89
Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung
- BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 15.01
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zur Beseitigung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 10 S 352/96
Anordnung der endgültigen Betriebseinstellung eines Atomkraftwerkes
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2822/92
Mit dem tatbestandlichen Gebot der Vorsorge in AtG § 7 Abs 2 Nr 3 nicht zu …
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 10 S 2495/89
Anwendbarkeit des § 19 Abs 3 S 2 Nr 3 AtG bei einem Teilgenehmigungsdefizit - …
- VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
Rechtswirkungen einer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilten ersten …
- OVG Niedersachsen, 25.09.2002 - 7 K 4702/99
Alternativenprüfung; Standortvorbescheid; Vorbescheid; vorläufige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 21 A 1104/85
Abwehr von Thallium-Immissionen
- VG Aachen, 05.10.2010 - 3 K 605/10
Wassenberg-Myhl: Nachbarklage gegen beabsichtigte Nutzung des ehemaligen …
- VGH Bayern, 06.07.2004 - 22 A 03.40033
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine Bahnstromleitung; wehrfähige …
- VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91
Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5
- VG Berlin, 18.07.1995 - 14 A 181.94
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch …
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2823/92
- BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
Prüfung von atomrechtlichen Genehmigungen oder Teilgenehmigungen - …
- VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08
Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung
- OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 K 2785/00
Vorbescheid für eine thermische Abfallbehandlungsanlage; Ziel der Richtlinie …
- BVerwG, 09.06.1992 - 7 B 61.92
Untersagung weiterer Beisetzungen in einer Familiengrabstätte auf Grund der …
- VG Berlin, 07.05.1993 - 14 A 167.93
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Genehmigung zur Aussaat von …
- OVG Berlin, 04.07.1991 - 2 A 3.91
Atomrechtliches Genehmigungsverfahren; Öffentlichkeitsbeteiligung; …
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