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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,787
BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88 (https://dejure.org/1989,787)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 2 C 8.88 (https://dejure.org/1989,787)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 2 C 8.88 (https://dejure.org/1989,787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 26; BPersVG §§ 7, 69, § 76 Abs. 1 Nr. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 288
  • NVwZ-RR 1989, 422 (Ls.)
  • DVBl 1989, 773
  • DÖV 1989, 682
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Ob sich der Dienststellenleiter bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens in bestimmten konkreten Einzelfällen aufgrund ausdrücklicher Vollmacht auch durch einen anderen Bediensteten vertreten lassen oder ein anderer Bediensteter für den Dienststellenleiter oder seinen Vertreter gleichsam als Bote tätig werden kann und ob ein solcher Fall hier vorliegt - wozu das Berufungsgericht keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat - bedarf keiner Entscheidung (vgl. hierzu BVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86] unter Hinweis auf BAG, AP Art. 8 PersVG Bayern Nr. 1; BAGE 54, 215 [BAG 27.02.1987 - 7 AZR 652/85]).

    Unterläßt er dies - wie im vorliegenden Fall -, so verliert er sein Rügerecht und kann den Mangel im weiteren Verlauf des Mitbestimmungsverfahrens nicht mehr beanstanden (BVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86] unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1983 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81]>).

    Grundsätzlich können deshalb durch derartige vom Personalrat nicht beanstandete formelle Mängel bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens, die dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme nicht bleibend ausschließen (BVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86]), nicht Rechte des einzelnen Beschäftigten berührt werden.

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Ob sich der Dienststellenleiter bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens in bestimmten konkreten Einzelfällen aufgrund ausdrücklicher Vollmacht auch durch einen anderen Bediensteten vertreten lassen oder ein anderer Bediensteter für den Dienststellenleiter oder seinen Vertreter gleichsam als Bote tätig werden kann und ob ein solcher Fall hier vorliegt - wozu das Berufungsgericht keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat - bedarf keiner Entscheidung (vgl. hierzu BVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86] unter Hinweis auf BAG, AP Art. 8 PersVG Bayern Nr. 1; BAGE 54, 215 [BAG 27.02.1987 - 7 AZR 652/85]).

    Die ordnungsgemäße Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BPersVG durch den Dienststellenleiter bezweckt dabei, die Bedeutung des Personalrats hervorzuheben und zu verdeutlichen (vgl. auchBVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86]; BAGE 44, 37 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81]; 54, 215 [BAG 25.02.1987 - 8 AZR 430/84]).

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Zuständig für diese Mitbestimmung ist der Personalrat derjenigen Dienststelle, die die Versetzung verfügt (BVerwGE 78, 257 [BVerwG 06.11.1987 - 6 P 2/85]), d.h. der bei dem für die Versetzung zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestehende Personalrat.

    Die in BVerwGE 78, 257 abgedruckte Entscheidung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bei der Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle stets dann mitzubestimmen hat, wenn an der Personalmaßnahme Dienststellen unterschiedlicher Dienstherren beteiligt sind, so daß für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn gemäß § 123 Abs. 2 BRRG erforderlich ist, ist nicht einschlägig.

  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Unterläßt er dies - wie im vorliegenden Fall -, so verliert er sein Rügerecht und kann den Mangel im weiteren Verlauf des Mitbestimmungsverfahrens nicht mehr beanstanden (BVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86] unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1983 - 2 AZR 384/81 - <BAGE 44, 37 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81]>).

    Die ordnungsgemäße Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BPersVG durch den Dienststellenleiter bezweckt dabei, die Bedeutung des Personalrats hervorzuheben und zu verdeutlichen (vgl. auchBVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86]; BAGE 44, 37 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81]; 54, 215 [BAG 25.02.1987 - 8 AZR 430/84]).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Der Personalrat hat als Repräsentant aller Bediensteten durch die Wahrnehmung der ihm eingeräumten Befugnisse die Beteiligung der Bediensteten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und insoweit die Interessen der Bediensteten in der Dienststelle zu vertreten (BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]; 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Der Personalrat hat als Repräsentant aller Bediensteten durch die Wahrnehmung der ihm eingeräumten Befugnisse die Beteiligung der Bediensteten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und insoweit die Interessen der Bediensteten in der Dienststelle zu vertreten (BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]; 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Die ordnungsgemäße Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BPersVG durch den Dienststellenleiter bezweckt dabei, die Bedeutung des Personalrats hervorzuheben und zu verdeutlichen (vgl. auchBVerwGE 78, 72 [BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11/86]; BAGE 44, 37 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81]; 54, 215 [BAG 25.02.1987 - 8 AZR 430/84]).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Der Personalrat hat als Repräsentant aller Bediensteten durch die Wahrnehmung der ihm eingeräumten Befugnisse die Beteiligung der Bediensteten an der Regelung des Dienstes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und insoweit die Interessen der Bediensteten in der Dienststelle zu vertreten (BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]; 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Die Urteile des erkennenden Senats vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - (Buchholz 237.5 § 42 Nr. 5 = ZBR 1987, 159) und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - (Buchholz 237.6 § 39 Nr. 4 = ZBR 1987, 286) sowie der Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 45.88 - widersprechen diesem Ergebnis nicht.
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 67.85

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Falle der Unwirksamkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
    Die Urteile des erkennenden Senats vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - (Buchholz 237.5 § 42 Nr. 5 = ZBR 1987, 159) und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - (Buchholz 237.6 § 39 Nr. 4 = ZBR 1987, 286) sowie der Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 45.88 - widersprechen diesem Ergebnis nicht.
  • BAG, 06.03.1985 - 4 AZR 228/83

    Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe - Durch den Angestellten …

  • BVerwG, 27.05.1975 - II A 4.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.06.1988 - 2 B 45.88

    Zustimmung des Personalrats zu einer vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den …

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …

    Grundsätzlich können deshalb für den Personalrat erkennbare, aber unbeanstandete formelle Mängel nicht die Rechte des einzelnen Beschäftigten berühren (vgl. hierzu auch Urteile vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 8.88 - <DVBl. 1989, 773, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt> und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 26.88 - <PersR 1989, 203>).
  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame …

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  • VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- das Urteil des erkennenden Senats vom 26.8.1987 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Rn. 57 War der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die von ihm -- im schriftlichen Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft -- ausgesprochene Versetzung der Klägerin zuständig (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- S. 6 des Urteilsabdrucks), so war -- entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem zitierten Urteil auf Seite 7 des Urteilsabdrucks zur Zuständigkeit des Personalrats -- der bei dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorhandene örtliche Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu unterrichten und anzuhören (vgl. §§ 22 Abs. 2, 24 Abs. 5 Satz 2 des Schwerbehindertengesetzes -- SchwbG -- in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.1979, = BGBl. I. S. 1649).

    Rn. 64 Obwohl sich die angefochtenen Bescheide mangels Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten nach § 22 Abs. 2 SchwbG bereits als rechtswidrig erweisen, sieht sich der erkennende Senat vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- zu einer Entscheidung der Fragen veranlaßt, ob der Klägerin im Zusammenhang mit ihrer angefochtenen Versetzung andere Zusagen gemacht worden sind und ob die Beklagte ihr Ermessen fürsorgegerecht ausgeübt hat.

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